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Alabamas sensationelles Urteil: Menschliche Embryonen sind Personen

Kritiker fürchten um das Ende der Reproduktionsmedizin in dem Südstaat. Selbst Präsident Joe Biden meldet sich zu Wort.
Joe Biden polemisiert gegen das Urteil in Alabama
Foto: Manuel Balce Ceneta (AP) | US-Präsident Joe Biden polemisiert gegen das Urteil in Alabama, das den Zugang zu einigen Fruchtbarkeitsbehandlungen in Frage stelle und darum „empörend und inakzeptabel“ sei.

Ungeborene Kinder sind Minderjährige. Laut dem „Alabama? Wrongful Death of a Minor Act“ (§ 6-5-391, Ala. Code 1975) haben Eltern in dem US-amerikanischen Bundesstaat im Falle der „widerrechtlichen Tötung eines Minderjährigen“ das Recht, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Ergo können Eltern in Alabama, deren ungeborene Kinder widerrechtlich getötet wurden, auf Schadensersatz klagen. So weit, so gut. Und: Zumindest in Alabama auch bekannt. Denn der Oberste Gerichtshof des im Süden der USA gelegenen Bundestaates entschied bereits zweimal so. 2011 im Fall „Mack v. Carmack“ und im Jahr darauf im Fall „Hamilton v. Scott“.

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Nun hatten Alabamas Höchstrichter einen weiteren Fall zu entscheiden, bei dem die Dinge – zumindest auf den ersten Blick – jedoch ein wenig komplizierter lagen. Denn die ungeborenen Kinder, um die es in diesem reichlich bizarr anmutenden Fall geht, befanden sich, wie die Richter in ihrem am 16. Februar veröffentlichten Urteil ausführen, kurz vor ihrer „widerrechtlichen Tötung“ eingefroren in flüssigem Stickstoff bei minus 196 Grad Celsius in der Kryokammer einer Fruchtbarkeitsklinik, die vom „Center for Reproductive Medicine, P.C.“ in Mobile betrieben wurde. In demselben Gebäude befindet sich auch das örtliche Krankenhaus, das „Mobile Infirmary Medical Center“.

Drei betroffene Elternpaare reichen Klage ein

Wie die Richter in ihrem 131 Seiten umfassenden Urteil schreiben, „gelang“ es im Dezember 2020 „einem Patienten des Krankenhauses, durch eine ungesicherte Tür in die Fruchtbarkeitsklinik zu gelangen“. Der Patient betrat sodann die Kryokammer und „entnahm mehrere Embryonen. Die Minustemperaturen, bei denen die Embryonen gelagert wurden, führten zu einer Gefrierverbrennung der Hand des Patienten“, worauf dieser „die Embryonen zu Boden fallen ließ, wobei sie starben“. Drei betroffene Elternpaare reichten daraufhin Klage ein, die jedoch von dem erstinstanzlichen Gericht abgewiesen wurde. Weil die Kläger dagegen Berufung einlegten, landete der Fall schließlich beim Obersten Gerichtshof von Alabama.

Mit acht zu eins Richterstimmen entschied das Höchstgericht des US-Bundesstaates nun erstmalig, dass auch tiefgefrorene Embryonen ungeborene Kinder und damit Personen seien und in dem Südstaat folglich unter den „Alabama? Wrongful Death of a Minor Act“ fielen. Wie die Richter in ihrer lesenswerten Begründung schreiben, seien sich beide Parteien „wie auch alle Mitglieder des Gerichts“ einig, „dass ein ungeborenes Kind ein genetisch einzigartiges menschliches Wesen ist, dessen Leben mit der Befruchtung beginnt und mit dem Tod endet.“ Ferner stimmten die Parteien darin überein, „dass ein ungeborenes Kind in der Regel als ,menschliches Leben‘, ,menschliches Wesen‘ oder ,Person‘ gilt… Das gilt, wie jeder anerkennt, für alle Phasen der Entwicklung eines ungeborenen Kindes, unabhängig von seiner Lebensfähigkeit.“

Uneinigkeit bestehe allein in der Frage, „ob es eine ungeschriebene Ausnahme von dieser Regel für ungeborene Kinder gibt, die sich zum Zeitpunkt ihrer Tötung nicht ,in utero‘ – das heißt in einer biologischen Gebärmutter – befinden. Während die Angeklagten argumentierten, „dass dieses Gericht eine solche Ausnahme anerkennen sollte, weil ein ungeborenes Kind nicht mehr als „Kind“ oder „Person“ zu qualifizieren sei, wenn es sich nicht in einer biologischen Gebärmutter befinde“, gäben die Kläger zu Bedenken, „dass die vorgeschlagene Ausnahme für extrauterine Kinder zu einer Diskontinuität im Recht Alabamas führen“ und „ernsthafte verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen würde“. So verbiete die „,Equal Protection Clause‘ des 14. Verfassungszusatzes der Vereinigten Staaten“, Menschen „aufgrund unveränderlicher Merkmale ihrer Geburt oder ihrer Abstammung rechtlichen Schutz vorzuenthalten“.

All dies müsse das Gericht aber nicht klären, weil „weder der Wortlaut des Gesetzes über den widerrechtlichen Tod eines Minderjährigen noch die Präzedenzfälle dieses Gerichts extrauterine Kinder vom Geltungsbereich des Gesetzes ausschließen“. „Ungeborene Kinder sind ,Kinder‘ im Sinne des Gesetzes, ohne Ausnahme aufgrund des Entwicklungsstadiums, ihrem physischen Aufenthaltsort oder anderer zusätzlicher Merkmale“, so die Mehrheit der Richter.

Sorgen um die Zukunft der Reproduktionsmedizin

Was das Urteil zu einer echten Sensation macht, ist nicht etwa, dass es den Klägern Schadensersatzansprüche zubilligt, sondern dass es feststellt, dass auch künstlich erzeugte, außerhalb des Mutterleibs befindliche Embryonen, Personen sind, die dieselbe Würde besitzen, wie alle anderen Menschen und daher auch Anspruch auf Schutz ihres Lebens besitzen. Kritiker des Urteils liegen daher völlig richtig, wenn sie sich nun ernste Sorgen um die Zukunft der Reproduktionsmedizin in Alabama und darüber hinaus machen. Denn mit dem Urteil werden künstliche Befruchtungen für deren Anbieter zu einem unkalkulierbaren Risiko. Sollten weitere Bundesstaaten nachziehen, dann auch dort. Das zwingt die milliardenschwere Fortpflanzungsindustrie, die sich in den letzten vier Jahrzehnten in den USA etabliert hat, zwar nicht in die Knie, trifft sie jedoch empfindlich.

Zweifellos wird Urteil des Obersten Gerichtshofs von Alabama in die US-amerikanische Rechtsgeschichte eingehen. Denn es rekapituliert die dem gesunden Menschenverstand zugängliche und einfache Wahrheit, dass aus „etwas“ niemals ein „jemand“ werden kann. Und dass man daher „Person“ entweder „ist“ oder „nicht ist“ (Robert Spaemann). Wenn Menschen Personen sind, dann müssen sie es auch schon im Moment ihrer Entstehung sein. Denn Personsein ist keine Eigenschaft, die einem beim Passieren des Geburtskanals irgendwie zufliegt oder die einem, von wem auch immer, zugesprochen werden könnte. Personsein ist vielmehr eine „Qualität“ oder anders formuliert, eine „Seinsweise“, die es Personen erlaubt, Eigenschaften auszubilden, die es anderen ermöglichen, sie als Personen zu identifizieren.

So gesehen bestätigt das Urteil auch, was die katholische Kirche in der Enzyklika „Evangelium vitae“ (1995) des heiligen Papstes Johannes Pauls II. sowie in den Instruktionen der vatikanischen Glaubenskongregation „Donum vitae“ (1987) und „Dignitas Personae“ (2008) längst mehrfach ausführlich dargelegt hat. Die Bedeutung des Urteils von Alabama? Höchstrichtern reicht jedoch weit über den Bereich der Reproduktionsmedizin hinaus und dürfte in den künftigen gerichtlichen Auseinandersetzungen in den USA, die sich Abtreibungsanbieter dort mit „Pro Life“-orientierten Regierungen zahlreicher Bundesstaaten und Lebensrechtlern liefern, eine wichtige Rolle spielen.

Die Reaktionen sind Aufsehen erregend

Damit nicht genug: Beinah genauso Aufsehen erregend wie das Urteil selbst, sind die Reaktionen, die ihm folgten. Selbst US-Präsident Joe Biden sah sich genötigt, Stellung zu beziehen. In einer vom Weißen Haus verbreiteten Presseerklärung erklärte Biden: „Heute, im Jahr 2024, werden in Amerika Frauen von Notaufnahmen abgewiesen und gezwungen, Hunderte von Kilometern zu fahren, um eine medizinische Versorgung zu erhalten, während Ärzte eine strafrechtliche Verfolgung fürchten, wenn sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen. Und jetzt hat ein Gericht in Alabama den Zugang zu einigen Fruchtbarkeitsbehandlungen für Familien, die verzweifelt versuchen, schwanger zu werden, in Frage gestellt. Die Missachtung der Fähigkeit von Frauen, diese Entscheidungen für sich und ihre Familien zu treffen, ist empörend und inakzeptabel.“ Das Urteil der Höchstrichter sei, so Biden weiter, „eine direkte Folge der Aufhebung von Roe v. Wade“. Der Präsident kündigte an, so lange für die „Freiheit der Frauen“ zu kämpfen, „bis wir den Schutz von Roe v. Wade im Bundesgesetz für alle Frauen in jedem Bundesstaat wiederhergestellt haben“.

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Unterdessen hat die Universität von Alabama in Tuscaloosa die Durchführungen sogenannter Kinderwunschbehandlungen vorerst eingestellt. „Wir sind traurig, dass dies den Versuch unserer Patientinnen, durch In-vitro-Fertilisation ein Baby zu bekommen, beeinträchtigen wird“, teilte die Universität Mitte vergangener Woche mit. Zunächst gelte es jedoch zu klären, ob „unsere Patientinnen und unsere Ärzte“ bei der Durchführung künstlicher Befruchtungen „strafrechtlich verfolgt werden könnten“. Die Präsidentin der Gesellschaft für reproduktive Medizin, Paula Amato, geht gar davon aus, dass die Reproduktionsmedizin in Alabama nun vor dem Aus stehe, weil viele Ärzte das Risiko nicht eingehen wollten, für den Umgang mit Embryos strafrechtlich belangt zu werden.

Nicht jeder eingefrorene Embryo überlebt das Auftauen unbeschadet

Die Präsidentin des „Nationalen Verbandes für Unfruchtbarkeit“, Barbara Collura, erklärte gegenüber dem Fernsehsender CNN, Ziel künstlicher Befruchtungen sei es, möglichst viele Embryos zu erzeugen. „Dadurch erhält man die größten Chancen für eine Schwangerschaft.“ Embryonen, die übrig blieben, würden für eine spätere Verwendung eingefroren. Wolle eine Familie keine weiteren Kinder, könne sie die Embryonen entsorgen lassen, anderen Paaren spenden oder der Wissenschaft zur Forschung zur Verfügung stellen. Das Urteil in Alabama stelle dies nun alles infrage. Es sei nun nicht einmal klar, ob man Embryos noch einfrieren dürfe. In der Tat überlebt nicht jeder eingefrorene Embryo das spätere Auftauen unbeschadet.

Last but not least: Lebensrechtlern, die von mit der Abtreibungslobby paktierenden Regierungen regelrecht verfolgt werden und von Teilen der Medien zu Unrecht als „rechtsradikal“ gebrandmarkt werden, wird das Urteil neuen Auftrieb geben. Denn es zeigt einmal mehr: Die Wahrheit lässt sich zwar leugnen und auch unterdrücken. Aus der Welt schaffen, lässt sie sich nicht. Früher oder später bricht sie sich Bahn. Und bisweilen trifft sie die Produzenten und Profiteure der Halbwahrheiten und glatten Lügen dann dort, wo es sie am meisten schmerzt: Mitten im Portemonnaie.

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Stefan Rehder Embryonen In-Vitro-Fertilisation Joe Biden Johannes Paul II. Lebensschutz Robert Spaemann

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