Wenn Soziales und Gerechtigkeit zusammenkommen, entsteht manchmal ein Kampfbegriff: „Soziale Gerechtigkeit“ – verbunden mit einer Anspruchshaltung auf einen Ausgleich. Der Ausbau des Sozialstaates sollte nun aber mit einer Konsequenz verbunden sein: Es stehen nicht nur Ansprüche gegen den Sozialstaat im Raum, sondern umgekehrt könnten auch Ansprüche des Sozialstaates gegen Menschen begründet werden, insbesondere wenn diese Hilfe erhalten. Hilfe dient grundsätzlich als Hilfe zur Selbsthilfe. Nur in Notlagen, wenn ein Mensch sich nicht selbst helfen kann, ist Hilfe des Staates ohne Gegenleistung des Einzelnen angebracht. Aber sonst? Der Staat kann verlangen, dass jeder auch einen eigenen Beitrag leistet.
„Soziale Gerechtigkeit“ – eine Gegenfrage
„Soziale Gerechtigkeit“, kann das mehr sein als ein Schlagwort des Anspruchsdenkens? Ja – wenn der Staat die Gegenfrage stellen darf: Wie kannst du dem Staat dienen?
