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Eijk: Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene nur bei Enthaltsamkeit

Alle anderen könnten einen Segen erhalten, meint der niederländische Kardinal und bekräftigt die kirchliche Lehre zu Ehe und Eucharistie.
Kardinal van Eijk bekräftigt Lehre zu Ehe und Eucharistie
| „Christus gibt sich uns im Sakrament der Eucharistie ganz hin, und auch wir müssen uns ihm ganz hingeben. Fehlt diese Ganzhingabe in der Ehe, kann man keine Kommunion empfangen", so Kardinal Eijk.

Der niederländische Kardinal Willem Jacobus Eijk, Erzbischof von Utrecht, hat betont, dass zivil geschiedene und wiederverheiratete Katholiken nur dann die Kommunion empfangen könnten, „wenn sie keinen Geschlechtsverkehr haben“. Dies berichtete die Nachrichtenagentur ANSA und bezog sich auf Äußerungen des Kardinals bei der Präsentation seines neuen Buches „The Bond of Love: Catholic Teaching on Marriage & Sexual Ethics" im Päpstlichen Athenäum Regina Apostolorum in Rom.

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Mit seinen Aussagen griff Eijk ein heikles und häufig diskutiertes Thema innerhalb der katholischen Kirche auf und bekräftigte zugleich die kirchliche Lehre zu Ehe und Eucharistie. Er erinnerte an Papst Johannes Paul II., der in seiner Enzyklika „Familiaris consortio" dargelegt hatte, dass geschiedene Paare ohne sexuelle Beziehungen leben sollten. Der Kardinal begründete dies damit, dass die standesamtliche Ehe keine kirchlich gültige Verbindung darstelle: „Eine Ehe ist dann nicht gültig, wenn die Verbindung der ersten Ehe noch besteht. Das ist das Problem.“

„Sakramentale Ehe ist in der katholischen Kirche unauflöslich"

Gleichzeitig nahm Eijk die Perspektive der betroffenen Paare in den Blick, die häufig den Wunsch äußerten, die Kirche weiterhin zu besuchen und die Sakramente zu empfangen. Letztes sei wegen der Unauflöslichkeit der sakramentalen Ehe „natürlich schwierig“, räumte er ein und führte aus, dass die Ehe die gleiche Hingabe verlange, die Christus vorgelebt habe. Wörtlich sagte er: „Christus gibt sich uns im Sakrament der Eucharistie ganz hin, und auch wir müssen uns ihm ganz hingeben. Fehlt diese Ganzhingabe in der Ehe, kann man keine Kommunion empfangen.“

Dennoch könnten Betroffene Teil der kirchlichen Gemeinschaft bleiben, betonte der Kardinal. Sie seien „in der Kirche ohne Zweifel sehr willkommen“, sagte er. „Sie können an unserer Liturgie teilnehmen, sogar an unseren karitativen Aktivitäten.“ Beim Kommuniongang könnten sie zudem vor den Priester treten und „mit vor der Brust verschränkten Armen einen Segen empfangen“. Dieses Vorgehen habe sich bewährt, da es das Gefühl der Ausgrenzung etwas mindere und „eine zufriedenstellende Lösung zu sein scheint“.  DT/dsc

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