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Macht und Synodalität

Warum das Bischofskollegium kein exklusiver Club ist und die Laien eine Mitverantwortung in Glaubensfragen haben.
Gebet für die Bischofssynode
Foto: Romano Siciliani (Romano Siciliani) | Die geistliche Vollmacht der Bischöfe und die Sendung der Laien stehen im Dienst der geoffenbarten Wahrheit. Im Bild: Gläubige beten auf dem Petersplatz in Rom für die Weltbischofssynode über Ehe und Familie.
  • So berechtigt es ist, beim Zusammenwirken von Bischöfen, Priestern und Laien von einem synodalen Prinzip zu sprechen, so darf doch sein Geburtsfehler nicht überspielt werden.
     
  • Dieser besteht aus dem politischen Missverständnis, in der Kirche gehe es um Macht, die nun „demokratisch“ begrenzt werden müsse.
     
  • Von „Gewaltenteilung“ in der Kirche zu sprechen, ist Populismus und theologische Ignoranz. In Wirklichkeit steht die geistliche Vollmacht der Bischöfe und die Sendung der Laien im Dienst der geoffenbarten Wahrheit.

Apostolizität und Synodalität sind zwei ekklesiologische Prinzipien unterschiedlicher Herkunft und Bedeutung. Während der Bezug auf die Apostel für die katholische Kirche grundlegend ist und als eine der Wesensbeschreibungen der Kirche im Glaubensbekenntnis erscheint, ist das Prinzip der Synodalität neueren Datums. Erst die letzte Auflage des „Lexikons für Theologie und Kirche“ (2000) kennt das Stichwort „Synodales Prinzip“ (Band IX, Sp. 1184).
Mit dem Zweiten Vatikanum, der neu konstituierten römischen Bischofssynode (can. 342–348 CIC 1983) und den in einigen Ländern häufiger durchgeführten Diözesansynoden (can. 460–468 CIC 1983) sei „die Synodalität der Kirche verstärkt in den Blick gekommen, mit der eine alle Glieder der Kirche prinzipiell umfassende Partizipation gemeint“ ist (Leo Karrer).

Ob man die Partizipation der Bischöfe an der Gesamtleitung der Kirche und das Zusammenwirken aller Priester und Laien mit dem Bischof in der Diözese aus ein und demselben Prinzip ableiten kann, bleibt fraglich. Die Einrichtungen der römischen Bischofssynode, der Partikularsynoden und der regionalen Bischofskonferenzen sind (in unterschiedlicher Weise) begründet in der Gleichheit der Bischofsweihe.

Aus der Zugehörigkeit zum Bischofskollegium ergibt sich die Mitverantwortung aller Bischöfe für das Bleiben der ganzen Kirche in der Lehre der Apostel, für die Einheit im Glauben, in den sakramentalen Gnadenmitteln und der sichtbaren Gemeinschaft aller Gläubigen und Bischöfe mit und unter dem Papst. Die höchste Autorität in Fragen der Glaubens- und Sittenlehre und der Verfassung der Kirche göttlichen Rechtes kommt dem Ökumenischen Konzil zu, das aber prinzipiell niemals ohne sein Haupt, den Papst als Stellvertreter Christi und Nachfolger Petri, existiert und agiert.

Kirche ist in Christus Sakrament des Heils der Welt

Dagegen ergibt sich die Mitverantwortung aller Ordensleute und Laien nicht aus einer Teilhabe am apostolischen Amt des Papstes und der Bischöfe, sondern aus ihrer Teilhabe am Priestertum Christi und damit an der prophetischen Sendung und diakonischen Aufgabe der Kirche in Martyria, Leiturgia und Diakonia.
Der Grund dafür liegt in der sakramentalen Eingliederung in den Leib Christi durch Taufe und Firmung. Die natürlichen Gaben und übernatürlichen Charismen dienen dem Aufbau der Kirche im Geiste des Vaters und des Sohnes. Sie sind nicht ein konkurrierendes Prinzip zur sakramentalen Verfassung der Kirche. Ihre Verfassung ist darum nicht ein wechselndes Konglomerat einerseits von heterogenen (montanistisch gedachten) supranaturalen Eingaben des Geistes von „Propheten und Charismatikern“, die sich auf ihre Erweckungserlebnisse berufen, und andererseits der Anpassung an die jeweiligen politischen Machtverhältnisse und soziologischen Strukturen.

Die Kirche ist in Christus Sakrament des Heils der Welt und nicht eine Ideengemeinschaft, die für ihre äußere Organisation in Zeiten des Feudalismus das feudalistische, in Zeiten des absoluten oder konstitutionellen Fürstentums diese Herrschaftssysteme übernimmt oder nach der französischen Revolution sich basis- oder verfassungsdemokratisch präsentiert. Denn die unsichtbare Gnadengemeinschaft und die sichtbare, sakramental verfasste Kirche „sind nicht als zwei verschiedene Größen zu betrachten, sondern bilden eine einzige komplexe Wirklichkeit, die aus menschlichem und göttlichem Element zusammenwächst“ (LG 8) – „in einer nicht unbedeutenden Analogie“ zum Mysterium des  fleischgewordenen Wortes.

Aus Gründen des unterschiedlichen ekklesiologischen Ansatzes kann die katholische Kirche darum keinesfalls die „Synodalverfassung“ der calvinistischen und (nach dem Ende der Landeskirchenhoheit der Fürsten im Jahre 1918) auch der lutherischen Gemeinschaften übernehmen. Denn die Kirche ist als das endzeitliche Volk Gottes Leib Christi und Tempel des Heiligen Geistes und keineswegs eine rein menschliche Religionsgemeinschaft, die die Ideale ihres göttlichen Stifters nach den jeweiligen Möglichkeiten in ihren Strukturen aktualisiert.

Kirche ist in einer ihrer Wesenseigenschaften apostolisch

Die neuen Synodenformen in der  katholischen Kirche sind auch keine Anleihe bei dem „Heiligen Synod“ als oberstem Leitungsorgan einer autokephalen orthodoxen Kirche oder verdanken sich einer Art Wiederentdeckung einer „verschütteten“ altkirchlichen Tradition. Sie sind vielmehr eine den Gegebenheiten der Gegenwart entsprechende Aktualisierung der bischöflichen Kollegialität beziehungsweise des Laienapostolates, die sich beide wesenhaft aus der Sakramentalität der Kirche ergeben.

Im umfassenden Heilsplan Gottes ist die Kirche selbst als Zeichen und Werkzeug der innigsten Gemeinschaft der Menschen mit Gott Gegenstand des Glaubens, der sich aus dem Hören des Wortes Gottes ergibt. Die Kirche ist in einer ihrer Wesenseigenschaften auch apostolisch, weil alle ihre Glieder an der „Lehre der Apostel festhalten“ (Apg 2,42) und weil alle verpflichtet und damit berechtigt sind, die Sendung der Kirche von Christus und von Gott dem Vater her im Heiligen Geist mitzutragen.

Insbesondere stehen die Bischöfe in der Nachfolge der Apostel, weil sie zwar nicht wie diese Erstzeugen der Offenbarung und dabei Mitgründer der Kirche sind, sondern weil sie in apostolischer Sukzession die Vollmacht der Apostel ausüben, die Kirche Gottes zu lehren, zu heiligen und zu leiten in Kraft und Geist des erhöhten Christus, des Hauptes der Kirche. Das katholische Verständnis des apostolischen Amtes ist also nicht soziologisch von seinen Funktionen für die Gemeinde her, sondern christologisch und sakramental als Repräsentation des Hauptes der Kirche her zu verstehen. „In den Bischöfen, denen die Priester zur Seite stehen, ist also inmitten der Gläubigen der Herr Jesus Christus, der Hohepriester, anwesend.“ („Lumen gentium“ 21; „Sacrosanctum concilium“ 41).
Dieses Prinzip der Apostolizität hat der heilige Irenäus in seinem epochalen Werk „Gegen die Häresien“ (um 180 n. Chr.) als tragendes Prinzip der katholischen Kirche herausgearbeitet. Während die Gnostiker damals (und in anderer Form bis heute) sich auf ihre selbstreferenziellen Spekulationen und exklusiven Erkenntnisse des Göttlichen aus angeblichen Geheimlehren der Apostel berufen, sind hier die Erkenntnisprinzipien der rechtgläubigen und katholischen Theologie herausgearbeitet (haer. III,3,2).

Christus ist der einzige Mittler

Weltbischofssynode zu Ehe und Familie
Foto: Cristian Gennari (KNA) | Das katholische Verständnis des apostolischen Amtes ist nicht soziologisch von seinen Funktionen für die Gemeinde her, sondern christologisch und sakramental. Im Bild: Weltbischofssynode in Rom.

Nicht die anthropogenen Ausdeutungen und immer variablen Spiegelungen eines notwendig zu denkenden, aber immer im Dunkel bleibenden Absolutums im menschlichen Erkenntnissubjekt sind das, was der christliche Glaube bekennt und worauf wir im Leben und Sterben unsere Hoffnung setzen könnten. Wir bekennen im Heiligen Geist die Wahrheit Gottes in seinem Sohn Jesus Christus. Er allein ist der Mittler zwischen dem einzigen Gott und uns: der Mensch Christus Jesus (1 Tim 2,5) (= der konkrete Mensch Jesus, jedoch nicht ein Fabelwesen oder eine anschaulich gewordene Idee). Durch den Heiligen Geist bleibt die Kirche in der geschichtlich konkret gewordenen universalen Wahrheit Gottes im Fleisch gewordenen Wort, wenn die Bischöfe als Nachfolger der Apostel das Wort Gottes in der Heiligen Schrift und Apostolischen Tradition treu und vollständig bewahren.

Diese gemeinsame Verantwortung der Bischöfe hat sich in größerem Stil erstmals in einer Form der Zusammenkunft (syn-hodos) realisiert, als eine Versammlung in Antiochien (268) veranstaltet wurde, um die Irrlehre des Bischofs Paul von Samosata zurückzuweisen. Er hatte die Gottheit Christi bestritten und ihn „seiner Natur nach für einen gewöhnlichen Menschen erklärt" (Eusebius von Caesarea, Kirchengeschichte VII, 27–30). Da der Glaube der katholischen Kirche einer und derselbe ist, wurde ein Synodalbrief an die Bischöfe von Rom und Alexandrien geschickt, um sich katholisch (=universal) dieser Wahrheit zu versichern.

Die späteren Partikularsynoden oder ökumenischen Konzilien folgen alle diesem realen Prinzip der gemeinsamen Verantwortung aller Bischöfe in Einheit mit dem Nachfolger Petri in Rom. Sie tragen Sorge für die Einheit der Kirche im überlieferten Glauben der Apostel. Aus diesem Prinzip handelten die Bischöfe schon lange, bevor noch eine systematische Theologie der Konzilien entwickelt wurde.

Allerdings darf 1. die formale Autorität der Bischöfe sich nicht verselbstständigen gegenüber der inhaltlichen Autorität der Offenbarung in Schrift und Tradition. Und 2. ist das Bischofskollegium kein exklusiver Club. Sie sind im Namen Christi die Hirten und Lehrer der Kirche nur, wenn sie selbst die Lehre von der Kirche empfangen haben und treu zu ihr stehen. Es besteht eine konstitutive Verbindung zwischen dem Zeugnis der Apostel und aller Gläubigen (Priester und Laien).

Hirten müssen selber die Lehre empfangen

Die Laien haben eine konstruktive und unter Umständen kritische Mitverantwortung in Glaubensfragen, die historisch einmal in extremer Weise gegen eine Mehrheit von irrenden Bischöfen den wahren Glauben rettete, als diese feige und verwirrt dem Ansturm des Arianismus und der Zwangsgewalt des Staates nachgaben (vgl. John Henry Newman, Über das Zeugnis der Laien in Fragen der Glaubenslehre).

An der verzögerten Reform der Kirche an Haupt und Gliedern und dem Ausbruch der „Reformation“, die in der Katastrophe der abendländischen Kirchenspaltung endete, haben die römische Kurie und die deutschen Bischöfe wegen ihrer Nachlässigkeit und sträflichen Inkompetenz eine hohe Mitverantwortung – wie sogar Papst Hadrian VI. selbst auf dem Reichstag von Nürnberg (1522/23) es als Schuld bekannte.

Zwar gibt es gegenüber einer unfehlbaren Entscheidung des Papstes und des ökumenischen Konzils in Glaubens- und Sittenfragen keine nachträgliche Ratifikation durch die Kirche, weil diese in der Autorität des Heiligen Geistes zustande kommt und niemand gegen Gott appellieren kann. Aber der Glaubenssinn des Gottesvolkes, der sich im Hören des Wortes Gottes und der Treue zur Lehre der Kirche bildet – und darum nicht auf dem Machtanspruch einer demokratischen Mehrheit wie im Staat beruht – geht konsultativ einer höchsten lehramtlichen Entscheidung voraus (vgl. „Lumen gentium“ 25; J. H. Newman, Über das Zeugnis der Laien in Fragen der Glaubenslehre: Polemische Schriften IV, Mainz 1959, 255–292). Ein Konsensus, der im geoffenbarten Glauben begründet ist, das heißt in der Unfehlbarkeit im Glauben (infallibilitas in credendo), muss einem Assensus zu den Definitionen des Lehramtes (infallibilitas in docendo) logisch und zeitlich vorausgehen. Niemand kann sich in seinem Widerspruch gegen eine geoffenbarte und definierte Lehre auf den sensus fidei fidelium berufen, weil die verbindliche Erklärung der Offenbarung nur dem lebendigen Lehramt der Kirche anvertraut wurde, dessen Vollmacht im Namen Jesu Christi ausgeübt wird. („Dei verbum“ 10).

Die Synoden und Konzilien haben sich nie angemaßt, die Kirche neu zu stiften oder ihre Glaubens- und Sittenlehre dem jeweiligen Zeitgeist anzubequemen und den herrschenden Weltanschauungen und Lebensstilen anzupassen. Hier herrscht eine Einmütigkeit mit den gläubigen Christen evangelischer Konfession, die in der „Theologischen Erklärung von Barmen“ (1934) gegenüber den Deutschen Christen mit ihrer Irrlehre von den „Lebenswirklichkeiten als zweiter Quelle der Offenbarung“ neben dem Wort Gottes in der 3. These sagt: „Wir verwerfen die falsche Lehre, als dürfe die Kirche die Gestalt ihrer Botschaft und ihrer Ordnung ihrem Belieben oder dem Wechsel der jeweils herrschenden weltanschaulichen und politischen Überzeugung überlassen.“

„Schule von Bologna“: verkappte Apostasie

Die von der sogenannten „Schule von Bologna“ verbreitete Interpretation des Zweiten Vatikanums als Programm einer Neugründung der katholischen Kirche nach den Ideen der Aufklärung und Religionskritik (mit anderen Worten einer Umfunktionierung der Kirche Gottes in eine Zivilreligion unter Verzicht auf die Gottheit Christi) ist nichts anders als eine verkappte Apostasie.

Denn die Bischöfe und der Papst „sind nur Nachfolger der Apostel und Stellvertreter Christi, denen es nicht zusteht, eine andere Kirche zu gründen, einen anderen Glauben zu überliefern und andere als von Christus gestiftete Sakramente einzusetzen“. (Thomas von Aquin, Summa theologiae III q. 64 a.2 ad 3).
Woher nähmen die Konstrukteure ihrer eigenen Kirche die Autorität, die Gläubigen Christi zu indoktrinieren, zu mainstreamen und im Falle des Ungehorsams zu exkommunizieren, aus ihren ihnen von Christus gegebenen Ämtern zu entfernen und an den Pranger kirchenfeindlicher Medien zu stellen?

Es ist kaum anzunehmen, dass ein Gremium wie der Synodale Weg in Deutschland für sich den Heiligen Geist reklamieren könnte, um die Autorität der Heiligen Schrift, der Apostolischen Tradition und der unfehlbaren Entscheidungen des Lehramtes zu suspendieren, zu korrigieren und umzuinterpretieren. Sie ist auch keine kirchenamtlich befugte oder wissenschaftlich ausgewiesene Instanz, die die Dogmen oder das göttliche Recht „weiterentwickeln“ könnte.
In besseren Zeiten hatten die deutschen Bischöfe die Grenzen der kirchlichen Vollmacht noch klar benannt, nämlich dass selbst der Papst und alle Gläubigen gebunden sind an die Schrift, die Tradition und das bisherige Lehramt, und dass man keineswegs unter dem Vorwand einer „neuen Hermeneutik“ das Glaubensbekenntnis und die Lehre der Kirche substanziell umdeuten oder gar aushöhlen kann (in einem Schreiben gegen Bismarck 1875: DH 3116).
So berechtigt es ist, beim Zusammenwirken von Bischöfen, Priestern und Laien in diözesanen und überdiözesanen Gremien von einem synodalen Prinzip zu sprechen, so darf doch sein Geburtsfehler nicht überspielt werden, der aus dem politischen Missverständnis besteht, in der Kirche gehe es um Macht, die nun „demokratisch“ begrenzt und geteilt werden müsse. Von einer „Gewaltenteilung in der Kirche“ zu sprechen ist nichts anderes als Populismus und theologische Ignoranz.

"Hinter der Forderung nach „mehr“ Synodalität
versteckte sich oft auch der antirömische Affekt"

In Wirklichkeit steht die geistliche Vollmacht der Bischöfe und die Sendung der Laien im Dienste der geoffenbarten Wahrheit und des ewigen Heils all derer, für die Jesus Christus am Kreuz sein Leben geopfert hat. Hinter der Forderung nach „mehr“ Synodalität versteckte sich oft auch der antirömische Affekt: Das Erste Vatikanum habe die Kirchengewalt in Rom zentralisiert, und nun müsse mit dem Zweiten Vatikanum eine „Dezentralisierung der Macht“, eine „Aufwertung der Laien“ und mehr „Selbstständigkeit der Ortskirchen“ stattfinden.

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So müsse auch das Bischofsamt demokratisiert werden, so dass der Bischof eher der Präsident der Diözesanversammlung ist als der von Christus eingesetzte Hirt und Lehrer der Ortskirche. Mit dem Pontifikat von Papst Franziskus habe eine neue Etappe der Kirchengeschichte begonnen. Es gehe darum, endlich den „Reformstau abzubauen“, den die beiden Vorgänger und bis heute die römische Kurie zu verantworten hätten. Statt sich den großen theologischen und anthropologischen Herausforderungen des Entchristlichungsprozesses intellektuell und spirituell zu stellen, meint man mit der Neuauflage der alten Agenda der 1970er Jahre (Aufhebung des unverstandenen Priesterzölibates, Zugang von Frauen zum sakramentalen Amt, Interkommunion bei bleibender Trennung im Glauben, Anerkennung sexueller Gemeinschaft außerhalb der Ehe et cetera) die Kirche modernisieren zu müssen. Wem soll denn die erloschene Fackel leuchten, die man mutig  der Zukunft voranträgt?

Das synodale Prinzip sollte aber für das gemeinsame Werk der Neuevangelisierung Deutschlands fruchtbar werden. Damit hätten wir Deutsche schon genug für die Weltkirche getan, die nicht auf den Export des beispiellosen Niedergangs des christlichen Lebens in der Mitte Europas wartet.

Die apostolische Autorität der Bischöfe und der für die Kirche konstitutive Apostolat der Laien gehen aus der gleichen Sendung der ganzen Kirche zum Heil der Welt hervor. Wichtig ist daher ihre Kooperation und die Koordinierung ihrer Aktivitäten in der Evangelisierung und den guten Werken auch für das zeitliche Wohl der von Staat und Gesellschaft (vgl. AA 18; 23).

Autorität und Apostolat haben gleiche Sendung

Die Synodalität in den verschiedenen Ebenen ihrer Verwirklichung ist ein aus der Apostolizität der Kirche abgeleitetes Prinzip. Nicht um die Macht zu kämpfen, sondern die Geister zu unterscheiden: das ist der Weg der Kirche Christi in unserer Zeit. „Wir haben nicht den Geist der Welt empfangen, sondern den Geist, der aus Gott stammt, damit wir erkennen, was uns von Gott geschenkt worden ist.“ (1 Kor 2, 12)

Die Kirche bleibt nur dann katholisch und apostolisch, wenn in der Treue zu dem einen, der Kirche überlieferten Schatz des Wortes Gottes (in Schrift und Tradition) „das ganze heilige Volk Gottes, mit seinen Hirten vereint, ständig in der Lehre und Gemeinschaft der Apostel, bei Brotbrechen und Gebet, verharrt, so dass im Festhalten am überlieferten Glauben, in seiner Verwirklichung und seinem Bekenntnis ein einzigartiger Einklang herrscht zwischen Bischöfen und Gläubigen" (DV 10).

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