Die Debatte um Jens Spahn, der mit seinem Mann mittels Leihmutterschaft ein Kind adoptiert hat, hat das umstrittene Thema kürzlich in Deutschland in den Fokus gerückt. Die katholische Kirche lehnt die Praxis der Leihmutterschaft klar ab. Doch wie blickt die orthodoxe Kirche darauf?
In osteuropäischen Ländern sind Regelungen und Praxis zum Teil auch durch die Ethik der orthodoxen Kirche mitgeprägt. Seit einige Staaten wie Indien, Nepal und Thailand Leihmutterschaft inzwischen komplett verboten haben, gehören zu den Lieferstaaten auch einige traditionell orthodoxe Länder: In Georgien etwa wurden Berichten zufolge mindestens 100 Frauen gewaltsam festgehalten und gezwungen, ihre Eizellen nach künstlicher Stimulation des Eisprungs zu übergeben.
In den USA können bis zu 200.000 Dollar für ein Kind aus Leihmutterschaft anfallen
Kommerzielle Leihmutterschaften sind vor allem aus jenen Ländern bekannt, in denen sie deutlich billiger sind als in den anderen Anbieterstaaten. Während in den USA die Gesamtkosten für ein Kind aus Leihmutterschaft die 200.000 Dollar weit übersteigen können, sind es in der Ukraine weniger als die Hälfte. So zählen Moldawien, Georgien, Albanien und Rumänien zu den Lieferländern, und natürlich die Ukraine. Dort allerdings knüpft die Gesetzgebung das Verfahren an etwas strengere formelle Kriterien.
In Rumänien hingegen gibt es keinen rechtlichen Rahmen; dort ist Leihmutterschaft weder gesetzlich erlaubt noch verboten. Auch in Griechenland werden Leihmutterschaften vermittelt, wenn auch oft über ausländische Vermittler mit Frauen aus anderen osteuropäischen Ländern. Zwar erlaubt Athen offiziell nur sogenannte altruistische Leihmutterschaften, gestattet aber „Aufwandsentschädigungen“ von 15.000 Euro – für Frauen aus ärmeren Staaten eine durchaus bedeutsame Summe.
In Bulgarien ist jegliche Form von Leihmutterschaft, sowohl kommerziell als auch altruistisch, verboten. Das Verbot stützt sich auf medizinische und rechtliche Richtlinien des Gesundheitsministeriums in Sofia, die die assistierte Reproduktion durch eine Ersatzmutter untersagen. Verträge über eine Leihmutterschaft sind dort rechtlich unwirksam. Das verhindert allerdings nicht, dass Bulgarinnen etwa in Griechenland zu Leihmüttern werden. Auch in Serbien ist jegliche Leihmutterschaft gesetzlich nicht erlaubt und wird rechtlich nicht anerkannt. Entsprechende Verträge sind ungültig. Die Frau, die ein Kind gebiert, gilt als rechtliche Mutter.
Natürliche Einheit der Elternschaft aufgelöst
In diesen Ländern spielt bei der Bewertung von Leihmutterschaft und damit zusammenhängenden Fragen die orthodoxe Moraltheologie eine wichtige, wenn auch nicht immer entscheidende Rolle. Die bis heute höchstrangige Entscheidung diesbezüglich hat die russisch-orthodoxe Kirche in ihren „Grundlagen der Sozialkonzeption“ im Jahr 2000 verabschiedet.
So wird dort, aber auch von einer Vielzahl orthodoxer Theologen, Leihmutterschaft allgemein als unnatürlich und unmoralisch bewertet. Diese löse die natürliche Einheit der Elternschaft auf und störe die emotionale Bindung zwischen Mutter und Kind während der Schwangerschaft. Allerdings stieß diese Position der Kirche in einigen Ländern auch auf Protest und wurde als Angriff auf eigene reproduktive Rechte empfunden.
Mit Ausnahme des Moskauer Patriarchats hat allerdings bisher keine autokephale Kirche auf höchster synodaler Ebene eine Verurteilung von Leihmutterschaft vorgenommen. Gleichwohl haben sich zahlreiche Bischöfe und Theologen übereinstimmend geäußert.
Metropolit Nikolaos Hatzinikolaou, Gründer und Direktor des Griechischen Zentrums für biomedizinische Ethik in Athen sowie Vorsitzender des Bioethikkomitees der Heiligen Synode der Kirche von Griechenland, sagt etwa: Im Umgang mit der Fortpflanzung glaube die Kirche, dass jeder Mensch einen Anfang hat, aber kein Ende. Daher sei die Empfängnis ein Ereignis von einzigartiger Bedeutung.
Der Mensch als Maschine behandelt
Obwohl moderne Technologie einen großen Beitrag zur Gesundheitsforschung leiste, drohe ihr irrationaler Gebrauch, den Menschen zu entsakralisieren und ihn als Maschine zu behandeln. Dies sei ein Grund, dass alle Techniken künstlicher Befruchtung „ethische und spirituelle Parameter haben, die die Kirche zu Vorbehalten zwingen“.
Erklärungen der russischen Kirchenleitung von 2014 sowie des Moskauer Patriarchen Kyrill 2021 vor dem russischen Parlament verurteilten entsprechend Leihmutterschaften komplett und räumten bei unfreiwilliger Unfruchtbarkeit eines Ehepaares allenfalls künstliche Befruchtungen ein, solange diese keinen Embryo zerstörten.
Seit Dezember 2022 ist auch die Leihmutterschaft in Russland für Ausländer und alleinstehende Männer gesetzlich verboten. Für russische Staatsbürger, verheiratete oder unverheiratete heterosexuelle Paare sowie alleinstehende Frauen bleibt sie allerdings unter strengen Auflagen weiterhin legal, sofern die Leihmutter russische Staatsbürgerin ist.
Laut orthodoxer Anthropologie ist ein Kind kein bloßes biologisches Gebilde, sondern von der Zeugung an ein nach Gottes Abbild geschaffener Mensch, der gemäß göttlicher Bestimmung einen Vater und eine Mutter haben muss. Aus Sicht der orthodoxen Kirche ist die Praxis der Leihmutterschaft zudem eine Erniedrigung der menschlichen Würde der Frau.
Eltern, die Schwierigkeiten haben, selbst ein Kind zu bekommen, empfiehlt die Kirche in der Regel, Kinder zu adoptieren. Des Öfteren wird auf Fälle verwiesen, in denen Ehepartner nach Jahren der Unfruchtbarkeit ein oder mehrere verwaiste Kinder adoptierten und sie von Gott doch noch ein eigenes Kind geschenkt bekamen.
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