Nach fast 100 Tagen im Amt hat sich der Bischof von Osnabrück, Dominicus Meier, in einem Interview mit der katholischen Nachrichtenagentur (KNA) vom Sonntag zu aktuellen Initiativen im Bistum und notwendigen Reformen geäußert. Mehr als auf Forderungen des Synodalen Weges setzt Meier auf Lebensschutz. Mit Blick auf den aktuellen Wahlkampf sagte er: „Ich bin nicht für eine Einflussnahme, bei der die Kirche sagt: Dies geht und jenes geht nicht.“ Aber es gebe Aspekte wie den assistierten Suizid, „die anzusprechen sind“. Allerdings müsse die Kirche Themen wie den „Schutz des Lebens am Anfang und Ende, Sozialpolitik“ breiter angehen, „nicht nur im Wahlkampf“.
Zur Taufe durch Laien erklärte Meier, das Experiment seines Vorgänger Franz-Josef Bode fortsetzen zu wollen. Die Teilnehmer eines zweiten Kurses seien vor kurzem ausgesandt worden, womit das Bistum etwa 30 Personen hat, welche eine Taufe übernehmen könnten. Aber schon jetzt zeige sich, dass die mit der Taufe beauftragten Laien weniger zu tun hätten als erwartet. Zudem müsse er bei diesem Thema auf „meine Priester und Diakone hören“.
„Zurzeit darf ich keine Diakonin weihen"
Bei der Diakoninnenweihe will sich der neue Osnabrücker Bischof an den Papst und das Kirchenrecht halten: „Zurzeit darf ich keine Diakonin weihen, sonst mache ich mich strafbar. Erst brauche ich das Placet des Papstes“, sagte er. Aber wenn das päpstliche Go da sei, dann müsse er sogar Diakoninnen weihen.
Angesprochen auf die finanziellen Lage des Bistums, erklärte Meier, dass die von Bischof Bode und seinem damaligen Generalvikar eingerichtete Schulstiftung „an einer bestimmten Stelle gebremst und noch nicht zu Ende gedacht ist“. Eine Stiftung müsse so mit Kapital oder mit Möglichkeiten ausgestattet sein, „dass sie sich selbst verwalten kann und dann als eigenständiger Rechtsträger gar nicht mehr im bischöflichen Haushalt drin ist“. Sein Plan: Überlegen, ob Krankenhäuser und Schulen „in dieser Breite“ von der Kirche unterstützt werden könnten.
Was Schmerzensgelder an Missbrauchsbetroffene betrifft, die zuletzt im Bistum Hildesheim Thema gewesen sind, will Meier von Fall zu Fall entscheiden. Zu bedenken sei, dass „staatliche Gerichte nicht gegen Tote ermitteln können, anders bei den kirchlichen Missbrauchsverfahren, auch zu Anerkennungsleistungen von erlittenem Leid".
In Köln, München und Hildesheim gibt es bei der Aufarbeitung von Missbrauch Schmerzensgeldforderungen von Betroffenen vor staatlichen Gerichten. Der Bischof von Hildesheim, Heiner Wilmer, hatte jüngst auf der Einrede der Verjährung bestanden. In Osnabrück ist noch keine entsprechende Klage eingegangen.
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