In den Vereinigten Staaten sind die Volksabstimmungen über die Abtreibungsgesetzgebung, die in zehn Bundesstaaten gleichzeitig mit den Präsidentschaftswahlen stattfanden, mehrheitlich im Sinne der Abtreibungsbefürworter ausgegangen. In drei Staaten verwarfen die Wähler Vorschläge, die zu einer Liberalisierung geführt hätten, in sieben weiteren wird das sogenannte „Recht auf Abtreibung“ ausgedehnt. Die US-Zeitung „National Catholic Register“ wertet den Ausgang insofern als Erfolg, als damit erstmals seit der Revision von „Roe v. Wade“ durch den Obersten Gerichtshof, der ein landesweites „Recht auf Abtreibung“ verworfen und die Zuständigkeit an die Bundesstaaten zurückgegeben hatte, Abstimmungen im Sinne des Lebensschutzes ausgingen – wenn auch nur drei von zehn.
Im Folgenden die einzelnen Ergebnisse: In Arizona wurde „Proposition 139“ angenommen. Sie verankert das „Recht auf Abtreibung“ als „grundlegendes Recht“ in der Verfassung. Abtreibungen sind damit bis zur Lebensfähigkeit (ca. 24 Wochen) erlaubt. Bestehende Lebensschutzgesetze werden damit außer Kraft gesetzt. In Colorado wurde „Amendment 79“ durch Wählerentscheid in die Verfassung aufgenommen. Damit sind Abtreibungen in allen Schwangerschaftsphasen, also während der vollen neun Monate zu erlauben.
Knapper Erfolg für Lebensschützer in Florida
In Florida lehnten die Wähler das „Amendment 4“ knapp ab, das Abtreibungen vor der Lebensfähigkeit legalisiert hätte. Zwar hatten 57 Prozent der Wähler für die Aufnahme des Zusatzes in die Verfassung gestimmt, nötig wäre allerdings eine qualifizierte Mehrheit von 60 Prozent gewesen. Damit bleibt es dabei, dass Abtreibungen in Florida nach der sechsten Schwangerschaftswoche illegal sind.
In Maryland, wo es bereits bisher keine zeitlichen Grenzen für eine Abtreibung gibt, stimmte die Mehrheit der Wähler dafür, ein „Recht auf Abtreibung“ auch in der Verfassung zu verankern. Besonders schwerwiegend ist die Annahme des Verfassungszusatzes 3 durch die Wähler in Missouri. Bestehende, sehr weitgehende Schutzmaßnahmen für ungeborene Kinder, die nach „Roe v. Wade“ eingeführt wurden, werden damit aufgehoben, die Verfassung sieht nun vor, dass „jegliche Regulierung von Abtreibung“ ausgeschlossen ist.
Alle „blauen“ Staaten pro Liberalisierung
In Montana stimmten die Wähler für die Aufnahme von Abtreibungsrechten in die Verfassung, die eine Abtreibung bis zur Lebensfähigkeit des Kindes gestatten. Ähnlich ging die Abstimmung in Nevada aus. Auch in New York wurde die Pro-Abtreibungs-Vorlage angenommen. Ohne Abtreibung explizit zu erwähnen, soll sie „Diskriminierung“ aufgrund von „Schwangerschaftsergebnissen“ verhindern. Bereits jetzt sind Abtreibungen hier in allen neun Schwangerschaftsmonaten möglich.
In Nebraska wurde hingegen „Initiative 434“, die Abtreibungen im zweiten und dritten Trimester verbietet, angenommen, während eine gegenteilige Initiative abgelehnt wurde. In South Dakota lehnten die Wähler sogar das „Amendment G“ ab, das Abtreibungen im ersten Trimester legalisiert hätte. Damit bleibt es dort beim generellen Verbot von Abtreibungen, solange das Leben der Mutter nicht in Gefahr ist.
Der Ausgang der Abstimmungen folgte nur sehr bedingt dem Ausgang der Präsidentschaftswahl, in deren Rahmen sich Trump eher pro Lebensschutz, Harris hingegen für eine generelle Liberalisierung der Abtreibung stark gemacht hatte. Zwar gewann in allen Staaten, die sich gegen eine Liberalisierung ausgesprochen hatten, auch Donald Trump, und Harris lag nur in New York, Maryland und Colorado vorn, in denen die Pro-Abtreibungs-Vorschläge gewannen. Dafür unterlag der Lebensschutz auch in Arizona, Missouri, Montana und Nevada, in denen Trump jeweils gewann oder zum gegenwärtigen Zeitpunkt in der Auszählung führt. (DT/jra)
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