Nach Frankreich könnte Luxemburg das weltweit zweite Land werden, das ein „Recht“ auf Abtreibung in die Verfassung setzt. Seit Wochen liegt ein entsprechender Entwurf für eine Verfassungsrevision vor. „Das Recht auf freiwilligen Schwangerschaftsabbruch und das Recht auf Empfängnisverhütung sind garantiert. Das Gesetz regelt die Bedingungen, unter denen diese Rechte frei und wirksam ausgeübt werden“, soll der Zusatz zu Artikel 15 der Verfassung lauten.
Kardinal Hollerichs mutige Worte
Die Warnung des Luxemburger Kardinals, ein „Recht" auf Abtreibung in die Verfassung aufzunehmen, zeigt: Man kann kirchenpolitisch progressiv sein, ohne den moralischen Kompass zu verlieren.
