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Bürgergeldreform: Eine Frage der Menschenwürde

Sowohl das Grundgesetz als auch die katholische Kirche kennen das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. An diesem Maßstab lässt sich die Bürgergeld-Reform beurteilen.
Kanzler Merz, Ministerin Bas bei der Vorstellung der neuen Grundsicherung
Foto: IMAGO/ESDES.Pictures, Bernd Elmenthaler (www.imago-images.de) | Naja, immerhin, ein Reförmchen ist es doch geworden. Jetzt muss die „neue Grundsicherung“ nur noch durch den Bundestag. Und dann wahrscheinlich vor das Bundesverfassungsgericht. Im Bild Friedrich Merz und Bärbel Bas bei der Vorstellung der Bürgergeldreform.

Bei all dem Koalitionsstreit um Wehrpflicht, Rente oder Verfassungsrichter ist dieser kleine Erfolg fast untergegangen: Beim Thema Bürgergeld hat sich das Bundeskabinett auf eine Reform einigen können, die durchaus schmerzhafte Anpassungen vorsieht. Eine Reform, die nach Informationen der Bild-Zeitung zwar nur etwa 86 Millionen Euro Ersparnis im Haushaltsjahr 2026 bringen und ab 2028 sogar Zusatzkosten verursachen soll (ursprünglich wollte Bundeskanzler Friedrich Merz noch rund fünf Milliarden Euro einsparen), macht sicherlich noch keinen „Herbst der Reformen“. Aber einen Anfang.

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