Nun hat sich auch der DBK-Chef geäußert: Kulturkampf hilft den falschen – also hat die Sorge um die Menschenwürde rhetorisch zurückzustehen? Eine unsachliche Einordnung.
Nimmt man die Eingaben beim EU-Parlament zum Maßstab, dann wollen EU-Bürger weder ein Grundrecht auf Abtreibung, noch die grenzüberschreitende Anerkennung der Elternschaft.
Der Bundestag veröffentlicht die vorläufige Tagesordnung der letzten Sitzungswoche im Januar. §218 steht vorerst nicht auf dem Plan, doch das kann sich ändern.
Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte bekräftigt die Bedeutung medizinischer Standards bei Risikoschwangerschaften und die Autonomie der Mitgliedsstaaten.
Polens Lebensschützer kritisieren die geplante Liberalisierung des Abtreibungsgesetzes: Diese widerspreche richtungsweisenden Entscheidungen des Verfassungsgerichts.
Die Nationalversammlung debattiert darüber, ein „Recht“ auf Abtreibung in die Verfassung aufzunehmen. Kritiker sehen die Gewissensfreiheit von Ärzten bedroht.