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Embryonen-Urteil: Biden kritisiert Alabamas Obersten Gerichtshof

Das sensationelle Urteil der Südstaaten-Richter zum Personenstatus von Embryonen schlägt landesweite Wellen.
Joe Biden hat das Embryonen-Urteil des Obersten Gerichtshofs des US-Bundesstaates Alabama scharf kritisiert
Foto: IMAGO/Leigh Vogel - Pool via CNP (www.imago-images.de) | Das Urteil der Höchstrichter in Alabama sei, so Biden, „eine direkte Folge der Aufhebung von Roe v. Wade“.

US-Präsident Joe Biden hat das Urteil des Obersten Gerichtshofs des US-Bundesstaates Alabama scharf kritisiert. In einer vom Weißen Haus verbreiteten Presseerklärung sagte Biden: „Heute, im Jahr 2024, werden in Amerika Frauen von Notaufnahmen abgewiesen und gezwungen, Hunderte von Kilometern zu fahren, um eine medizinische Versorgung zu erhalten, während Ärzte eine strafrechtliche Verfolgung fürchten, wenn sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen. Und jetzt hat ein Gericht in Alabama den Zugang zu einigen Fruchtbarkeitsbehandlungen für Familien, die verzweifelt versuchen, schwanger zu werden, in Frage gestellt. Die Missachtung der Fähigkeit von Frauen, diese Entscheidungen für sich und ihre Familien zu treffen, ist empörend und inakzeptabel.“

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Das Urteil der Höchstrichter sei, so Biden weiter, „eine direkte Folge der Aufhebung von Roe v. Wade“. Biden kündigte an, so lange für die „Freiheit der Frauen“ zu kämpfen, „bis wir den Schutz von Roe v. Wade im Bundesgesetz für alle Frauen in jedem Bundesstaat wiederhergestellt haben“.

Ende vergangener Woche hatte der Oberste Gerichtshof von Alabama mit acht gegen eine Stimme Eltern, deren eingefrorene Embryonen in einer Klinik zu Tode kamen, Schadenersatzansprüche mit der Begründung zugesprochen, Embryonen seien Kinder und müssten wie diese als Personen betrachtet werden.

Universität setzt künstliche Befruchtungen aus

Unterdessen hat die Universität von Alabama in Tuscaloosa die Durchführungen sogenannter Kinderwunschbehandlungen vorerst eingestellt. „Wir sind traurig, dass dies den Versuch unserer Patientinnen, durch In-vitro-Fertilisation ein Baby zu bekommen, beeinträchtigen wird“, teilte die Universität Mitte der Woche mit. Zunächst gelte es jedoch zu klären, ob „unsere Patientinnen und unsere Ärzte“ bei der Durchführung künstlicher Befruchtungen „strafrechtlich verfolgt werden könnten“.

Die Präsidentin der Gesellschaft für reproduktive Medizin, Paula Amato, geht gar davon aus, dass die Reproduktionsmedizin in Alabama vor dem Aus steht, weil viele Ärzte das Risiko nicht eingehen wollen, für den Umgang mit Embryos strafrechtlich belangt zu werden. Das berichtet die „New York Times“.

Urteil in Alabama stellt alles infrage

Die Präsidentin des „Nationalen Verbandes für Unfruchtbarkeit“, Barbara Collura, erklärte gegenüber dem Fernsehsender CNN, Ziel künstlicher Befruchtungen sei es, möglichst viele Embryos zu erzeugen. „Dadurch erhält man die größten Chancen für eine Schwangerschaft.“ Embryonen, die übrig blieben, würden für eine spätere Verwendung eingefroren. Wolle eine Familie keine weiteren Kinder, könne sie die Embryonen entsorgen lassen, anderen Paaren spenden oder der Wissenschaft zur Forschung zur Verfügung stellen. Das Urteil in Alabama stelle dies nun alles infrage. Es sei nun nicht einmal klar, ob man Embryos noch einfrieren dürfe. „Werden Leute nun strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen, weil man ,eine Person‘ nicht einfrieren darf?“  DT/reh

Lesen Sie weitere Hintergründe in der kommenden Ausgabe der "Tagespost".

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