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Anne König für Verbot von Leihmutterschafts-Arrangements im Ausland

Die Diskussion gehe zu wenig vom Kind aus, meint die CDU-Bundestagsabgeordnete in einem Interview mit der NZZ. Deutschland solle sich an das italienische Modell anlehnen.
Die familien- und frauenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Anne König
Foto: IMAGO/dts Nachrichtenagentur (www.imago-images.de) | Gegenüber der NZZ wies König die Behauptung der Potsdamer Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf zurück, ein Verbot der Leihmutterschaft verstoße gegen das Grundgesetz.

Die familien- und frauenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Anne König (CDU), will Leihmutterschafts-Arrangements von Deutschen im Ausland einen Riegel vorschieben. In einem heute erschienenen Interview mit der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) fordert die CDU-Politikerin, Deutschland solle sich dabei an das italienische Modell anlehnen.

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In Italien kann das Engagement einer ausländischen Leihmutter mit Haftstrafen von bis zu zwei Jahren sowie Geldstrafen von 600.000 Euro bis zu einer Million Euro geahndet werden. Der NZZ sagte König: „Wir müssen abwägen, ob bestimmte Sanktionen, wenn auch nicht in dieser Härte, auch für unser Land infrage kommen. Wenn wir Leihmutterschaft im Inland aus guten Gründen für ethisch unvertretbar halten, sie verbieten und das strafbewehren, gibt es keinen Grund, dies nicht auch für eine ausländische Leihmutterschaft so zu regeln.“ Zugleich würde damit „die Ungerechtigkeit beseitigt, dass Menschen mit viel Geld die Möglichkeit haben, das inländische Verbot gefahrlos zu umgehen“.

„Freiwilligkeit rechtfertigt nicht alles“

Gegenüber der NZZ wies König auch die Behauptung der Potsdamer Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf zurück, ein Verbot der Leihmutterschaft verstoße gegen das Grundgesetz. König: „Das halte ich für absurd. Sie hat das mit einem bizarren Vergleich begründet und gesagt, Frauen dürften nicht gegen ihren eigenen, selbsterklärten Willen geschützt werden. Aber die Freiwilligkeit der Leihmütter ist in der Umsetzung dadurch begrenzt, dass Vermittler und Anwälte dazwischenstehen, die sie einschränken. Und selbst wenn es anders wäre: Freiwilligkeit rechtfertigt nicht alles, wir unterbinden auch andere Dinge gesetzlich, zum Beispiel Organhandel oder den Verkauf von Kindern durch ihre Eltern.“

Kritik übte König auch am bisherigen Verlauf der Debatte. Der NZZ sagte sie, ihr gehe „die Diskussion zu wenig vom Kind“ und „vom Kindeswohl“ aus. „Kinder haben ein Recht auf Fürsorge, auf Erziehung – aber Paare haben eben nicht das Recht auf ein Kind. Alles andere führt zu unauflösbaren Widersprüchen.“

„Die Würde des Menschen ist unantastbar“

Die direkt gewählte Bundestagsabgeordnete, die ihren Wahlkreis (Borken II) mit 47,9 Prozent der Stimmen gewann und damit bei der Bundestagswahl im vergangenen Jahr das beste Erststimmenresultat aller CDU-Politiker erzielte, sagte, sie wolle ihren Vorstoß als „Impuls verstanden wissen, nach der Sommerpause in Partei und Fraktion darüber zu reden.“ Von der NZZ auf den Fall des ehemaligen Unionsfraktionschefs Jens Spahn angesprochen, der auch den Nachbarwahlkreis (Borken I) im Bundestag vertritt, sagte König, ihr gehe es „nicht um diesen Einzelfall“. Ihre „Aufgabe“ sei es, „die Gesetzeslage politisch zu beurteilen“. Und dazu gehöre: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Der Mensch sollte immer Subjekt sein und nie zum Objekt werden. Weder die Leihmutter noch das Kind dürfen am Ende zu Leidtragenden einer solchen Entscheidung werden.“  DT/reh

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