Der gestern veröffentlichte Koalitionsvertrag zwischen SPD, FDP und Grünen operiert mit einem Familienbegriff, der sich von der natürlichen Familie aus Vater, Mutter und Kind(ern) grundlegend unterscheidet: „Familie ist vielfältig und überall dort, wo Menschen Verantwortung füreinander übernehmen“, heißt es in dem gestern vorgestellten Papier. Regenbogenfamilien sollen in der Familienpolitik explizit stärker verankert werden. Auch auf EU-Ebene tritt die Koalition künftig für eine Anerkennung des Ehe- und Familienbilds der Vielfalt in allen Mitgliedsstaaten ein.
Biologische Eltern finden nirgendwo Erwähnung
Zur Förderung der Vielfalt soll die rechtliche Form der „Verantwortungsgemeinschaft“ eingeführt werden, die es zwei oder mehr volljährigen Personen ermöglicht, „rechtlich füreinander Verantwortung zu übernehmen“. Ein Kind, das in die „Ehe“ zweier Frauen geboren wird, soll automatisch beide Frauen als „rechtliche Mütter“ haben. Neben „sozialen“ und „rechtlichen“ Eltern finden die biologischen Eltern eines Kindes nirgendwo eine Erwähnung.
Die Ehe soll kein ausschlaggebendes Kriterium bei der Adoption minderjähriger Kinder mehr sein. Ungewollt kinderlose Paare und Einzelpersonen sollen „unabhängig von medizinischer Indikation, Familienstand und sexueller Identität“ durch eine Übernahme der Kosten für eine künstliche Befruchtung unterstützt werden.
Die Koalition möchte „Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz verankern“. Bereits die Koalition zwischen CDU, CSU und SPD hatte sich darauf verständigt, den Artikel 6 des Grundgesetzes entsprechend zu erweitern. Die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat war jedoch Anfang Juni 2021 verfehlt worden. Eine Forderung von SPD und Gründen erhält hier wieder Eingang in die nächste Wahlperiode.
Änderung des Geschlechts auf Selbstauskunft
Unter dem Punkt „Queeres Leben“ fordert der Text, dass zur Akzeptanz und zum Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt eine entsprechende Aufklärung an Schulen und in der Jugendarbeit gehört. Die Koalitionsparteien wollen außerdem das Transsexuellengesetz durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen, welches etwa eine Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister auf einfache Selbstauskunft hin ermöglicht. Die Kosten für Geschlechtsumwandlungen „müssen vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden“. Der entsprechende Absatz stammt fast vollständig aus dem Wahlprogramm der FDP. DT/fha
Lesen Sie in der kommenden Ausgabe der Tagespost, wie durch diese Neuerungen das christliche Familien- und Menschenbild gefährdet wird.