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Laschet bekräftigt: Bald wieder öffentliche Gottesdienste

Das Gottesdienstverbot zur Eindämmung des Coronavirus nennt NRW-Ministerpräsident Armin Laschet einen massiven Grundrechtseingriff. Wenn bald wieder Läden öffnen würden, sollten auch Kirchen wieder für Gläubigen offenstehen.
NRW-Ministerpräsident Laschet
Foto: Bernd von Jutrczenka (dpa) | „Dass Religionen sich nicht mehr in Synagogen, in Kirchen zum Gebet treffen dürfen, das muss jeden Tag immer neu angesichts der Lage überprüft werden“, so Laschet

Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) zeigt sich zuversichtlich, dass trotz der Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie bald wieder öffentliche Gottesdienste stattfinden werden. Im Interview mit dem „Deutschlandfunk“ erklärte er am Sonntag, das Verbot von Gottesdiensten mit Gläubigen sei „ein massiver Grundrechtseingriff“, den er in den nächsten Tagen „erneut erörtern“ werde.

"Wenn man Läden öffnet,
darf man auch in Kirchen beten"
NRW-Ministerpräsident Armin Laschet

„Dass Religionen sich nicht mehr in Synagogen, in Kirchen zum Gebet treffen dürfen, das muss jeden Tag immer neu angesichts der Lage überprüft werden“, so Laschet weiter. Insofern sei jeder, der dagegen klage und über Einzelmaßnahmen seine eigenen Probleme schildere, berechtigt. Die Frage, ob Kirchen zu den nächsten Orten gehören sollten, an denen die von ihm geforderte „verantwortbare Normalität“ einkehrt, bejahte Laschet. „Wenn man Läden öffnet, darf man auch in Kirchen beten“, so der Kandidat für den CDU-Parteivorsitz.

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Am Wochenende hatte bereits die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) erklärt, öffentliche Gottesdienste unter strengen Schutzauflagen möglichst von Anfang Mai an wieder zulassen zu wollen. Darauf einigte sie sich zusammen mit den Spitze der Bistümer und Landeskirchen. „Die Landesregierung und die Kirchen und Religionsgemeinschaften im Land wollen gemeinsam sehr schnell gute Lösungen für die Gläubigen finden“, erklärte Dreyer am Samstag im Anschluss an eine Telefonkonferenz mit den führenden Geistlichen des Landes. Voraussetzung sei jedoch ein „überzeugendes Schutzkonzept“.

Sachsen erlaubt Gottesdienste mit 15 Personen

Indes erlaubt Sachsen ab Montag als erstes Bundesland wieder öffentliche Gottesdienste – allerdings nur im kleinen Rahmen von bis zu 15 Teilnehmern. Und auch in den anderen Bundesländern können Gläubige damit rechnen, bald wieder an öffentlichen Messfeiern teilnehmen zu können. Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hatte sich vergangenen Freitag nach einem Gespräch mit Vertretern der Politik darauf geeinigt, den 30. April als Stichtag für eine schrittweise Lockerung des Verbots öffentlicher Gottesdienste anzustreben.

DT/mlu

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