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Buschmann: Debatte droht die „politische Mitte zu spalten“

Lauterbach beklagt „zu wenig Angebot“ bei Schwangerschaftsabbrüchen – Zurückhaltung bei Änderung der gesetzlichen Regelung von Abtreibungen.
Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin übergibt Abschlussbericht
Foto: IMAGO/Christian Ditsch (www.imago-images.de) | Bundesjustizminister Buschmann (rechts) sagte bei der Pressekonferenz im BMG: „Wir werden dieses Werk nun erst einmal auswerten und uns dann mit der Frage beschäftigen müssen, welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind.“

Die Bundesminister für Gesundheit, Karl Lauterbach (SPD), Justiz, Marco Buschmann (FDP), und Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen), haben heute den 625 Seiten umfassenden Bericht der „Kommission für Reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ entgegengenommen.

Bei der Übergabe im Bundesgesundheitsministerium (Beginn: 13 Uhr) dankte Lauterbach „im Namen der gesamten Bundesregierung“ der Kommission „für diese detaillierten Ausführungen der hochkomplexen Materie“. Die Kommission habe ein „mehr oder weniger einheitliches Ergebnis produzieren können. Es gab Einvernehmen bei den wichtigsten Punkten. Es ist vertraulich getagt worden, nichts ist nach Draußen gedrungen und es ist ein Ergebnis zustande gekommen, welches auch von den begleitenden Wissenschaftlern als hochkompetent bewertet“ werde, so Lauterbach.

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Priorität hat für den SPD-Politiker derzeit aber dennoch anderes. Im Rahmen einer von Bundesgesundheitsministerium (BMG) geförderten Studienserie („ELSA-Studie“), deren Ergebnisse vergangenen Mittwoch der Öffentlichkeit vorgestellt wurden, „haben wir uns mit der Frage beschäftigt, wie gut ist eigentlich die Versorgung beim Schwangerschaftsabbruch für Frauen, die diese Abbrüche wünschen und da sind die Ergebnisse ernüchternd gewesen“. Hier bestehe „unmittelbarer Handlungsbedarf“. Es gebe „zu wenig Angebot“, die „Verfügbarkeit“ sei „nicht in dem Rahmen gegeben, wie sie gegeben sein müsste“, erklärte Lauterbach bei der Übergabe des Kommissionsberichts.

Buschmann hält „besondere Sensibilität bei Inhalt und Verfahren“ für nötig

Bundesjustizminister Buschmann sagte bei der Pressekonferenz im BMG: „Wir werden dieses Werk nun erst einmal auswerten und uns dann mit der Frage beschäftigen müssen, welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind.“ Dafür sei es aber „heute noch zu früh“. Die Fragen blieben „schwierig, insbesondere aus Sicht eines Verfassungsministeriums“. Zu klären sei beispielsweise, „wie geht man eigentlich mit einer Frage um, über die das Bundesverfassungsgericht schon zweimal entschieden hat, welche Räume verbleiben dort, welche Bindungswirkung geht von diesen Entscheidungen für die Teilnehmer an der Gesetzgebung einher?“ Dazu habe die Kommission „sehr ausführliche Bemerkungen“ gemacht. Gleiches gelte auch für die Frage, „wie sich die Sach- und Rechtslage möglicherweise in den letzten 30 Jahren verändert hat. Das alles werden wir uns jetzt sorgfältig anschauen und dann gemeinsam beraten, was die nächsten Schritte sind.“

Betont werden müsse auch, dass es sich um Fragen handele, „die bei vielen Beteiligten bis in den Bereich einer Gewissensentscheidung eindringen“. Insofern seien auch eine „besondere Sensibilität, was Inhalt und Verfahren angeht, sicherlich geboten“. „Denn was wir nicht gebrauchen können, das sind Debatten, die die Gesellschaft in Flammen setzen oder gar spalten.“ „In den USA, Polen aber auch in anderen Ländern“ habe man „gesehen, dass diese Fragen geeignet sind, eine Gesellschaft so zu spalten, dass das Ergebnis auch nicht unbedingt gesellschaftlicher Fortschritt ist, um es ganz vorsichtig zu beschreiben“, so Buschmann. Es gelte daher zu vermeiden, „dass diese Debatten die politische Mitte spalten und die politischen Ränder stärken“. 

Kommission empfiehlt Eizellspende und Leihmutterschaft auch für gleichgeschlechtliche Paare

Zuvor hatten die Koordinatorinnen der beiden Arbeitsgruppen, ähnlich wie am Morgen vor der Bundespressekonferenz, deren wichtigsten Ergebnisse vorgestellt. Dabei erklärte die Bioethikerin Claudia Wiesemann von der Universität Göttingen: „Beide fortpflanzungsmedizinische Verfahren (A.d.R.: Eizellspende und Leihmutterschaft) sind vor mehr als 30 Jahren mit dem Embryonenschutzgesetz verboten worden.“ In den vergangenen drei Jahrzehnte seien in „internationalen medizinischen und sozialpsychologischen Studien die Auswirkungen fortpflanzungsmedizinischer Verfahren gründlich untersucht“ worden. Zudem habe sich „das Bild der Familie und der Geschlechterrollen gewandelt“. Und schließlich gäbe es „in unserer Gesellschaft ernsthafte Anstrengungen, die rechtliche Ungleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare zu beenden“. „Es war also an der Zeit, zu prüfen, ob die Voraussetzungen des Verbots heute noch gegeben sind.“ 

Die Arbeitsgruppe 2 habe das „Für und Wider gründlich abgewogen“. Geprüft worden seien insbesondere „Fragen der Menschenwürde, das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper, auf Freiheit der Fortpflanzung, das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das Kindeswohl und Grundfragen sozialer Gerechtigkeit. Wir haben uns dazu eingehend mit dem Verfassungs-, Europa-, und völkerrechtlichen Rahmen auseinandergesetzt. Unsere Empfehlungen haben wir einstimmig verabschiedet“, so Wiesemann.

Verbot der Leihmutterschaft: „Weiterhin begründbar“ aber „nicht zwingend geboten“

Dabei sei die Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass die damalige Begründung des Verbots der Eizellspende „heute nicht mehr stichhaltig“ sei. „Die sogenannte gespaltene Mutterschaft erzeugt keine so gravierenden Nachteile für das Kindeswohl, als dass ein pauschales Verbot heute noch gerechtfertigt wäre.“ „Stattdessen sollte der Schutz der Eizellspenderin im Vordergrund stehen.“ Wenn gesichert sei, dass „verfügbare, moderne, besonders schonende Techniken der Eizellentnahme verwendet werden und die Spenderin Zugang zu unabhängiger Information und Aufklärung erhält, dann kann nach unserer Meinung die Eizellspende zugelassen werden“, so Wiesemann. Das gelte auch „für Frauen in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft“, die „für ihre Partnerin Eizellen spenden wollen, um so eine engere Familienbindung zu erreichen“.

Bei der Leihmutterschaft sei die Kommission hingegen nach eingehender Beratung zu dem Ergebnis gekommen, „dass das gegenwärtige Verbot der Leihmutterschaft nach wie vor begründet werden kann“. Es sei jedoch „nicht zwingend geboten“. Eine Legalisierung wäre ebenfalls denkbar. Allerdings müssten „Instrumentalisierung und Ausbeutung der Leihmütter ausgeschlossen“ werden. Möglich sei das, „wenn man die Leihmutterschaft als eine besondere Art der persönlichen Beziehung versteht, die in gegenseitigem Respekt begründet ist und rechtlich in diesem Sinne ausgestaltet wird“.

Ob eine Leihmutterschaft „altruistisch oder kommerziell“ sei, werde häufig „allein danach beurteilt, ob die Leihmutter aus ihr einen wirtschaftlichen Nutzen zieht“. Das greife zu kurz. Angestrebt werde eine Leihmutterschaft „bei unerfülltem Kinderwunsch, wenn eine Frau aus medizinischen Gründen nicht schwanger werden kann, etwa weil ihre letzte Schwangerschaft mit schweren Komplikationen endete“. „Notwendig“ sei sie, „wenn zwei männliche Partner gemeinsam eine Familie mit einem genetisch eigenen Kind gründen wollen“, so Wiesmann.  DT/reh

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