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Leutheusser-Schnarrenberger gegen Neuregelung der Abtreibungsgesetzgebung

Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hält die bisherigen Abtreibungsregelungen für „ausgewogen“. Die Vorschläge einer Regierungskommission zur Abschaffung von §218 lehnt sie ab.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesjustizministerin a.D.
Foto: IMAGO/Frank Hoermann/SVEN SIMON (www.imago-images.de) | „Auf dem Gebiet des Abtreibungsrechts sind mir keine Urteile bekannt, die eine Neuregelung unabweisbar machten“, so Leutheusser-Schnarrenberger zur Debatte um eine Neuregelung von §218.

In der 1995 gefundenen Regelung für Abtreibungen sei das Recht der Frau auf Selbstbestimmung und das Recht auf Leben des Ungeborenen „gut austariert“: Diese Ansicht vertritt die FDP-Politikerin und frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Den neuen Vorschlag, den die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs im April einbrachte, erschließe sich ihr nicht, so Leutheusser-Schnarrenberger am Montag im Gespräch mit der „FAZ“.

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Die Expertenkommission hatte im April gefordert, Abtreibungen auch über die zwölfte Schwangerschaftswoche hinaus zu entkriminalisieren. „Auf dem Gebiet des Abtreibungsrechts sind mir keine Urteile bekannt, die eine Neuregelung unabweisbar machten“, so die 73-Jährige. Das Bundesverfassungsgericht solle bei seiner bisherigen Rechtsprechung bleiben. Es verwundere sie, dass die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) mit der Kommission einer Meinung sei.

Grundsätzlich bezweifle sie, ob die „Bundesregierungen sich die Empfehlungen zu eigen machen“ werde, so Leutheusser-Schnarrenberger. Das Thema Selbstbestimmung werde zwar in der Gesellschaft und in der Rechtsprechung von heute höher gewichtet als vor einer Generation. Doch „in der Zweiheit in Einheit findet das Recht der Frau auf Selbstbestimmung eine Grenze in dem grundgesetzlich geschützten Recht auf Leben des Ungeborenen“, so die Politikerin. Die Selbstbestimmung der Frau spiele hier also eine andere Rolle als etwa bei der Debatte um die Organspende.

AfD als Partei des Lebensschutzes?

Leutheusser-Schnarrenberger besteht darüber hinaus weiterhin auf die Beratungspflicht vor dem Schwangerschaftsabbruch: „Nach allen Erfahrungen würden sie wohl kaum so intensiv in Anspruch genommen“, wenn es keine Beratungspflicht sondern nur ein „Recht“ auf Beratung gäbe. Grundsätzlich befürchte sie, das Thema Lebensschutz vertiefe die gesellschaftliche Spaltung  und warnte zudem davor, dass die AfD sich als Partei des Lebensschutzes aufspiele, wenn man die bisherige Rechtsprechung antaste.  DT/elih

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