Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Interview mit Katharina Westerhorstmann

„Die Kirche stellt sich eindeutig auf die Seite des Kindes“

Leihmutterschaft verletzt zentrale Rechte des Kindes und die Würde der Frau, meint die Moraltheologin und Bioethikerin Katharina Westerhorstmann.
Katharina Westerhorstmann
Foto: Harald Oppitz (KNA) | Die Moraltheologin und Bioethikerin Katharina Westerhorstmann sieht in der Leihmutterschaft einen gravierenden Eingriff in die biologische Eltern-Kind-Beziehung.

Frau Professor Westerhorstmann, den Sommer über haben zwei Leihmutterschafts-Arrangements in Deutschland und den USA für Schlagzeilen gesorgt. Das katholische Lehramt lehnt Leihmutterschaft ab. Warum?

Anders als in der öffentlichen Diskussion, in der zumeist der Kinderwunsch der Eltern im Zentrum steht, setzt die kirchliche Lehre zuerst beim Recht des Kindes an: das Recht darauf, Kind eines Vaters und einer Mutter zu sein (KKK 2376). Bei der Leihmutterschaft handelt es sich um einen gravierenden Eingriff in die biologische Eltern-Kind-Beziehung. Die Abstammung des Kindes wird verdunkelt und es kann nun bis zu fünf Elternteile haben: biologische, genetische und soziale. Das vorsätzliche Untergraben der eindeutigen Elternschaft ist ein großes Unrecht gegenüber dem Kind. Hinzu kommt, dass der Kinderwunsch eines Paares gegen die Unverfügbarkeit des menschlichen Lebens ausgespielt wird. Es ist aber gerade die Unverfügbarkeit, die dem Menschen aufgrund seiner unveräußerlichen Würde zukommt, die ihn davor schützen sollte, lediglich um anderer Personen willen zu existieren. Die Kirche stellt sich hier eindeutig auf die Seite des Kindes. Im Evangelium wird denjenigen, die einem Kind willentlich Schaden zufügen, eine harte Strafe angedroht. Bei der Leihmutterschaft handelt es sich um einen Schaden für das Kind, da ihm das Recht genommen wird, im Leib einer Mutter heranzuwachsen, die es liebt und eine Bindung zu ihm aufbaut. Dass die Leihmutter häufig aus einer prekären Situation heraus handelt, verschärft die Frage nach dem Unrecht noch einmal. Die Prostitution widerspricht zum Beispiel auch dann dem personalen Charakter der Sexualität, wenn die Frau selbstbestimmt agiert. Ebenso steht die Leihmutterschaft auch im Fall der Freiwilligkeit im Widerspruch zur personalen Qualität von Empfängnis, Schwangerschaft, Geburt und Mutterschaft, da die Frau einer Vereinbarung zustimmt, die sich letztlich gegen ihre eigene Würde richtet.

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Kann es nicht auch Fälle geben, in denen Leihmutterschaft akzeptabel wäre?

„Die Leihmutterschaft hat nicht das Wohl des Kindes
zum Ziel, ihm wird die Eindeutigkeit der Elternschaft
vorenthalten und die eheliche Einheit wird
darüber hinaus ungerechterweise untergraben"

Man könnte an Embryonen denken, die im Rahmen einer künstlichen Befruchtung eingefroren wurden und die verwaist sind. Jedoch ist auch hier das Konzept der Leihmutter abzulehnen, da ein Embryo davor geschützt sein sollte, nach einer Einpflanzung und Schwangerschaft wiederum an andere Personen weitergegeben zu werden. Die Adoption von Embryonen, deren Mutter entweder verstorben oder der Schwangerschaft nicht gewachsen ist, wäre hier der einzig denkbare Ausweg, wobei auch hier wegen der bleibenden Ambiguität hinsichtlich der Elternschaft Vorsicht angebracht ist. Das vatikanische Dokument Dignitas personae hegt daher gravierende Zweifel an der ethischen Erlaubtheit. Es könnte sich zudem ein „Markt“ zur Embryonen-Adoption entwickeln, der dann eventuell zur „Produktion“ weiterer Embryonen veranlassen könnte. Da sie zudem normalerweise die heterologe IVF voraussetzt, nennt der Katechismus die Leihmutterschaft zu Recht „äußerst verwerflich“. Aus meiner Sicht ist diese Beurteilung aus theologisch-ethischer Sicht alternativlos. Die Leihmutterschaft hat nicht das Wohl des Kindes zum Ziel, ihm wird die Eindeutigkeit der Elternschaft vorenthalten und die eheliche Einheit wird darüber hinaus ungerechterweise untergraben, die dem Kind Sicherheit geben kann.

Wenn Leihmutterschaft ein intrinsisches Übel darstellt, müsste es dann in Deutschland nicht auch auf eine Weise verboten werden, die eine Umgehung im Ausland verunmöglicht?

Die rechtliche Diskussion in Deutschland ist vor allem auf die Chancen-Risiken-Abwägung fokussiert, während die ganz grundsätzlichen ethischen Fragen weniger berücksichtigt werden. Wie man ursprünglich beim Embryonenschutz auf maximalen Schutz gesetzt hatte (inzwischen wurde dieser aufgeweicht), müsste man auch hier zum Schutz aller Beteiligten, vor allem der verletzlichsten, Schlupflöcher schließen, da es nicht nur um eine rechtliche Regelung geht, vielmehr ist hier die Würde des Menschen direkt betroffen. Jedes Kind, ob geboren oder ungeboren, muss davor geschützt werden, in einen Markt von Angebot und Nachfrage hineingezogen zu werden, auf dem Interessen von Dritten ihr Schicksal bestimmen. Das italienische Modell wird zurzeit in Deutschland diskutiert, aber es greift auch erst, wenn die Eltern in ihr Heimatland zurückkehren. Ich meine, es bedarf einer weltweiten Ächtung der Leihmutterschaft, um die Würde des Kindes zu schützen und auch Frauen gar nicht erst in eine solche Lage zu bringen.

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Der Würzburger Theologe und Medizinethiker Stephan Ernst vertritt in der September-Ausgabe der „Herder Korrespondenz“ die These, ein prinzipielles Verbot lasse sich nicht zwingend begründen. Was übersieht er?

In seinem Beitrag wird übersehen, dass das Kind aus theologisch-ethischer Sicht ein unveräußerliches Recht hat, durch die und in der personalen Vereinigung der Eheleute gezeugt zu werden, und bereits die künstliche Befruchtung enthält dem Kind dieses Recht vor. Dadurch wird seine Würde als Mensch angetastet, und der Schutz der Unverfügbarkeit des Kindes als Geschenk an die Eltern (das sie nicht „machen“ können) ist in der Leihmutterschaft nicht gewährleistet. Daher geht es gerade nicht nur um rechtliche Regelungen, sondern darum, dass es dem Wert und der Würde des menschlichen Lebens widerspricht, wie ein Produkt gehandelt zu werden. Hier zeigt sich die Grenze der Lehre des „naturalistischen Fehlschlusses“, auf die sich Ernst bezieht, die übersieht, dass es so etwas wie inhärenten Wert und Würde gibt, dem dann ein bestimmtes Handeln gemäß ist. Hinzu kommt, dass sich der Geschenkcharakter des Lebens auch darin zeigt, dass Mann und Frau nur durch den jeweils anderen zu Eltern werden können. Wenn eine dritte Person auf diese Weise in die Zeugung und Geburt involviert ist, wird die eheliche Treue faktisch ausgehebelt. Ernst sieht darin kein Problem des Treubruchs, da sich die Eltern immer noch liebten. Durch die Trennung von unitiver und prokreativer Dimension der Sexualität wird hier jedoch tatsächlich die Einheit der Ehe (und damit die Treue) untergraben, weil die beiden Aspekte vorsätzlich voneinander abgekoppelt werden.

Befürworter der Leihmutterschaft führen gegen die Ablehnung der Kirche an, die Gottesmutter sei schließlich auch eine Leihmutter gewesen …

Im Nizänischen Glaubensbekenntnis bekennen wir: Er hat Fleisch angenommen durch den heiligen Geist aus der Jungfrau Maria (ex Maria Virgine). Das „aus“ meint hier, dass Maria wirklich die Mutter war, auch biologisch-genetisch. Obwohl kein Mann bei der Zeugung beteiligt war, unterscheidet sich die Jungfrauengeburt von einer Leihmutterschaft genau dadurch, dass sie nicht nur die Gebärerin ist, sondern dass der Gottessohn auch von ihrem Fleisch genommen wurde, das heißt tatsächlich von ihr abstammt. Zudem ist die biblische Überlieferung hier eindeutig, nach der Maria Jesus nicht nur zur Welt gebracht hat, sondern zeitlebens im vollen Sinne seine Mutter blieb – sogar bis unter das Kreuz.

Die Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen zu Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem, hat die Praxis der Leihmutterschaft als „strukturell gewaltförmig“ bezeichnet und ihr weltweites Verbot gefordert. Leihmutterschaft entmündige Frauen sowohl körperlich als auch rechtlich. Rund ein Drittel der Leihmütter zeigten Anzeichen einer posttraumatischen Belastungsstörung. Hierzulande wird dagegen vor allem auf das Leid Kinderloser geblickt. Schauen wir bislang nicht genau genug auf das, was Leihmutterschaft bedeutet?

„Ein gravierendes Argument gegen die Leihmutterschaft
ist die Situation der Frauen. Häufig rekrutiert
aus prekären Verhältnissen, stimmen Frauen
letztlich unmenschlichen Vertragsbedingungen zu"

Ein gravierendes Argument gegen die Leihmutterschaft ist die Situation der Frauen. Häufig rekrutiert aus prekären Verhältnissen, stimmen Frauen letztlich unmenschlichen Vertragsbedingungen zu. Eine Frau wird biologisch zur „Mutter“ gemacht, während der Vertrag ihr gleichzeitig untersagt, wirklich Mutter zu sein und eine dauerhafte Bindung zum Kind aufzubauen. Muttersein bedeutet ja nicht nur Empfangen, Tragen und Gebären, sondern auch Annehmen, Lieben, Behüten und Aufziehen. Genau diese Erfahrung wird der Leih-„Mutter“ vorenthalten. Das Konzept personaler Mutterschaft wird untergraben und das geht auf Kosten von Mutter und Kind – sogar dann, wenn die Mutter damit einverstanden ist. Wie die Leihmutterschaft zentrale Rechte des Kindes verletzt und seine Unverfügbarkeit antastet, verletzt sie – objektiv betrachtet – auch die Frau selbst. „Mutterschaft“ wird reduziert auf das bloß Biologische. Die tiefe Bindung der Mutter zum Kind zu unterbinden, nur damit die Trennung nachher möglichst reibungslos verläuft, ist durchaus mit Gewalt vergleichbar.

In aller Regel akzeptieren die Agenturen als die eigentlichen Gewinner des Kinderhandels nur Frauen als Leihmütter, die bereits ein oder mehrere eigene Kinder geboren haben. Bislang fragt kaum jemand danach, was es mit der Psyche dieser Kinder macht, wenn sie erleben müssen, dass ihre Mutter das Bestellkind nach der Geburt abgibt. Ein vernachlässigbares Problem?

Mir macht es besondere Sorge zu denken, was es mit dem Menschenbild von Kindern macht, wenn ihr Geschwisterkind einem Vertragsgeschehen ausgesetzt wird, das rücksichtslos und grausam mit der Wehrlosigkeit des Kindes umgeht. Hier offenbart sich ein ungerechtes Machtgefälle zwischen einem zahlungskräftigen Paar und einem verletzlichen Kind, das nicht vor fremden Interessen geschützt ist.

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