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Mike Johnson: Mit den ethischen Aspekten künstlicher Befruchtung befassen

Der Umgang mit per In-Vitro-Fertilisation erzeugten Embryonen bleibt auch nach dem in Alabama in Kraft getretenen Gesetz auf der Tagesordnung.
Mike Johnson,  Sprecher des Repräsentantenhauses
Foto: Andrew Harnik (AP) | Der Sprecher des Repräsentantenhauses, Mike Johnson, spricht zu Reportern vor dem Westflügel nach einem Treffen mit US-Präsident Biden im Weißen Haus in Washington.

Auch nach der Entscheidung des Parlaments in Alabama bleibt der Umgang mit im Labor erzeugten menschlichen Embryonen in den USA auf der politischen Agenda. Der Sprecher des US-Repräsentantenhauses, Mike Johnson, erklärte am Donnerstag in Washington, die In-vitro-Fertilisation und der Umgang mit den dabei erzeugten Embryonen blieben Themen, mit denen „die politischen Entscheidungsträger umgehen müssen“. „Wir müssen uns mit den ethischen Aspekten dieses Themas befassen“, so Johnson in der Morgensendung des US-amerikanischen Fernsehsenders CBS.

„Wenn man glaubt, dass das Leben mit der Empfängnis beginnt, ist das eine wirklich wichtige Frage, mit der man ringen muss. … In einigen Staaten, wie in Louisiana, gibt es eine Begrenzung der Anzahl der Embryonen, die erzeugt werden können, weil sie für dieses Thema sensibel sind“, so Johnson weiter. Der Republikaner, der selbst aus Louisiana stammt, fügte hinzu: „Aber das ist etwas, womit jeder Staat ringen muss, und ich denke, Alabama hat dabei gute Arbeit geleistet.“

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Tags zuvor hatte Alabamas Gouverneurin Kay Ivey hat ein Gesetz unterzeichnet, das Anbieter von In-vitro-Fertilisationen vor Schadensersatzansprüchen schützt, die ein Urteil des Obersten Gerichtshofs des Bundesstaates ermöglicht hätte. In dem Urteil erkannten die Richter erstmals an, dass auch außerhalb des Mutterleibes befindliche Embryonen Kinder sind. Die Richter hatten zu entscheiden, ob die Embryonen, die bei einem bizarr anmutenden Fall ums Leben gekommen waren unter den „Alabama’s Wrongful Death of a Minor Act“ (§ 6-5-391, Ala. Code 1975) fielen. Laut diesem Gesetz haben Eltern in dem US-Bundesstaat das Recht, Schadensersatzansprüche im Falle der „widerrechtlichen Tötung eines Minderjährigen“ geltend zu machen.

Kleine Klage, kein Prozess, keine strafrechtliche Verfolgung

Mehrere sogenannte Kinderwunschkliniken stellten nach der Veröffentlichung des Urteils am 16. Februar ihre Arbeit ein. Das Gesetz (State Bill 159), welches das von den Republikanern dominierten Repräsentantenhaus und der Senat am Mittwochabend mit überwältigender Mehrheit verabschiedeten, sichert den Anbietern künstlicher Befruchtung in dem Südstaat straf- und zivilrechtliche Immunität zu. Wörtlich heißt es in dem seit Donnerstag geltenden Gesetz: „Im Zusammenhang mit der In-vitro-Fertilisation und ungeachtet jeglicher gesetzlicher Bestimmungen, einschließlich jeglicher Klagegründe, die in Kapitel 5 von Titel 6, Gesetzbuch von Alabama 1975, vorgesehen sind, darf keine Klage, kein Prozess und keine strafrechtliche Verfolgung wegen der Beschädigung oder des Todes eines Embryos gegen eine natürliche oder juristische Person erhoben oder aufrechterhalten werden, wenn sie Dienstleistungen im Zusammenhang mit der In-vitro-Fertilisation erbringt oder erhält.“

Ivey erklärte nach der Unterzeichnung: „Die überwältigende Unterstützung von State Bill 159 durch die Legislative von Alabama beweist, was wir schon immer gesagt haben: Alabama arbeitet daran, eine Kultur des Lebens zu fördern, und das schließt IVF mit ein. Ich freue mich, diese wichtige, kurzfristige Maßnahme zu unterzeichnen, damit Paare in Alabama, die hoffen und beten, Eltern zu werden, ihre Familien durch IVF vergrößern können.“ Das Lehramt der katholischen Kirche lehnt die Laborzeugung ab. DT/reh

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