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Synodalversammlung stimmt für Synodalen Rat

Der Synodale Weg will das Prinzip der "Synodalität" in einem neuen Gremium verankern. Vor der Abstimmung kommt es jedoch zu heftigen Diskussionen.
Synodale Rat wird in seiner Zusammensetzung der Synodalversammlung entsprechen
Foto: Maximilian von Lachner (Synodaler Weg / Maximilian von L) | Der Synodale Rat wird in seiner Zusammensetzung der Synodalversammlung entsprechen. Genau wie die Synodalversammlung soll der Rat öffentlich unter Vorsitz einer Doppelspitze tagen.

Zum Auftakt des letzten Tages der vierten Synodalversammlung hat der Synodale Weg ein weiteres Etappenziel erreicht. Eine Mehrheit der Synodalen stimmte in zweiter Lesung für den Handlungstext „Synodalität nachhaltig stärken: Ein Synodaler Rat für die katholische Kirche“.

Insgesamt 167 Synodale (92,78 Prozent) stimmten für das Papier, 13 dagegen; 15 Mitglieder enthielten sich. Von den Bischöfen stimmten 43 dafür (87,76 Prozent), sechs dagegen, weitere zehn Bischöfe enthielten sich. Die zur Annahme des Textes benötige Zweidrittelmehrheit der Bischöfe wurde somit erreicht.

Unklarheit über namentliche oder geheime Abstimmung

Vor der finalen Abstimmung über den Handlungstext hatte die Frage nach geheimer oder namentlicher Abstimmung für intensive Diskussion gesorgt: Unklarheit herrschte über die Auslegung der Satzung, die nach Ansicht einer Minderheit der Synodalen ein Recht auf geheime Abstimmung vorsieht. Von fünf Synodalen war ein Antrag auf geheime Abstimmung gestellt worden. Dieser wurde jedoch abgelehnt: 48 Synodale stimmten dafür (26,09 Prozent), 136 dagegen; neun enthielten sich. Die Synodale Maria Flachsbarth beantragte dagegen die namentliche Abstimmung. Dieser Antrag fand die Unterstützung von 142 Synodalen (74,74 Prozent), 48 stimmten dagegen, vier enthielten sich.

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In dem Beschlusstext heißt es wörtlich: „Der Synodale Rat berät als Beratungs- und Beschlussorgan über wesentliche Entwicklungen in Kirche und Gesellschaft und trifft Grundsatzentscheidungen von überdiözesaner Bedeutung zu pastoralen Planungen, Zukunftsfragen und Haushaltsangelegenheiten der Kirche, die nicht auf diözesaner Ebene entschieden werden.“

Doppelspitze aus Vorsitzenden von ZdK und DBK

Der Synodale Rat wird in seiner Zusammensetzung der Synodalversammlung entsprechen. Genau wie die Synodalversammlung soll der Rat öffentlich unter Vorsitz einer Doppelspitze tagen. Diese besteht aus dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und dem/der Vorsitzenden des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK). Sitzungsperioden und Zeitpunkte der Tagung stehen noch nicht fest. 

Auch die Verbindlichkeit der Beschlüsse des Synodalen Rates ist noch nicht geklärt.  Der Beschlusstext weist diesbezüglich auf die Satzung des Synodalen Weges hin, in der es heißt: „Beschlüsse der Synodalversammlung entfalten von sich aus keine Rechtswirkung. Die Vollmacht der Bischofskonferenz und der einzelnen Diözesanbischöfe, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit Rechtsnormen zu erlassen und ihr Lehramt auszuüben, bleibt durch die Beschlüsse unberührt.“

Zur Vorbereitung des Synodalen Rats wird ein Synodaler Ausschuss eingesetzt, der die Einrichtung des Synodalen Rates vorbereitet. Der Ausschuss besteht aus den 27 Diözesanbischöfen, 27 vom ZDK gewählten Mitgliedern und zehn von diesen gemeinsam gewählten Mitgliedern.  DT/fha/mlu

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