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47 Prozent befürworten Abschaffung von §219a

Die Ampel will das Werbeverbot für Abtreibungen zügig streichen. Laut einer aktuellen Erhebung im „ARD Deutschlandtrend“ befürwortet dies eine knappe Mehrheit.
Frauen demonstrieren im September vor dem Bundesrat gegen den Paragraphen 219a StGB.
Foto: Wolfgang Kumm (dpa) | Frauen demonstrieren im September vor dem Bundesrat gegen den Paragraphen 219a StGB.

In der Frage, ob das bislang geltende Werbeverbot für Abtreibungen abgeschafft werden soll, sind die Deutschen offenbar gespalten, jedoch mit knapper Mehrheit dafür. Laut des am Donnerstag vorgestellten „ARD Deutschlandtrends“ stimmen 47 Prozent der Befragten dafür, den § 219a des Strafgesetzbuchs (StGB) zu streichen, 40 Prozent sind dagegen. 

Buschmann will §219a schnell streichen

Befragt wurden 1.316 wahlberechtigte Bürger zwischen dem 29. November und dem 01. Dezember vom Meinungsforschungsinstitut „Infratest dimap“ in Telefon- und Online-Interviews. Die Fehlertoleranz liegt bei zwei bis drei Prozentpunkten.

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Die Ampel-Parteien hatten in ihrem vergangene Woche vorgestellten Koalitionsvertrag in Aussicht gestellt, das Werbeverbot für Abtreibungen bald abzuschaffen. Wörtlich heißt es: „Ärztinnen und Ärzte sollen öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Daher streichen wir § 219a StGB.“

Kürzlich bekräftigte der designierte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), § 219a zügig abschaffen zu wollen. Ich möchte möglichst schnell den Paragrafen 219a StGB streichen", sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Man lebe in einem Zeitalter, so der FDP-Politiker, „in dem jeder jede denkbare Verschwörungstheorie im Internet verbreiten kann, auch über Schwangerschaftsabbrüche“. Er halte es für „untragbar“, dass ausgerechnet diejenigen, die dafür ausgebildet seien, einen Schwangerschaftsabbruch sicher anbieten zu können, die Sorge haben müssten, „Besuch vom Staatsanwalt zu bekommen, wenn sie über ihre Arbeit aufklären“. 

Jedoch äußerten sich auch zahlreiche kritische Stimmen zu dem Vorhaben der Ampel-Koalitionäre. Neben mehreren Lebensschutz-Verbänden plädierte jüngst auch der Augsburger Weihbischof Anton Losinger gegen eine Abschaffung. Es gehe „zutiefst und primär um das allerwesentlichste Grundprinzip unserer Verfassung: das Lebensrecht ungeborener Menschen“, so Losinger, der lange Mitglied im Deutschen Ethikrat war.  DT/mlu

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