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Die Frage nach der Verbindlichkeit von „Ordinatio sacerdotalis“

Warum Frauen nicht Priester werden können. Ein Kommentar von Karl-Heinz Menke
Apsis der Peterskirche in Rom
Foto: (KNA) | In der Apsis der Peterskirche in Rom steht der Kathedra-Altar von Bernini (17.Jh.) mit den vier Bronzefiguren von Kirchenvätern. Der Stuhl des heiligen Petrus ist hinter dem monumentalen Papstthron verborgen.

Alle christlichen Konfessionen gründen ihr Christusbekenntnis auf das Christus-Verstehen der zwölf Apostel. Mit dem Tod des Letzten der Zwölf  ist die Offenbarung abgeschlossen. Zu unterscheiden ist allerdings zwischen dem Abschluss der Offenbarung und der Unabschließbarkeit des Verstehens der Offenbarung. Gott hat in Christus alles gesagt; und die zwölf Apostel haben das Gesagte so bezeugt, dass ihr Zeugnis vollständig ist. Aber vollständige Bezeugung ist nicht dasselbe wie vollständiges Verstehen.

Unstrittig ist, dass es ein Medium des Verstehens der apostolischen Christuszeugnisse gibt, nämlich den Kanon der neutestamentlichen Schriften. Protestanten erklären diese Schriften als hinreichend, um die nachfolgende Kirche in ihrem Bekenntnis zu Christus zu einen. Doch der real existierende Protestantismus hat sich immer wieder gespalten – so gründlich und so oft, dass man inzwischen das Ideal der Bekenntniseinheit aufgibt und Bekenntnispluralität als Gütezeichen eines toleranten Christentums rühmt. Aus katholischer und orthodoxer Sicht hat Christus das besondere Priestertum derer gewollt, die der Kirche  auf Grund der ihnen durch Handauflegung übertragenen Autorität leitend, richtend und urteilend gegenübertreten. In der katholischen und orthodoxen Kirche gibt es das Lehramt der ,Apostelnachfolger‘ – nicht in dem Sinne, dass sie das Schrift gewordene Christuszeugnis ,der Zwölf‘ ergänzen könnten; aber doch so, dass die gemeinhin ,Bischöfe‘ genannten Apostelnachfolger autorisiert sind, gemeinsam (als Kollegium) zutreffende von irrigen Schriftinterpretationen zu trennen. Diese Scheidung der Wahrheit vom Irrtum geschieht nur selten durch das außerordentliche Lehramt, das heißt: durch die Zusammenkunft aller Bischöfe des Erdkreises (auf ökumenischen Konzilien) oder durch eine im Namen aller Bischöfe gefällte „Kathedralentscheidung“ des Papstes.

Kein außerordentliches Lehramt ohne ordentliches

In den vergangenen Jahren haben deutsche Theologen mehrfach behauptet, nur die Verlautbarungen des außerordentlichen Lehramtes seien irreversibel und also mit dem Terminus ,Dogma‘ qualifizierbar. Alle anderen Glaubensinhalte seien zeitbedingt und daher veränderbar. Der Münsteraner Historiker Hubert Wolf will nachgewiesen haben, dass erst der Jesuit Joseph Kleutgen (1811-1883) das außerordentliche Lehramt der Apostelnachfolger um ein ordentliches Lehramt erweitert und dieser seiner „Erfindung“ zu päpstlicher Rezeption verholfen habe.

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Inzwischen darf man diese These als gründlich widerlegt bezeichnen. Wenn Kleutgen von den „öffentlichen Erlassen der Hirten“ spricht, bezeichnet er einen Sachverhalt, der die Kirche nicht erst im 19. Jahrhundert, sondern von Anfang an bestimmt hat. Das außerordentliche Lehramt (Konzilien und päpstliche Kathedralentscheidungen) gäbe es gar nicht ohne das ordentliche Lehramt der vielen Apostelnachfolger, die täglich den Glauben der Gläubigen ins Wort fassen, reflektieren und tradieren. Anders gesagt: Nur weil es eine ständige Auslegung von Schrift und Tradition durch viele Apostelnachfolger gibt, kann das außerordentliche Lehramt der Konzilien und des Papstes bestimmte Inhalte der so entstandenen Tradition herausgreifen und in Definitionen fassen, die für die gesamte Zukunft der Kirche verbindlich sind.

Wer meint, nur die vom außerordentlichen Lehramt definierten Inhalte seien Bestandteil des katholischen Christusbekenntnisses, verkehrt das Verhältnis von außerordentlichem und ordentlichem Lehramt in sein Gegenteil. Definitionen des außerordentlichen Lehramtes sind die Ausnahme, Dogmen des ordentlichen Lehramtes die Regel. Andernfalls wären die Christen bis zu den ersten Definitionen des außerordentlichen Lehramtes im Jahre 325 (erstes Konzil von Nicäa)  in ihrem Glauben frei von jedem Dogma (frei von jeder Verbindlichkeit) gewesen, was anzunehmen absurd ist.
Wer die Definitionen des außerordentlichen Lehramtes als Inhalte der göttlichen Offenbarung bezeichnet und die Dogmen des ordentlichen Lehramtes als zeitbedingte und also veränderliche Interpretationen relativiert, übersieht, dass das Verstehen der ein für alle Mal ergangenen Offenbarung niemals „vom Himmel fällt“, sondern immer durch den Glauben aller praktizierenden Gläubigen und durch die Glaubensverkündigung aller Apostelnachfolger vermittelt ist. Kurzum: Die relativ wenigen Definitionen des außerordentlichen Lehramtes setzen die vielen Verlautbarungen des ordentlichen Lehramtes immer schon voraus. Wie es kein zeitenthobenes Evangelium über oder neben den Schriften des Neuen Testamentes gibt, so auch kein Dogma über oder neben der vom ordentlichen Lehramt gebildeten Tradition.

Nicht erst seit dem Ersten Vatikanischen Konzil haben Päpste das Recht für sich reklamiert, auf Anfrage oder im Streitfall zu klären, ob ein vom ordentlichen Lehramt tradierter Glaubensinhalt definitiv festzuhalten ist oder nicht.

Auch Dogmen des ordentlichen Lehramts

Eines unter anderen Beispielen ist die päpstliche Beantwortung der Frage, ob der Ausschluss der Frau vom Empfang des Ordo-Sakramentes ein Dogma (irreversibel)  sei oder nicht. Wörtlich heißt es in der Antwort des Papstes: „Diese Lehre [der Ausschluss der Frau vom Sakrament des Ordo] erfordert definitive Zustimmung, da sie, im geschriebenen Wort Gottes begründet und in der Tradition der Kirche von Anfang an beständig bewahrt und angewandt, vom ordentlichen und universalen Lehramt unfehlbar vorgetragen wurde. Deswegen hat der Papst unter den gegenwärtigen Umständen, indem er sein Amt, die Brüder zu bestärken, ausübte, ebendiese Lehre durch eine förmliche Erklärung vorgetragen, wobei er ausdrücklich aussagt, dass sie immer, dass sie überall und dass sie von allen festzuhalten ist, da sie zur Hinterlassenschaft des Glaubens gehört.“ (DH 5041).

Es gibt nicht nur unfehlbare Definitionen des außerordentlichen Lehramtes, sondern auch unfehlbare Lehren (Dogmen) des ordentlichen Lehramtes der Kirche. Lehrinhalte, die von Anfang an zum gelebten Glauben der Kirche gehören und von den Apostelnachfolgern kontinuierlich begründet und verkündet worden sind, bedürfen keiner „Ex-cathedra-Entscheidung“ des außerordentlichen Lehramtes.

Zu der besagten Antwort Johannes Pauls II. bemerkt Kardinal Joseph Ratzinger als Präfekt der Glaubenskongregation: „Wenn das ordentliche Lehramt des Papstes eine Lehre bekräftigen will, die mit Sicherheit seit den apostolischen Anfängen zur Überlieferung der Kirche gehört und objektiv von der gemeinsamen und universalen Lehre der Bischöfe in Gemeinschaft mit dem Nachfolger Petri vorgelegt wird, so ist dieser besondere Akt der Bekräftigung, auch wenn er nicht in Form einer Definition oder einer feierlichen Entscheidung erfolgt, dennoch eine explizite Bezeugung der unfehlbar vorgelegten Lehre der Kirche. Denn müsste der Papst mit einer Definition „ex cathedra“ einschreiten, wenn es darum geht zu erklären, dass Glaubens- und Sittenlehre beständig in der lebendigen Überlieferung der Kirche und vom ordentlichen universalen Lehramt vorgelegt werden, würde das implizit zu einer Minderung des letzteren führen, und die Unfehlbarkeit würde ausschließlich Definitionen ex cathedra oder Definitionen eines Konzils vorbehalten sein.“ (JRGS 12, 149 f.).

Das Dogma steht nicht zur Disposition

Der Münsteraner Dogmatiker Michael Seewald hält alles, was nicht von Konzilien oder Kathedralentscheidungen definiert worden ist, für veränderlich. Er bezeichnet den Ausschluss der Frau vom Sakrament des Ordo für einen möglicherweise ähnlichen Irrtum wie den von Papst Pius XII. in der Enzyklika „Humani Generis“ gelehrten Monogenismus. Doch dieser Vergleich hinkt aus mehreren Gründen.

In der Enzyklika „Humani Generis“ wird die Universalität der Sünde zwar monogenistisch (mit der naturwissenschaftlich widerlegten Lehre, dass alle Menschen von einem Elternpaar abstammen) erklärt. Aber Papst Pius XII. sagt über den Monogenismus nicht, was Papst Johannes Paul II. über den Ausschluss der Frau vom Sakrament des Ordo sagt: nämlich dass er „überall und von allen festzuhalten ist, da er zur Hinterlassenschaft des Glaubens gehört“ (vgl. DH 5041).

Vermutlich hätte Pius XII. die Frage nach dem Nexus zwischen dem Dogma von der Universalität der Sünde und dem Monogenismus ähnlich beantwortet wie viele Bischöfe des Mittelalters, die alle Adamiten zu Sündern erklären, ohne das augustinische Erklärungsmodell (die  Lehre von der physizistischen Übertragung der Sünde Adams) für das einzig mögliche zu halten.

Man kann der Meinung sein, dass die definitive Ablehnung des Frauenpriestertums durch das ordentliche Lehramt der letzten Päpste nicht hinreichend begründet oder plausibilisiert worden ist. Aber deswegen steht das mittlerweile von vier Päpsten als irreversibel bezeichnete Dogma nicht zur Disposition.

Argumente, die nicht zwingen, aber begründen

Hier zur Erinnerung einige Pro-Argumente, die m. E. zu wenig Beachtung finden:
(1) Wenn man fragt, wer von beiden – Mann oder Frau – das schöpferische Wort Gottes, und wer von beiden – Mann oder Frau - den empfangenden (responsorischen) Charakter der Schöpfung personifizieren bzw. repräsentieren kann, dann wird einsichtig, warum die jüdisch-christliche Ikonographie Schöpfung, Synagoge und Kirche immer weiblich und den Schöpfer und den göttlichen Logos immer männlich konnotiert.
Biblisch betrachtet besteht ein unlöslicher Zusammenhang zwischen der die Schöpfung von Anfang an charakterisierenden Geschlechterdifferenz und dem die Erlösungsordnung bestimmenden Verhältnis zuerst zwischen JHWH und Israel und dann auch zwischen Christus und der Kirche. Wo die Differenz zwischen JHWH und Israel beziehungsweise zwischen Christus und der Kirche  von Menschen dargestellt wird, da gilt der von einer zweitausendjährigen Tradition beherzigte Grundsatz: Das gründende, leitende und richtende ,Voraus‘ Christi vor seiner Kirche kann nur durch einen Mann und das Sich-von-Christus-Empfangen der Kirche kann nur durch eine Frau personifiziert werden.

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(2) Abgesehen davon, dass Israel den Schöpfer aus guten Gründen männlich konnotiert, kann man die Frage stellen, ob Gott, wenn er gewollt hätte, nicht auch als Frau hätte Mensch werden können. Doch diese Hinterfragung des Faktischen ist meistens von dem Interesse bestimmt, alles Kontingente als theologisch bedeutungslos oder als austauschbar zu erklären. Die Geschichte eines Menschen ist immer kontingent.
Aber das schließt nicht aus, dass die Geschichte eines bestimmten Menschen die Selbstaussage des göttlichen Logos war. Darin besteht ja das Ereignis der Inkarnation: dass Gott nicht anders ist als das, was in den dreiunddreißig Jahren des Lebens Jesu sichtbar wurde. Inkarnationslogisch betrachtet haben kontingente Fakten wie Jesu Zugehörigkeit zum Volk Israel und sein Geschlecht eine Bedeutung, über die die Kirche nicht verfügen kann.

(3) Gisbert Greshake hat in seinem Buch mit der Titelfrage „Kirche wohin?“ auf einen Aspekt verwiesen, der hierzulande kaum beachtet wird. Er bemerkt: „Das Verlangen nach der Priesterweihe der Frau erhebt sich fast exklusiv aus den fortgeschrittenen westlichen Industrieländern, während es in anderen kirchlichen Regionen auf teils völliges Unverständnis stößt. Würde bei den katholischen Frauen der Welt darüber eine Abstimmung stattfinden, stünde das Ergebnis vermutlich fest: ein klares Nein.“

Ein Schisma der Kirche droht

Außerdem, so erklärt Greshake, bleibt für alle streitenden Parteien zu beachten: „Die Einführung der Frauenordination würde jetzt und in absehbarer Zukunft zu einem Schisma in der Kirche führen, wie es diese noch nicht erlebt hat. Die orthodoxen Kirchen lehnen einmütig die Priesterweihe der Frau als ,formale Häresie‘ ab. Was eigentlich – so kann man fragen – verbindet die römisch-katholische Kirche, die Orthodoxie und die hochkirchlichen Gemeinschaften miteinander, dass sie, ohne sich je abgesprochen zu haben, das Frauenpriestertum ablehnen? Antwort: eine sakramentale Sicht der Wirklichkeit. Das heißt: Das, was ist und was wir mit unseren Sinnen sehen, ergreifen und erfahren können, weist auf ein Tieferes hin, auf ein ,Geheimnis‘, das sich letztlich erst im Blick auf Jesus Christus enthüllt.“ Dass der Ruf nach dem Frauenpriestertum gerade „aus jenen Gesellschaften kommt, in denen der  oberflächlichste Begriff von Sexualität herrscht, den die Menschheit je kannte, sollte mindestens zu denken geben“.

Möglicherweise ist die Kirche mit ihrem sakramentalen Verständnis der Geschlechterdifferenz das letzte Bollwerk gegen eine ungeheure Vergleichgültigung.

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