Christen in Deutschland können ab dem 30. April damit rechnen, wieder öffentliche Gottesdienstfeiern unter Auflagen besuchen zu können. Die Deutsche Bischofskonferenz teilte nach einem Gespräch im Bundesinnenministerium am Freitag mit, sie strebe eine schrittweise Lockerung des Verbots öffentlicher Gottesdienste ab dem 30. April an. In der kommenden Woche sollen „konkrete Wege“ geprüft werden. Ab Mai sollen religiöse Veranstaltungen „nach Maßgabe der Anforderungen des Infektionsschutzes“ möglich sein.
Der Vorsitzende der deutschen Bischöfe, Georg Bätzing, betonte die Verbundenheit der katholischen Kirche in Deutschland mit den staatlichen Stellen: Die Beschränkungen der religiösen Praxis seien „von uns aus voller Überzeugung“ mitgetragen worden.
Die Glaubensfreiheit ist ein hohes Gut
Erneut plädierte der Kölner Erzbischof für die eingeschränkte Wiederaufnahme öffentlicher Gottesdienste: „Die Glaubensfreiheit ist ein hohes Gut, das aus guten Gründen auch rechtlich besonders geschützt wird“ sagte er am Freitag der „Tagespost“. Deshalb meine er auch nicht, dass man in der Diskussion um sogenannte „Lockerungen“ Gottesdienste mit Kulturveranstaltungen oder gar mit Geschäften vergleichen solle. Es gehe um wirklich um die freie Religionsausübung. Dies sei ein elementares Freiheitsrecht, eine der tragenden Säulen des deutschen Gemeinwesens. Wörtlich erklärte der Kölner Kardinal. „Unter praktischen Gesichtspunkten muss man hinzufügen, dass natürlich niemand daran denkt, einfach von heute auf morgen zu Gottesdiensten zurückzukehren, wie sie vor der Corona-Krise möglich waren. Eine solche Rückkehr zur Normalität liegt in weiter Ferne. Aber Gottesdienste unter Auflagen, die dem Gesundheitsschutz Rechnung tragen, sollten sobald wie möglich wieder stattfinden.”
Unterstützung erhielten Christen beider Konfessionen vom Beauftragten der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit, Markus Grübel (CDU). Der „tagesschau“ vom Freitag zufolge forderte er rasche Lockerungen. Es sei wichtig, dem religiösen Leben zügig wieder mehr Freiheit einzuräumen, erklärte der Unionspolitiker. Es sei nicht länger zu rechtfertigen, dass Baumärkte geöffnet seien, aber der Kirchenbesuch verboten sei“.
DT/reg
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