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Eine sakramentale Diakonenweihe für Frauen?

Kritische Bemerkungen zu einer Vorlage des „Synodalen Weges“ von Manfred Hauke.
Abschlussgottesdienst des 100. Katholikentages
Foto: Jens Büttner (dpa-Zentralbild) | Teilnehmer des 100. Deutsche Katholikentags halten am 29.05.2016 in Leipzig (Sachsen) beim Open-Air-Abschlussgottesdienst Schilder mit dem Schriftzug "Frauendiakonat".

Im Februar 2022 veröffentlichte das Synodalforum III „Frauen in Diensten und Ämtern in der Kirche“ drei Vorlagen, die eine große Mehrheit der anwesenden Mitglieder annahmen. Einen umfangreichen „Grundtext“ (I, 30 S.) ergänzen zwei sogenannte „Handlungstexte“ über „Frauen im sakramentalen Amt“ (II, 4 S.) und über den „Diakonat der Frau“ (III, 6 S.). Die Texte sind noch nicht endgültig, zeigen aber eine deutliche Tendenz.
Bezüglich des weiblichen Diakonates fordert das Forum „ein Indult im Blick auf can. 1024 des Kirchenrechts (,Die heilige Weihe empfängt gültig nur ein getaufter Mann‘), um das diakonische Amt für Frauen zu öffnen“ (III, 5). Dabei geht es eindeutig um den Diakonat als Teil des Weihesakramentes. Den Vorschlag von Kardinal Kasper, das nicht-sakramentale Amt einer „Gemeindediakonin“ zu kreieren, lehnte man ab. Die Begründung: Damit würden Frauen „nur einen Zugang zu einem Diakonat ,zweiter Klasse‘ erhalten“ (III, 3).

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Für die am Ende zusammengefasste theologische Begründung (III, 5-6) verzichtet das Forum auf die Diakonissen der alten Kirche: „Umstritten ist … die Interpretation des historischen Befundes: Es wird sowohl für einen sakramentalen Frauendiakonat in der Kirche des 1. Jahrtausends argumentiert als auch die ,Andersartigkeit‘ des Frauendiakonats betont, die für ein nicht-sakramentales Amt von Frauen spreche“ (III, 3; vgl. I, 17).
Bekanntermaßen wurden Diakone und Diakonissen mit unterschiedlichen Weiheformularen geweiht, wobei eine Ordination von Diakonissen erst seit dem Ende des 4. Jahrhunderts bezeugt ist. Die Diakonissen übernahmen keinen Altardienst und durften in der Liturgie nicht predigen.
Ihre Hauptaufgabe in der Liturgie war nach Ausweis der im 3. Jahrhundert entstandenen Didaskalie, die manche Forscher als „Geburtsurkunde“ des Diakoninnenamtes bezeichnen, die Ganzkörpersalbung von erwachsenen Frauen bei der Taufe aus Gründen des Anstandes, wobei die Diakonin (oder eine andere Frau) die Salbung fortsetzte, die vom männlichen Amtsträger vorgenommen wurde. Taufen durften sie nicht.

Das Forum meint, diese Aufgaben seien „heute weiterzuentwickeln im Blick auf den Predigtdienst, die Spendung der Sakramente der Taufe, der Krankensalbung und der Eheassistenz“ (III, 6). Dagegen ist zu betonen: schon in der alten Kirche wurde die liturgische Predigt mit Berufung auf die einschlägigen Weisungen der paulinischen Briefe den männlichen Amtsträgern vorbehalten, und die Krankensalbung kann überhaupt nicht von Diakonen gespendet werden (wenn wir sie im Sinne des Jakobusbriefes als Sakrament mit möglicher Sündenvergebung verstehen, das von den Presbytern vorgenommen wird, und nicht als eine dem Aschenkreuz oder dem Weihwasser vergleichbare Sakramentalie, die sich ein jeder selbst spenden kann).

Man begründet mit Steinbruchexegese

Auch die feierliche Taufe durch Laien ist eine Ausnahme für Situationen eines extremen Mangels an Priestern und Diakonen, der im deutschen Sprachraum bis auf Weiteres nicht gegeben ist. Für die systematische Begründung beruft sich das Forum auf das Missionsdekret des Zweiten Vatikanums, wonach „Männer, die tatsächlich einen diakonalen Dienst ausüben, sei es als Katecheten … sei es in in Ausübung sozialer oder caritativer Werke, durch die von den Aposteln her überlieferte Handauflegung gestärkt und dem Altare enger verbunden werden, damit sie ihren Dienst mit Hilfe der sakramentalen Diakonatsgnade wirksamer erfüllen können“ (Ad gentes 16) (III, 1).

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Da Frauen bereits eine Fülle von caritativen und pastoralen Aufgaben übernehmen, müssten sie die Diakonenweihe empfangen. Andernfalls handle es sich, so die Würzburger Synode, um eine „nicht zu rechtfertigende Trennung von Funktion und sakramental vermittelter Heilsvollmacht“ (III, 2). Diese Begründung ist freilich eine Art Steinbruchexegese des Zweiten Vatikanums und ignoriert vollständig die einschlägige Diskussion.
Dass Männer, die soziale Dienste übernehmen, schon „tatsächlich“ einen diakonalen Dienst ausüben und darum zu Diakonen geweiht werden sollen, macht genau so viel Sinn wie die Aussage, dass Männer, die schon tatsächlich einen episkopalen Dienst ausüben, zu Bischöfen geweiht werden sollen – konsequent zu Ende gedacht, gäbe es dann fast genauso viel Bischöfe wie Katholiken.

Eine sakramentale Weihe ist nie einfachhin die Bestätigung einer schon ausgeübten Tätigkeit, sondern eine spezifische Gleichformung mit Christus, die mit einem unauslöschlichen Prägemal zu dem jeweiligen Dienst ausrüstet.

Es geht nicht nur um Leitungsaufgaben

Die unscharfe Formulierung des Missionsdekretes erklärt sich aus der damaligen Situation, in der die Einführung des Ständigen Diakonates etwas Neues war, und hat nicht die Absicht, die Weihetheologie umzustürzen, mit der sich andere Dokumente des Konzils auf ausgewogene Weise befassen. Die einschlägige Fachdiskussion wird auch ignoriert in den Hinweisen auf das Motuproprio „Omnium in mentem“ (2009) von Papst Benedikt XVI., der angeblich eine Tür zum Frauendiakonat geöffnet hat, weil die Diakone, im Unterschied zu den Bischöfen und Priestern, nicht „in Person Christi, des Hauptes“ handeln würden (III, 4).

Genau dies behauptet „Omnium in mentem“ freilich nicht. Gefordert wird nur, im Codex des Kirchenrechtes die wörtliche Formulierung von „Lumen gentium“ aufzunehmen, wonach die Diakone dem Volk Gottes „im Dienst der Liturgie, des Wortes und der Liebe“ dienen.

Umdeutung des biblischen Befundes

Beim Handeln in der Person Christi des Hauptes geht es nicht nur um Leitungsaufgaben (die beim Diakon weniger deutlich ausgeprägt sind), sondern auch um die Vermittlung des göttlichen Lebens und der göttlichen Wahrheit. Andernfalls müsste man sagen, der geweihte Amtsträger handle nicht in der Person Christi des Hauptes, wenn er beispielsweise das Evangelium vorträgt, die Predigt hält oder die Taufe spendet. Beim geweihten Amtsträger geschieht dieses Handeln auf der Grundlage des sakramentalen Prägemals.

Die Forderung nach einem klerikalen Amt für Frauen stößt sich mit dem Ziel des Forums, wonach ein „diakonisches Amt“ zur „Entklerikalisierung“ beitragen könne (III, 5). Auch ein Diakon gehört bekanntlich zum Klerus. Der Widerspruch wird noch drastischer, wenn wir den Text „Diakonat der Frau“ mit dem vorgelagerten „Grundtext“ und dem weiteren „Handlungstext“ „Frauen im sakramentalen Amt“ vergleichen.

Nach dem „Grundtext“ gibt es gar keine Einsetzung des in den Aposteln gründenden Weihesakramentes: Das „Amt“ sei die „ekklesiologische Folge bestimmter Charismen“ (I, 15), und erst eine spätere „Institutionalisierung“ lasse die Frauen zurücktreten, die zur Zeit des heiligen Paulus noch „in gleicher Weise und zusammen mit den Männern, in Aufgaben der Gemeindeleitung“ tätig gewesen seien, wie etwa die Apostelin Junia (I, 13).
Die Aussage des heiligen Paulus, der mit einem Hinweis auf ein „Gebot des Herrn“ (1 Kor 14,37) das „Schweigen“ der Frauen bei der öffentlichen Lehrverkündigung in der Liturgie begründet, wird ebenso als Produkt späterer Erfindung beiseite gewischt wie das Zeugnis der Pastoralbriefe, die von einem durch die Handauflegung vermittelten Amtscharisma sprechen (I, 14f; II, 1).

Diese liberal-protestantische Entsorgung des Weihesakramentes, die den geschichtlichen Urkunden Gewalt antun muss, verbindet sich mit einem Genderismus, der eine Komplementarität von Mann und Frau ablehnt und sogar behauptet: „Geschlecht ist keine … gottgegebene Tatsache“ (I, 5).
Wenn all dies stimmen würde, bräuchte es gar keine besondere Aufmerksamkeit für die Wirklichkeit der Frau und schon gar kein Nachdenken über die Zulassung zu einem Sakrament, das es eigentlich gar nicht gibt. Das Synodalforum III stellt hier Forderungen, die sich selbst aufheben

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