Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung DEBATTE UM BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

„Menschenwürde auch schon im Mutterleib“

Ex-Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt widerspricht Brosius-Gersdorf und verteidigt geltende Rechtsprechung. Die von der SPD Nominierte hält Karlsruher Richtern „biologistisch-naturalistischen Fehlschluss“ vor.
Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt
Foto: IMAGO/M. Popow (www.imago-images.de) | Ulla Schmidt ist Bundesvorsitzende der „Bundesvereinigung Lebenshilfe“, die sich für Menschen mit Behinderungen einsetzt.

„Jedes Leben ist lebenswert – und hat Menschenwürde auch schon im Mutterleib.“ Das sagte vor der heute ab 20 Uhr stattfindenden Sitzung des Richterwahlausschusses des Deutschen Bundestags die frühere Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ). Schmidt ist Bundesvorsitzende der „Bundesvereinigung Lebenshilfe“, die sich für Menschen mit Behinderungen einsetzt.

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Als „Sozialdemokratin und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe“ sei es ihr wichtig, „dass wir niemals zwischen lebenswertem und nicht-lebenswertem Leben unterscheiden.“ Dass „die Menschenwürde bereits im Mutterleib gilt“, sei auch für den „gesellschaftlichen Umgang mit Menschen mit Behinderungen wichtig“. Wie die FAZ weiter schreibt, hob Schmidt zudem hervor, dass die eugenische Indikation im Schwangerschaftskonflikt „aus guten Gründen abgeschafft“ wurde und „auch nicht wieder eingeführt werden“ dürfe. „Das Bundesverfassungsgericht hat betont, dass im Schwangerschaftskonflikt sowohl die Menschenwürde des Ungeborenen als auch die Würde der Frau zu berücksichtigen ist. Diese Rechtsprechung unterstütze ich“, so Schmidt.

BKU: Menschliches Leben vom Augenblick der Empfängnis an achten und schützen

Unterdessen hat sich auch der Bund Katholischer Unternehmer (BKU) zu Wort gemeldet. Der Verband, der eigenen Angaben zufolge „vor Ort in 30 Diözesangruppen aktiv“ ist, „bekräftigte“ heute „angesichts der erneuten gesellschaftlichen Debatte über das Thema“ seine „Grundsatzposition zum Lebensrecht“. Wie es in der Erklärung weiter heißt, teile der BKU „die Auffassung des kirchlichen Lehramtes, wonach menschliches Leben ,vom Augenblick der Empfängnis an absolut zu achten und zu schützen‘ und als Person mit natürlichen Rechten wie dem Lebensrecht anzuerkennen sei“.

Aus Sicht des BKUs stelle „das Prinzip der menschlichen Person als Ebenbild Gottes“ nicht nur „die genuin christliche Grundlage der allgemeinen Menschenrechte, sondern auch das Fundament der Katholischen Soziallehre und ihrer Prinzipien dar“. Weiter heißt es dort: Der katholische Unternehmerverband werbe „für eine Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung, die sich wieder stärker an ihren christlichen Grundlagen, wie sie in der Sozialen Marktwirtschaft und im Grundgesetz zur Geltung kommen, orientiert“. „Das Menschrecht auf Leben“ sei, so die Erklärung abschließend, „ein unerschütterlicher Grundpfeiler dieser Ordnung“.

Brosius-Gersdorf hält Bundesverfassungsgericht „biologistisch-naturalistischen Fehlschluss“ vor

Weder Schmidt noch der BKU erwähnen die Potsdamer Verfassungsrechtlerin Brosius-Gersdorf namentlich. Gleichwohl ist eine bewusste Bezugnahme sowohl hinsichtlich des Zeitpunkts der Äußerungen als auch des jeweiligen Inhalts klar erkennbar.

Wie die FAZ unter Berufung auf einen Beitrag Brosius-Gersdorfs in einer Festschrift für den emeritierten Würzburger Rechtsphilosophen Horst Dreier schreibt, vertritt die Jura-Professorin dort den Standpunkt, „die Annahme, dass die Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert“, sei „ein biologistisch-naturalistischer Fehlschluss“.  DT/reh

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