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Lebensrechtsverbände kritisieren Referentenentwurf zur Aufhebung von §219a

Der am Montag vorgestellte Entwurf sei ein brutaler Angriff auf das Recht auf Leben, so die „Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA). Justizminister Buschmann streue den Bürgern Sand in die Augen.
Referentenentwurf zur Aufhebung von §219a
Foto: Ralf Hirschberger (dpa) | Nach Ansicht der ALfA-Vorsitzenden streue Buschmann auch den Bürgerinnen und Bürgern „Sand in die Augen“, wenn er behaupte, eine Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen ändere nichts am „Schutzkonzept“ für das ...

Mehrere Lebensrechtsverbände haben den am Montag von Bundesjustizminister Marco Buschmann vorgestellten Referentenentwurf zur Aufhebung des § 219a Strafgesetzbuch kritisiert. 

Einfache, schnelle und umfassende Information bereits möglich

In einer Stellungnahme sprach die Bundesvorsitzende der "Aktion Lebensrecht für Alle" (ALfA), Cornelia Kaminski, von einem brutalen Angriff auf das im Grundgesetz verbürgte Recht auf Leben dar. Die in der vergangenen Legislaturperiode erfolgte Novellierung des Werbeverbots für Abtreibungen ermögliche es bereits jetzt jeder abtreibungswilligen Schwangeren, sich eine von der Bundesärztekammer gepflegte, monatlich aktualisierte Liste aus dem Internet zu laden, in der nicht nur sämtliche Arztpraxen, Kliniken und Einrichtungen, die vorgeburtliche Kindstötungen durchführen, mit sämtlichen Kontaktdaten verzeichnet finden, sondern auch die von ihnen jeweils angebotenen Methoden. „Einfacher, schneller und umfassender kann sich heute gar nicht informieren, wer die Abtreibung eines Kindes erwägt.“
 

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Die angekündigte Aufhebung des § 219a StGB werde daher entgegen der Ankündigung Buschmanns kein „Informationsdefizit“ beseitigen. Stattdessen werde die Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen das ohnehin in Teilen der Gesellschaft unterentwickelte Bewusstsein für das Lebensrecht ungeborener Menschen weiter untergraben. Kaminski wörtlich: „Es ist praktisch niemandem zu vermitteln, dass etwas, das beworben wird und für das geworben werden darf, eine rechtswidrige und prinzipiell strafbare Handlung darstellt.“

Bewerbung einer rechtswidrigen und prinzipiell strafbaren Handlung

Nach Ansicht der ALfA-Vorsitzenden streue Buschmann auch den Bürgerinnen und Bürgern „Sand in die Augen“, wenn er behaupte, eine Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen ändere nichts am „Schutzkonzept“ für das Leben ungeborener Kinder. Zu diesem verpflichte das Grundgesetz laut der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts den Staat. „Die Bewerbung einer rechtswidrigen und prinzipiell strafbaren Handlung auf den Internetseiten von Arztpraxen, Kliniken und Einrichtungen lässt vorgeburtliche Kindstötungen wie jede andere medizinische Leistung oder Heilbehandlung erscheinen und versieht sie mit dem Anschein der Legitimität.“

Die Vorsitzende des "Bundesverbands Lebensrecht e.V", Alexandra Linder, erklärte in einer Stellungnahme, der Referentenentwurf sei "ein erneuter Versuchsballon für die vollständige Legalisierung der Abtreibung als kostenlose ,Gesundheitsversorgung'". Im Falle des Erfolgs habe er mit Sicherheit auch „demographische Folgen“, obwohl der Entwurf dies verneine. Es werfe außerdem viele weitere Fragen auf, wenn das Justizministerium als erstes Projekt der neuen Koalition ausgerechnet eine Förderung der Abtreibung angehe, "die in den vergangenen Jahren keine Mehrheit fand und mit Sicherheit nicht das größte rechtliche Problem unseres gegenwärtigen Staates darstellt".

Linder: Selbstbestimmung wird eingeschränkt oder abgeschafft

Das im Referentenentwurf vorgebrachte Argument für die Gesetzesabschaffung, Abtreibungsexperten könnten „fachlich am ehesten zur Aufklärung“ über Abtreibung beitragen, werde in wesentlichen Punkten "geradezu klassisch ad absurdum geführt". Das Justizministerium weise zurecht darauf hin, dass der Status „des Vermögensvorteils wegen“ bereits eintritt, wenn man für sein Tun „ein Honorar erhält“. Auch im Fall der Gießener Abtreibungsärztin Kristina Hänel sei es "eindeutig und immer um – in Teilen sogar irreführende – Werbung des Vermögensvorteils wegen, ein Paradebeispiel für das, was durch § 219a verhindert werden soll". 

Da laut Justizminister Buschmann mit der Abschaffung des § 219a "gesundes Leben für Menschen jeden Alters" ermöglicht und "alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung" befähigt werden sollten, würden Kinder vor der Geburt für das Ministerium "anscheinend nicht in die Kategorie von Menschen, Frauen oder Mädchen, denn deren gesundes Leben und Selbstbestimmung werden dadurch weiter eingeschränkt oder gleich mit abgeschafft". Linder weiter: "Weiterhin wird in dem Papier argumentiert, Frauen würden ohne Werbeverbot nicht von Informationen über einen ,erlaubten Eingriff' abgehalten. Frauen wurden jedoch niemals von Informationen abgehalten und Abtreibung ist in Deutschland nicht ,erlaubt'."  DT/mlu

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