CDU und CSU planen offenbar, die von der Ampelregierung angekündigte Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a) aus dem Strafgesetzbuch zum Gegenstand einer Debatte im Bundestag zu machen. Nachdem das Kabinett am 9. März einen von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) präsentierten Gesetzentwurf verabschiedet hatte, hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion inzwischen einen eigenen Antrag in den Bundestag eingebracht, der acht Seiten umfasst (Bundestagsdrucksache 20/1017) und den Titel "Interessen der Frauen stärken, Schutz des ungeborenen Kindes beibehalten" trägt.
Angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Parlament hat er zwar keine Aussicht darauf, vom Bundestag beschlossen zu werden. Seine Behandlung im Plenum würde Unionsabgeordneten jedoch die Möglichkeit zum öffentlichen Schlagabtausch mit den Ampelparteien eröffnen.
Union: Werbeverbot grundsätzlich erhalten
Mit dem Antrag fordert die Unionsfraktion die Bundesregierung auf, "das Verbot von Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft gemäß § 219a StGB grundsätzlich zu erhalten". Anstelle von dessen ersatzloser Streichung sollten Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen durch eine Änderung in 219a Absatz 4 StGB die Möglichkeit erhalten, auf ihren Internetseiten "wertungsfreie Angaben zu den von ihnen angewendeten Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches" zu veröffentlichen. Die Beratungsstellen sollten "ausdrücklich" verpflichtet werden, "Adressen und Informationen" zu den Methoden, die ihnen von den Abtreibungen durchführenden Praxen "zur Verfügung gestellt werden oder die der Liste der Bundesärztekammer bzw. der Liste der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung für das jeweilige Bundesland entnommen werden können", Schwangeren "auf Nachfrage" auszuhändigen.
Ferner solle die Bundesregierung "gemeinsam mit den Ländern" sicherstellen, dass Frauen in allen Regionen Deutschlands sowohl Beratungsstellen als auch Ärzte fänden, "die bereit sind, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen". Darüber hinaus solle die Bundesregierung "die rechtlichen Voraussetzungen" dafür schaffen, "dass die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel übernommen werden". Dies solle sowohl für gesetzlich als auch für privat Krankenversicherte bis zum 25. Lebensjahr gelten.
Union warnt vor Banalisierung von Abtreibung
Wie die Unionsfraktion in der von Fraktionschef Friedrich Merz (CDU) und Landesgruppenchef Alexander Dobrindt (CSU) unterzeichneten Bundestagsdrucksache einleitend schreibt, erkenne man "sehr wohl an, dass unterschiedlichste Not- und Zwangslagen im Ergebnis dazu führen, dass eine Frau eine Schwangerschaft nicht fortsetzen will und kann". Eine "Banalisierung des Schwangerschaftsabbruchs" halte man aber "für ethisch unvertretbar". Auch sei es "falsch, wenn in der aktuellen Debatte das ungeborene Kind fast ausgeblendet wird". Nach Ansicht von CDU und CSU sichere das Werbeverbot für Abtreibungen nicht nur die "Trennung" der Beratung von der Durchführung vorgeburtlicher Kindstötungen, sondern trage auch dazu bei, "dass das Gespür für das Lebensrecht des Ungeborenen im allgemeinen Bewusstsein nicht verloren" gehe. Dabei werde als Werbung auch "die Information verstanden, die mit einem eigenen Angebot zur Durchführung des Abbruchs gegen Honorar verbunden ist."
Ferner sorge das Werbeverbot dafür, "dass auf den Internetseiten der Praxen" beispielsweise keine "Unterschiede in der Ausstattung und Atmosphäre der Praxen, bei den konkreten Anläufen und bei Preisen für selbstfinanzierte Abbrüche werbend dargestellt" oder Föten "irreführend als ,Schwangerschaftsgewebe bezeichnet" würden. Werbeangebote in Ländern, die ein solches Verbot nicht kennen, zeigten "anschaulich, wie mit den Stichworten ,Wohlfühlatmosphäre', ,Erreichbarkeit rund um die Uhr' oder ,alles binnen einer Stunde' das eigene Angebot zur Beendigung der Schwangerschaft beworben" und "auf eine Stunde mit sonstigen medizinischen Behandlungen gestellt" werde.
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