„Unser Grundgesetz ist eindeutig: ,Die Würde des Menschen ist unantastbar.’ Art. 1 GG. In den Kommentaren der Mütter und Väter unserer Verfassung werden auch explizit die ungeborenen Menschen in der Menschenwürdegarantie inkludiert. Man wollte nach der menschenverachtenden Nazi-Zeit sicherstellen, dass das Lebensrecht stets für alle Menschen gleich gilt – und niemals von irgendwelchen Kriterien, Willkür oder politischen Mehrheiten abhängen darf.
Es ist leicht, Kriterien zu finden, wer nicht „lebenswert“ ist
„Nie wieder“? Wir brauchen einen intensiven Diskurs über Menschenwürde, um die herrschende kollektive Verwirrung zu anzugehen. Ein Gastkommentar.
