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Das Grundgesetz als Absage an den Rechtspositivismus

Was bleibt vom Fall Brosius-Gersdorf? Ein Blick auf die deutsche Verfassungsgeschichte nach dem Zivilisationsbruch 1933-1945.
Deutsches Grundgesetz
Foto: IMAGO/Michael Bihlmayer | Menschenwürde und Menschenrechten stehen im Bonner Grundgesetz als unmittelbar geltendes, ja einklagbares Recht.

Drei neue Verfassungsrichter sind gewählt. Der Fall Brosius-Gersdorf ist erledigt. Kann er zu den Akten gelegt werden? Als eine Panne, bei der halt einiges dumm gelaufen ist? Reicht es, die taktischen Fehler der Akteure kurz zu analysieren wie nach einem verlorenen Fußballspiel, um dann die ganze Affäre so schnell wie möglich zu vergessen? Oder lohnt es vielleicht doch, darüber nachzudenken, ob hier nicht mehr auf dem Spiele stand, vielleicht sogar eine Gefährdung wichtiger Grundsätze unserer Verfassung sichtbar geworden ist?

Hinweis: Dieser Artikel ist vor Abschluss des Probeabos erschienen, weswegen er in diesem nicht enthalten ist.
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