Mit einem eigenen Antrag will die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die vom Bundeskabinett verabschiedete Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen aus dem Strafgesetzbuch verhindern. Der Antrag hat den Titel „Interessen der Frauen stärken, Schutz des ungeborenen Kindes beibehalten“ und trägt die Drucksachennummer 20/1017. Darin fordert die Unionsfraktion die Bundesregierung auf, „das Verbot von Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft gemäß § 219a StGB grundsätzlich zu erhalten“. Das Bundeskabinett hat bereits einen von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegten Gesetzentwurf verabschiedet, der die Streichung des § 219a aus dem Strafgesetzbuch vorsieht. Er soll zunächst Bundesrat beraten und anschließend von den Fraktionen der Ampelregierung im Bundestag beschlossen werden.
Ärzte sollen „wertungsfreie Angaben“ zu den angebotenen Methoden machen dürfen
Anstelle der ersatzlosen Streichung sollen Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen durch eine Änderung in § 219a Absatz 4 StGB die Möglichkeit erhalten, auf ihren Internetseiten „wertungsfreie Angaben zu den von ihnen angewendeten Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches“ zu veröffentlichen. Die Beratungsstellen sollen „ausdrücklich“ verpflichtet werden, „Adressen und Informationen“ zu den Methoden, die ihnen von den Abtreibungen durchführenden Praxen „zur Verfügung gestellt werden oder die der Liste der Bundesärztekammer bzw. der Liste der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung für das jeweilige Bundesland entnommen werden können“, Schwangeren „auf Nachfrage“ auszuhändigen.
Union hält „Banalisierung“ von Abtreibungen für „ethisch unvertretbar“
Ferner solle die Bundesregierung „gemeinsam mit den Ländern“ sicherstellen, dass Frauen in allen Regionen Deutschlands sowohl Beratungsstellen als auch Ärzte fänden, „die bereit sind, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen“. Darüber hinaus solle die Bundesregierung „die rechtlichen Voraussetzungen“ dafür schaffen, „dass die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel übernommen werden“. Dies solle sowohl für gesetzlich als auch für privat Krankenversicherte bis zum 25. Lebensjahr gelten.
Wie die Unionsfraktion in der von Fraktionschef Friedrich Merz und Landesgruppenchef Alexander Dobrindt unterzeichneten Bundestagsdrucksache einleitend schreibt, erkenne man „sehr wohl an, dass unterschiedlichste Not- und Zwangslagen im Ergebnis dazu führen, dass eine Frau eine Schwangerschaft nicht fortsetzen will und kann“. Eine „Banalisierung des Schwangerschaftsabbruchs“ halte man aber „für ethisch unvertretbar“. Auch sei es „falsch, wenn in der aktuellen Debatte das ungeborene Kind fast ausgeblendet wird“. DT/reh
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