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„Mit offener Werbung ist zu rechnen“

§ 219a StGB: CDU/CSU und katholische Verbände üben Kritik an Kabinettsbeschluss.
Proteste für Abschaffung von §219a in München
Foto: Sachelle Babbar via www.imago-images.de (www.imago-images.de) | "Frauen, die ungewollt schwanger geworden sind, ist mit einer Streichung des § 219a Strafgesetzbuch nicht geholfen“, erklärte der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Günther Krings (CDU).

Die vom Bundeskabinett gestern beschlossene Abschaffung des Werbeverbots für vorgeburtliche Kindstötungen stößt bei CDU/CSU auf Ablehnung und Kritik. „Frauen, die ungewollt schwanger geworden sind, ist mit einer Streichung des §219a Strafgesetzbuch nicht geholfen“, erklärte der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Günther Krings (CDU). Vielmehr werde die „grundrechtliche Verpflichtung des Staates, auch das ungeborene menschliche Leben zu schützen“, missachtet. „Menschenwürde kommt auch schon dem ungeborenen Menschen zu.“

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Nach dem geltenden Schutzkonzept, entscheide „richtigerweise letztlich die werdende Mutter über Fortsetzung oder Abbruch der Schwangerschaft“ so Krings weiter. Schutz erfahre das ungeborene Kind daher nur durch die Vorgaben zum Beratungsverfahren. „Diese Vorgaben darf der Staat nicht schleifen.“ Nach Ansicht des rechtspolitischen Sprechers der Unionsfraktion, ist bei einer Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch „mit offener Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu rechnen“.

Staatsministerin Scharf: „Selbstbestimmungsrecht wird definitiv nicht verbessert“

Auch die bayerische Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales, Ulrike Scharf (CSU), sprach sich gegen eine Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch aus. „Das Selbstbestimmungsrecht von Frauen wird dadurch definitiv nicht verbessert“, erklärte Scharf in München. In den staatlich anerkannten, hochqualifizierten Beratungsstellen erhielten schwangere Frauen im persönlichen Gespräch alle erforderlichen Informationen und Hilfestellungen. Ausführliche Information von Ärztinnen und Ärzten, die den Abbruch vornähmen, und daher als gesetzliche Beraterinnen und Berater ausgeschlossen seien, seien nicht notwendig. Auch wenn eine Aufhebung des §219a derzeit nichts an der Rechtslage für die Beratungsregelung ändere, habe sie doch die Sorge, dass dies als nächstes durch den Bund in Frage gestellt werde, so Scharf weiter.

Frauenunion: „riskanter Weg“

Die Vorsitzende der Frauenunion, Annette Widmann-Mauz (CDU), erklärte: „§219a StGB ist Teil eines Schutzkonzeptes, zu dem das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber in §218 StGB verpflichtet hat und mit dem eine jahrzehntelange Diskussion befriedet wurde. Es ist gerade nicht frauenfeindlich, sondern unterstützt Frauen darin, eine informierte, überlegte, selbstbestimmte Entscheidung zu treffen.“ Die Bundesregierung habe jetzt im Kabinett den Gesetzentwurf zur Abschaffung des §219a StGB verabschiedet und rolle nun die schwierige Debatte zum Thema Schwangerschaftsabbruch neu auf. „Eine Kommission soll Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches prüfen. Die Aufhebung des Werbeverbots soll also nur der erste Schritt sei. Ein riskanter Weg, der droht, den Schutz des Lebens des Ungeborenen immer mehr aus dem Blick zu verlieren.“

KFD: Mögliche Spaltung der Gesellschaft wird in Kauf genommen

Ähnlich äußerte sich die Vorsitzende der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands (KFD), Mechthild Heil. Wenn Bundesrat und Bundestag dem Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann zur Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen endgültig mehrheitlich zustimmen, sei dies ein erster Schritt zur Aufhebung eines gesellschaftlichen Konsenses. „Dieser hat bisher den bestmöglichen Schutz des ungeborenen Lebens bieten können“, so Heil. Auch bisher erhielten Frauen über die verpflichtende Beratung die notwendigen Informationen zu Personen und Institutionen, die Schwangerschaftsabbrüche vornähmen. Befürworter der Abschaffung des §219a StGB nähmen „eine mögliche Spaltung unserer Gesellschaft in Fragen des Schwangerschaftsabbruchs in Kauf. Schwangeren Frauen, die eine so folgenschwere Entscheidung treffen müssen, ist mit diesem politischen Schritt nicht geholfen“, so die KFD-Vorsitzende.

Kolpingwerk: Abtreibungen sind keine normalen medizinische Dienstleistungen

Mit „großer Skepsis und Sorge“ blickt auch das Kolpingwerk Deutschland auf die von der Bundesregierung geplante Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen. Nach Ansicht des Bundesvorstandes verschiebe dessen Abschaffung „die Prioritäten zu Ungunsten des ungeborenen Lebens und damit zu Lasten des Lebensschutzes“. Mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Grundlagen müssten die Fragen einer flächendeckend sichergestellten kompetenten Beratung sowie einer den Bedürfnissen der Betroffenen entsprechenden Versorgungslage ins Zentrum rücken.

Hier sehe der Bundesvorstand die Regierung in der Pflicht, die Beratungsangebote dauerhaft rechtlich abzusichern und für die Beratungsstellen beste Rahmenbedingungen zu schaffen. „Zielsetzung muss sein, die Beratungsstellen als den genuinen Ort kompetenter Informationen für schwangere Frauen in Konfliktsituationen zu erhalten und auszuweiten sowie professionelle medizinische Beratung deutlich von Werbung abzugrenzen“, heißt es in einer Erklärung des Bundesvorstands. Der besondere grundgesetzliche Schutz vom Anfang bis zum Ende des Lebens sei „eine Frage der Menschenwürde, die auch jedem ungeborenen Leben zusteht“. Abtreibungen dürften daher „nicht als normale medizinische Dienst- und Regelleistung betrachtet werden“.  DT/reh

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