Frau Professor Westerhorstmann, den Sommer über haben zwei Leihmutterschafts-Arrangements in Deutschland und den USA für Schlagzeilen gesorgt. Das katholische Lehramt lehnt Leihmutterschaft ab. Warum? Anders als in der öffentlichen Diskussion, in der zumeist der Kinderwunsch der Eltern im Zentrum steht, setzt die kirchliche Lehre zuerst beim Recht des Kindes an: das Recht darauf, Kind eines Vaters und einer Mutter zu sein (KKK 2376). Bei der Leihmutterschaft handelt es sich um einen gravierenden Eingriff in die biologische Eltern-Kind-Beziehung. Die Abstammung des Kindes wird verdunkelt und es kann nun bis zu fünf Elternteile haben: biologische, genetische und soziale. Das vorsätzliche Untergraben der eindeutigen Elternschaft ist ein ...
„Die Kirche stellt sich eindeutig auf die Seite des Kindes“
Leihmutterschaft verletzt zentrale Rechte des Kindes und die Würde der Frau, meint die Moraltheologin und Bioethikerin Katharina Westerhorstmann.
