Am späten Montagabend hat der Richterwahlausschuss des Deutschen Bundestags Frauke Brosius-Gersdorf, Ann-Katrin Kaufhold und Günter Spinner für die Wahl zu Richtern des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe nominiert. In dem zwölfköpfigen Gremium erhielten alle drei Kandidaten die erforderliche Zweidrittelmehrheit, also mindestens acht der zwölf Stimmen.
In dem Richterwahlausschusses, der die Stärke der im Bundestag vertretenen Fraktionen abbildet, stellen CDU/CSU aktuell fünf Abgeordnete. Die AfD stellt drei, die SPD zwei, Bündnis/Die Grünen und die Fraktion „Die Linke“ je einen Abgeordneten.
Geheime Wahl am Freitag im Plenum
Am Freitag muss nun das Plenum des Deutschen Bundestags die Nominierung bestätigen. Dort ist ebenfalls eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Gewählt wird in geheimer Abstimmung mit verdeckten Stimmzetteln. Eine namentliche Abstimmung ist nicht möglich.
In der von Dienstag auf Montag vorverlegten Sitzung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion soll Fraktionschef Jens Spahn (CDU) zuvor die Unionsabgeordneten zur Wahl der Richter aufgerufen haben. Mit der SPD sei vereinbart worden, dass Brosius-Gersdorf nicht Vizepräsidentin des Gerichts werde. Davor habe es eine intensive Debatte gegeben. Wie die Nachrichtenagentur „Reuters“ unter Berufung auf Teilnehmerkreise berichtet, hätten viele Abgeordnete Bedenken gegen die Wunschkandidatin der SPD geäußert und dabei vor allem Kritik an deren Positionen § 218 StGB und zum Schutz des Lebens geübt.
Auch Bayerns CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek meldet Bedenken an
Auch aus den Ländern kommt, wie die „Tagespost“ berichtete, Kritik an der als „ultralinke Aktivistin“ bezeichneten SPD-Kandidatin für das höchste Richteramt. Am Montagmittag meldete nun auch der CSU-Fraktionschef im Bayerischen Landtag, Klaus Holetschek, Bedenken an. Den „Nürnberger Nachrichten“ sagte der CSU-Politiker, der selbst Jurist ist: „Ich habe da großes Bauchweh, das will ich nicht verhehlen. Bundesverfassungsrichter müssen eine integrierende Funktion haben. Und nun nehme ich wahr, dass da eher eine Aktivistin kommt. Sie ist sicher eine hervorragende Juristin. Aber wenn ich da beim Thema Lebensschutz manche Sätze von ihr lese – Stichwort, ,Abwägungsfähigkeit der Menschenwürde‘ -, dann sind das Aussagen, die ich mit meinem christlichen Wertefundament für schwierig halte“.
Holetschek weiter: „Ich würde mir wünschen, dass sie sich vor der Wahl noch einmal erklärt – auch in der Öffentlichkeit –, wie sie zum Thema Lebensschutz und Menschenwürde steht. Ich nehme wahr, dass das viele umtreibt. Da haben einige wirklich Bauchschmerzen.“ DT/reh
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