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Die späte Rache der Frauke Brosius-Gersdorf

Leihmutterschaft sei mit dem Grundgesetz vereinbar, ihr Verbot „paternalistisch“, tönt die Verfassungsrechtlerin. Beides ist falsch.
Bioethikkorrespondent Stefan Rehder, Frauke Brosius-Gersdorf
Foto: DT / IMAGO / Future Image | Immer noch sauer auf die Union? Die nicht zur Verfassungsrichterin gewählte Jura-Professorin Frauke Brosius-Gersdorf.

Roland Koch hat Recht: Eine Partei ist keine Religionsgemeinschaft. Nur macht das Leihmutterschaft, anders als Hessens ehemaliger Landesvater meint, nicht zu etwas, über das es geteilte Ansichten geben kann. Und wer wie die Potsdamer Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf behauptet, Leihmutterschaft lasse sich nicht nur befürworten, sondern auch mit dem Grundgesetz vereinbaren, besitzt entweder keine hinreichenden Informationen darüber, was Leihmutterschaft für die Betroffenen bedeutet, oder hat darüber noch nicht gründlich nachgedacht. Wer weiß, was die ehemalige Kandidatin für das höchste Richteramt im Staate bisher zur Menschenwürde publiziert hat, würde Letzteres kaum überraschen.

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Wer dagegen die Verträge studiert hat, die Leihmütter (mangels entsprechender Sprachkenntnisse oft ohne genaue Kenntnis des tatsächlichen Inhalts) unterschreiben, weiß es besser. In ihnen verpflichten sich die Frauen nicht nur, sich so viele befruchtete Eizellen einsetzen zu lassen, wie von den Bestelleltern gewünscht. Sie verpflichten sich zugleich, sämtliche von den Bestelleltern für erforderlich gehaltenen pränatalen Untersuchungen durchführen und das Kind bei Missfallen der Befunde abtreiben zu lassen. In US-Bundesstaaten, die die „partial-birth-abortion“ (dt.: Teilgeburtsabtreibung) legalisiert haben, ist das bis kurz vor der Entbindung möglich.

„Autonom und selbstbestimmt“? Richtig ist das Gegenteil

Bestelleltern mit behinderten Kindern sucht man daher vergebens. Bereits ein erhöhtes Risiko für eine im Erwachsenenalter ausbrechende Krankheit kann dazu führen, dass die Leihmutter das Kind abtreiben muss oder jeden Anspruch auf ihr Honorar verliert und mit dem Kind allein bleibt. Brosius-Gersdorf täuscht sich und andere, wenn sie im Gespräch mit der Wochenzeitung „Die Zeit“ suggeriert, Leihmütter könnten „autonom und selbstbestimmt“ agieren. Richtig ist das Gegenteil. Eine Leihmutter, die ihre Unterschrift unter einen Leihmutterschaftsvertrag setzt, verliert jegliche Autonomie. Staaten, die dem einen rechtlichen Riegel vorschieben, handeln nicht „paternalistisch“, wie Brosius-Gersdorf argwöhnt, sondern tun, wozu sie nach allgemeinem Dafürhalten verpflichtet sind. Sie schützen die Menschenwürde von Frauen und Kindern.

Immanuel Kant, Deutschlands bekanntester Aufklärer, unterschied zwischen Preis und Würde. Alles habe, so Kant, entweder einen Preis oder aber Würde. Leihmutterschaft hat einen Preis und ist daher würdelos. Leihmutterschaft ist Menschenhandel. Und der Handel mit Menschen verstößt, anders als der mit Waren und Dienstleistungen, gegen die Menschenwürde. Eine Partei, die das „C“ im Namen trägt, darf sich darüber nicht hinwegtäuschen. Und sie tut es, wie die Causa Spahn zeigt, auch nicht. Sie muss sich am christlichen Verständnis der Menschenwürde messen lassen oder aber das „C“ aus ihrem Namen streichen.

Jens Spahn und sein Partner Daniel Funke haben dem im Labor gezeugten und von einer Leihmutter in den USA ausgetragenen kleinen Georg ein Preisschild umgehängt. Gut möglich, dass einige, die das unerträglich finden, es weniger verwerflich fänden, wenn es sich bei den Bestelleltern um ein heterosexuelles Paar handelte. Nur lägen auch sie dann falsch. Leihmutterschafts-Arrangements verstoßen immer gegen die Würde des Menschen, völlig unabhängig davon, wer sie in Auftrag gibt. Die tumbe Unionsschelte von Brosius-Gersdorf lässt sich als späte Rache einer durchgefallenen Kandidatin für ein Richteramt am Bundesverfassungsgericht lesen. Und: als erneute Bestätigung dafür, wie richtig die Unionsfraktion lag, als sie ihr die Wahl verweigerte.

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