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50.000 Kinder wachsen bei gleichgeschlechtlichen Paaren auf

Jede 200. Familie in Deutschland ist eine sogenannte Regenbogenfamilie, so die jüngsten Erhebungen des Statistischen Bundesamtes. 70 Prozent der Familien haben zwei Mütter, 30 Prozent zwei Väter.
Regenbogenfamilien aus Duisburg treffen sich zu einem Picknick
Foto: STEFANxAREND (www.imago-images.de) | In Deutschland gibt es immer mehr Regenbogenfamilien, im Jahr 2024 insgesamt 31.000 mit minderjährigen Kindern, weitere 7.000 mit erwachsenen.

2024 lebten in Deutschland 208.000 gleichgeschlechtliche Paare. Das ergaben die Daten des letzten Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes. 31.000 davon mit Kindern unter 18 Jahren, was sie – unabhängig davon, ob das Paar verheiratet ist oder nicht – zu sogenannten „Regenbogenfamilien“ macht.

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In diesen Familien wiederum lebten 50.000 Kinder. Rechnet man auch gleichgeschlechtliche Paare mit erwachsenen Kindern dazu, kommt man auf 38.000 Regenbogenfamilien mit 62.000 Kindern. 70 Prozent der Regenbogenfamilien haben zwei Mütter, der Rest zwei Väter. Insgesamt gab es im Jahr 2024 in Deutschland knapp 8,4 Millionen Familien mit minderjährigen Kindern.

Zahl gleichgeschlechtlicher Paare seit 2016 mehr als verdoppelt

Im Vergleich dazu bildeten im Jahr 2016 etwa 95.000 gleichgeschlechtliche Paare einen gemeinsamen Haushalt. Rund 14.000 Minderjährige lebten damals in Regenbogenfamilien. Im selben Jahr gab es insgesamt rund 8,2 Millionen Familien mit minderjährigen Kindern. Nach dem Mikrozensus, der größten jährlichen Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland, wuchsen 2011 ungefähr 3.800 Kinder bei zwei gleichgeschlechtlichen Elternteilen auf. Im Vergleich dazu: 2012 lebten in Frankreich statistischen Angaben zufolge bereits zwischen 24.000 und 44.000 Kinder bei gleichgeschlechtlichen Paaren.

Seit dem 1. Oktober 2017 können zwei Frauen oder zwei Männer in Deutschland heiraten. Davor gab es für ihre Lebensform mit der „Eingetragenen Lebenspartnerschaft“ einen alternativen rechtlichen Rahmen, der 2001 in Kraft getreten war. Seit dem 1. November 2024 können sich Personen, die im Geburtenregister eines Kindes als „Mutter" oder „Vater" bezeichnet werden, auf der Geburtsurkunde mit „Elternteil“ eintragen lassen.

Offizielle Zahlen liegen nicht vor, doch am häufigsten nehmen lesbische Paare mit Kinderwunsch für eine Schwangerschaft die Dienste eines Samenspenders in Anspruch. Das schreibt die Samenzellbank „Cryos“. Die Eizelle einer der beiden Frauen wird mit einem Spendersamen befruchtet. Das zweite Elternteil kann die rechtliche Elternschaft durch Adoption des Kindes erlangen.

„Mehrelternkonstellationen“ im Kommen

Zwei Männer, die in Partnerschaft leben und sich ein Kind wünschen, gehen meistens den Weg der Pflegekindschaft, so der „Verband für queere Vielfalt“. 54 Prozent aller schwulen Paare mit Kind hätten ein Pflegekind. In manchen Fällen würden sie dieses später adoptieren. Wenige Männer mit männlichem Partner in Deutschland, die eine Familie gründen möchten, lassen ihr Kind im Ausland von einer Leihmutter austragen.

Vermehrt treten die sogenannten „Mehrelternkonstellationen“ auf: Homosexuelle Paare bekommen mit heterosexuellen oder lesbischen Frauen ein Kind, und übernehmen gemeinsam Verantwortung für dieses. Da es rechtlich gesehen in Deutschland nur zwei Eltern geben kann, ist das Konzept in der juristischen Umsetzung schwierig.

Die ersten Länder, die die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare gesetzlich möglich machten, waren 2001 die Niederlande, 2003 Belgien, im Jahr 2005 Spanien und 2009 Norwegen und Estland. In Frankreich können homosexuelle Paare seit Februar 2013 heiraten, in Luxemburg, England, Wales und Schottland seit 2014. Österreich eröffnete gleichgeschlechtlichen Paaren die Ehe im Jahr 2019, die Schweiz 2021, Slowenien, Andorra und Estland 2023.

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Elisabeth Hüffer

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