Am Nachmittag des 6. Mai 2025 legte ein erleichterter Friedrich Merz nach turbulenten Stunden im Deutschen Bundestag seinen Amtseid ab. Damit bekannte er sich klar zu den mit dem neuen Amt verbundenen Pflichten; ein Bekenntnis, wie es traditionell auch von Beamten und Ärzten vor der Amtsübernahme verlangt wird.
Da verwundert es kaum, dass auch die katholische Kirche für Personen, welche vor der Übernahme eines verantwortungsvollen Amtes stehen, das Ablegen eines Eides vorsieht; geht es doch dabei um ein klares Bekenntnis zu den Grundprinzipien und Werten einer jahrtausendealten Institution, welche sich der von Gott geoffenbarten Wahrheit verpflichtet sieht.
So in etwa durften auch die Überlegungen Papst Pius X. zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts ausgesehen haben, als er jenen berüchtigten „Antimodernisteneid“ einführte, den bis ins Jahr 1967 unter anderem alle Ordensoberen, kurialen Beamten, Pfarrer und Priester (bevor sie die Vollmacht zum Beichthören und Predigen erhielten) vor der Übernahme ihres jeweiligen Amtes ablegen mussten.
Im Unterschied zu den zuvor genannten Eiden jedoch war mit jenem „Antimodernisteneid“ nicht nur ein klares Bekenntnis zur katholischen Lehre verbunden, sondern auch ein solches gegen vermeintliche Irrlehren. Mit großer Sorge blickte man zu Beginn des 20. Jahrhunderts vonseiten der römischen Kurie auf gesellschaftliche Entwicklungen, welche unter dem Schlagwort des Modernismus zusammengefasst wurden und eine Bedrohung des tradierten Glaubens sowie der kirchlichen Strukturen darstellten.
Konfrontation statt Dialog mit der Moderne
Aus diesem Grunde hatte Papst Pius X. bereits im September 1907 eine mahnende Enzyklika veröffentlicht, die mit deutlichen Worten auf die vermeintlichen Gefahren reagierte. Der lateinische Titel der Enzyklika „Pascendi Dominici gregis“, welcher übersetzt bedeutet, „die Herde des Herrn zu weiden“, war dabei gleichermaßen Ausgangspunkt wie Anliegen ihres Inhalts.
Denn, so erklärte Pius X., die ihm von Christus selbst übertragene Aufgabe bestehe darin, „den Schatz des überlieferten heiligen Glaubens auf sorgfältigste Weise zu hüten und profane Neuerungen und Einwendungen der sogenannten Wissenschaft zurückzuweisen“.
Als Gefahren für das überlieferte Glaubensgut wurden die sich gesellschaftlich und wissenschaftlich verbreitenden Phänomene des Agnostizismus und Immanentismus, eine verkehrte Dogmenentwicklung, die aufgekommene historisch-kritische Methode der Bibelauslegung sowie Reformbestrebungen bezüglich der Kirchenstruktur aufgeführt und im Lehrschreiben ausführlich dargestellt.
Dabei ging es um Fragestellungen, welche bis in die Gegenwart bedeutsam sind. Allen voran handelt(e) es sich um den Dialog mit der modernen Welt, welcher Jahrzehnte später im Rahmen des Zweiten Vatikanischen Konzils in der pastoralen Konstitution „Gaudium et spes“ lehramtlich neu geordnet wurde.
Zur Zeit Papst Pius X. war der Tonfall jedoch weniger dialogisch angelegt und mehr von Konfrontation bestimmt. Der päpstliche Kampf gegen den Modernismus beschränkte sich daher nicht nur auf mahnende Worte. Zugleich wurden in der Enzyklika aus dem Jahre 1907 klare Maßnahmen verordnet, die der vermeintlichen Bedrohung Einhalt gebieten sollten: so beispielsweise ein von Bischöfen vor Ort verhängtes Verbot „modernistische[r] Lektüren“ sowie von „Schriften, die vom Modernismus angesteckt sind oder denselben fördern“.
Auch wurde eine rigide Personalpolitik verordnet: „Wer in irgendeiner Form vom Modernismus angesteckt ist, muss unbedingt von der Leitung und vom Lehramt ferngehalten, oder, wenn er bereits angestellt ist, entfernt werden.“ Die klare Kampfansage des Papstes galt auch für Sympathisanten modernistischer Gedanken.
Eines der prominentesten „Opfer“ der päpstlichen Maßnahmen war der 1908 exkommunizierte französische Priester und Theologe Alfred Loisy, dessen Hauptwerk „L’Evangile et l’Eglise“ („Das Evangelium und die Kirche“) aus dem Jahr 1902 indiziert wurde und dessen theologische Gedanken die Grundlage für den päpstlichen Kampf gegen den Modernismus bildeten.
Bekenntnis zum irrtumslosen Lehramt
Doch auch wenn Pius X. für diese Maßnahmen verantwortlich zeichnete, gingen sie nicht auf ihn allein zurück. Denn als einstiger Bauernsohn blieb er Zeit seines Lebens bescheiden. In erster Linie wurde er als frommer Mann bezeichnet, der keineswegs nach dem höchsten Amt in der katholischen Kirche gestrebt hatte. Vielmehr soll er der Überlieferung nach die Kardinäle im Konklave weinend gebeten haben, ihn nicht zum Papst zu wählen, da er der Aufgabe nicht gewachsen sei.
Folglich war er als Papst geneigt, seinem Beraterstab an einflussreichen Kardinälen Glauben zu schenken, welche im Einfluss des Modernismus eine große Gefahr sahen und rigide dagegen vorzugehen versuchten.
Um den Gehorsam gegenüber Papst und katholischer Glaubenslehre sicherzustellen, verordnete er durch das Moto Proprio „Sacrorum Antistitum“ daher im Jahre 1910 jene Formel, die als Antimodernisteneid in die Kirchengeschichte einging. Dieser Eid musste jährlich von allen Priestern, kurialen Beamten und Ordensoberen geleistet werden, welche sich in einer verantwortungsvollen kirchlichen Position befanden.
Neben dem unmissverständlichen Bekenntnis zum „irrtumslosen Lehramt der Kirche“ enthielt der Eid in fünf Unterpunkten eine klare Absage an zeitgenössische Einflüsse, welche aus Sicht des Papstes und der Kurie nicht mit dem katholischen Glauben vereinbar waren.
Unter anderem sollte die Treue zur katholischen Lehrtradition durch eine Ablehnung eines „jeden Irrtum[s]“ sichergestellt werden, „der das göttliche, der Braut Christi übergebene Vermächtnis, das von ihr treu bewahrt werden soll, durch eine Erfindung unseres Denkens oder durch eine Schöpfung des menschlichen Bewusstseins ersetzen will, das durch menschliches Bemühen langsam ausgebildet wurde und sich in Zukunft in unbegrenztem Fortschritt vollenden soll“.
In diesem Zusammenhang enthielt der zu leistende Eid auch einen Abschnitt über die Anerkennung der „äußeren Beweismittel der Offenbarung, d.h. die Werke Gottes, in erster Linie die Wunder und Prophezeiungen, als ganz sichere Zeichen des göttlichen Ursprungs der christlichen Religion“.
Auch wenn Papst Pius X. vier Jahre nach Einführung des Antimodernisteneids starb und sein Nachfolger Benedikt XV. die intensive Bekämpfung des Modernismus nicht weiter vorantrieb, blieb der Eid als solcher doch bis ins Jahr 1967 bestehen. Zwar wurde er nicht in die Neufassung des Kanonischen Rechts aus dem Jahr 1917 aufgenommen, doch erfuhr er ein Jahr später eine ausdrückliche Bestätigung durch den Papst. Und doch schien er seine eigentliche Wirkung zu verfehlen. Denn gerade einmal rund 40 Kleriker in ganz Europa verweigerten den Eid.
Erst im Zuge des von Papst Johannes XXIII. ausgerufenen „Aggiornamento“ wurde der Antimodernisteneid schließlich 1967 von Paul VI. abgeschafft und durch das Ablegen des Glaubensbekenntnisses ersetzt. Aufgrund des zunehmenden Relativismus – auch in Glaubens- und Lehrfragen sowie in der Liturgie – entschied Papst Johannes Paul II. aber im Jahre 1998, neuerlich einen Treueid bei Übernahme eines kirchlichen Amtes einzuführen.
Die von der Kongregation für die Glaubenslehre unter Joseph Ratzinger veröffentlichte Formulierung besteht nun vor allem in der Versicherung, „das Glaubensgut unversehrt [zu] bewahren und treu weiter[zu]geben und aus[zu]legen“ sowie „alle Lehren [zu] meiden, die dem Glaubensgut widersprechen“
Der Autor ist katholischer Theologe und arbeitet als Religionslehrer.
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