Berlin

Käßmann begrüßt Abschaffung von § 219a

Es gehe nicht um Werbung, sondern um Information, so die frühere EKD-Ratsvorsitzende. Eine Frau im Schwangerschaftskonflikt habe das Recht, sich zu informieren.
Frühere EKD-Vorsitzende Margot Käßmann
Foto: Julian Stratenschulte (dpa) | Käßmann betonte, sie freue sich zwar über jedes Kind, das geboren werde „Aber einer Frau nicht zu ermöglichen, sich selbst frei zu informieren, entmündigt sie.“

Die frühere Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Margot Käßmann, hat die geplante Streichung des Werbeverbots für Abtreibung (§ 219a) begrüßt. In ihrer Kolumne für die Zeitung „Bild am Sonntag“ schreibt Käßmann: „Die Ampel-Regierung will den § 219a jetzt abschaffen. Justizminister Buschmann hat in dieser Woche einen Vorschlag für die Streichung des Paragrafen vorgelegt. Gut so!“ Auch wenn der § 219a von einem „Werbeverbot“ spreche, gehe es laut Käßmann „nicht um Werbung, sondern schlicht um Information“.

"Einer Frau nicht zu ermöglichen,
sich selbst frei zu informieren, entmündigt sie"

Eine Frau im Schwangerschaftskonflikt, so die evangelische Theologin, habe das Recht, sich zu informieren, wie eine Abtreibung abläuft. „Sie hat auch das Recht, eine Ärztin oder einen Arzt ihres Vertrauens eigenständig im Internet zu suchen.“ Käßmann betonte, sie freue sich zwar über jedes Kind, das geboren werde „Aber einer Frau nicht zu ermöglichen, sich selbst frei zu informieren, entmündigt sie.“

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Die 63-Jährige wies auch darauf hin, dass der § 219a auf die Zeit der Nationalsozialisten zurückgehe: „Während jüdische Kinder, Kinder mit Behinderungen und andere von den Nationalsozialisten brutal ermordet wurden, sollte die Abtreibung sogenannter ,volksdeutscher Kinder‘ mit allen Mitteln verhindert werden.“

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte vor einer Woche einen Referentenentwurf vorgestellt, mit dem der § 219a gestrichen werden soll. Mit der Aufhebung des Strafrechtsparagrafen wolle die Ampelkoalition einen „unhaltbaren Rechtszustand“ beenden. Niemand müsse „Sorge haben, dass ungeborenes Leben nicht auch weiterhin geschützt“ sei. Auch am „Schutzkonzept“ ändere die Aufhebung des Paragrafen nichts. Nach wie vor sei der Schwangerschaftsabbruch „grundsätzlich strafbar.“ Eine „Strafbefreiung“ gäbe es auch künftig nur, „wenn eine Schwangerenkonfliktberatung stattfindet“, so Buschmann.  DT/mlu

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