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Wie Leihmutterschaft weltweit bewertet wird: ein Überblick

In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten. Doch auch Deutsche nehmen zunehmend Leihmütter im Ausland in Anspruch. Ein Blick auf die Rechtslage weltweit.
Rechtslage zur Leihmutterschaft weltweit
Foto: AndreyPopov via imago-images.de (www.imago-images.de) | Der Fall Spahn hat die Debatte um Leihmutterschaft in Deutschland neu entfacht. Hierzulande ist Leihmutterschaft verboten. Doch wie sieht die Rechtlage in anderen Ländern weltweit aus?

Bonn (DT/KNA) Der Fall Jens Spahn, der zusammen mit seinem Partner mithilfe einer Leihmutter in den USA Vater geworden ist, hat die Debatte um Leihmutterschaft in Deutschland neu entfacht. Auf der einen Seite steht der große Kinderwunsch vieler – auch homosexueller – Paare. Auf der anderen Seite stellen sich grundlegende ethische Fragen zur Menschenwürde, zur Kommerzialisierung des Körpers und zum Kindeswohl.

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Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) gibt einen Überblick über die weltweit sehr unterschiedlichen rechtlichen Regelungen. Sie reichen von sehr „liberalen“ Regelungen wie in Kalifornien bis hin zu strikten Verboten und Strafen wie in der Slowakei und in Italien.

Deutschland

In Deutschland ist sowohl die kommerzielle als auch die uneigennützige „altruistische“ Leihmutterschaft verboten. Mutter eines Kindes ist einzig die Frau, die das Kind geboren hat. Dahinter steht vor allem die Annahme, dass Schwangerschaft und Geburt eine enge Beziehung zwischen Mutter und Kind begründen und deshalb prägend sind für eine spätere Eltern-Kind-Beziehung. Außerdem soll eine Ausbeutung von Frauen verhindert werden.

Das Verbot führt allerdings zu einem „Leihmutterschafts-Tourismus“ in Länder, in denen Leihmutterschaft legal ist. Damit kollidieren dann unterschiedliche Rechtssysteme. Mittlerweile wird die Elternschaft für ein im Ausland von einer Leihmutter geborenes Kind von deutschen Behörden und Gerichten regelmäßig anerkannt. Viele Wunscheltern gehen die Leihmutterschaft bevorzugt in einem Land ein, in dem sie schon durch ein dortiges Gericht zu Eltern erklärt werden. Dies ist insbesondere im US-Bundesstaat Kalifornien der Fall.

Dann geht es in Deutschland nur noch darum, die im Ausland bereits begründete Abstammung anzuerkennen. Wenn dieser Weg versperrt ist, sind die Wunscheltern darauf verwiesen, das Kind in Deutschland zu adoptieren.

Ukraine

Die Ukraine gilt bei deutschen Paaren als beliebtestes Zielland für eine Leihmutterschaft. Das liegt nach Darstellung der auf Kinderwünsche spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Rose und Partner sowohl an der dortigen Leihmutterschaft-Infrastruktur – mit zahlreichen Agenturen, Kliniken und Leihmüttern – als auch an den vergleichsweise günstigen Kosten und nicht zuletzt an der dortigen Rechtslage.

Leihmutterschaft ist in der Ukraine ausdrücklich erlaubt und gesetzlich geregelt. Auch die kommerzielle Leihmutterschaft ist zulässig. Die Wunscheltern müssen dabei allerdings ein verheiratetes heterosexuelles Paar sein. Die Spermien müssen vom Wunschvater stammen. Ukrainische Leihmütter müssen mindestens 18 Jahre alt sein und bereits mindestens ein eigenes Kind haben.

Griechenland

Auch Griechenland hat sich nach Angaben der Kinderwunschkanzlei als ein beliebtes Zielland für deutsche Wunscheltern etabliert. Legal ist dort nur eine nicht-kommerzielle, also altruistische Leihmutterschaft. Dabei ist eine gerichtliche Genehmigung erforderlich. Sie wird nur dann erteilt, wenn eine Frau aus medizinischen Gründen nicht schwanger werden kann.

Allerdings dürfen dabei eigene Eizellen der Leihmutter nicht verwendet werden. Möglich ist aber – wenn die deutsche Wunschmutter selbst über keine fortpflanzungsfähigen Eizellen verfügt – eine Eizellenspende. Grundsätzlich muss dabei die Spenderin anonym bleiben.

Berechtigt zur nicht-kommerziellen Leihmutterschaft sind verheiratete und nicht miteinander verheiratete heterosexuelle Paare sowie alleinstehende Frauen. Für gleichgeschlechtliche Paare und alleinstehende Männer ist Leihmutterschaft nicht erlaubt.

USA

Die rechtliche Regelung der Leihmutterschaft ist in den USA von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich. In einigen Bundesstaaten ist Leihmutterschaft grundsätzlich nicht erlaubt. Andere Bundesstaaten haben wiederum überhaupt keine gesetzliche Regelung. Das führt zu rechtlichen Grauzonen und möglichen Prozessen.

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Als besonders „liberal“ gilt Kalifornien. Dort sind Leihmutterschaftsvereinbarungen erlaubt. Die Erlaubnis der Durchführung einer Leihmutterschaft ist nicht auf heterosexuelle (Ehe-) Paare beschränkt. Außerdem kennt das kalifornische Recht die Möglichkeit vorgeburtlicher Abstammungsverfügungen. Diese garantieren den Wunscheltern schon während der Schwangerschaft der Leihmutter die rechtliche Zuordnung des Kindes zu den Wunscheltern, ohne dass die Leihmutter rechtlich als Mutter aufgeführt wird.

Frankreich

In Frankreich ist die Leihmutterschaft verboten, egal ob es sich um eine altruistische oder kommerzielle handelt. Das Verfassungsgericht hat allerdings entschieden, dass die im Ausland festgestellte Elternschaft von Kindern aus einer Leihmutterschaft auch in Frankreich anerkannt werden kann.

Österreich

Leihmutterschaft ist in Österreich nicht zulässig. Das gilt unabhängig davon, ob die Leihmutter dafür bezahlt wird oder aus altruistischen Motiven handelt. Mutter ist jene Frau, die das Kind geboren hat. Ob eine im Ausland erworbene Elternschaft anerkannt wird, muss eigens geprüft werden. Entscheidend ist insbesondere, ob ein ausländisches Gericht oder eine Behörde die Elternschaft rechtsverbindlich festgestellt hat. Das Verbot verliert dadurch nicht seine Geltung. Es darf aber nicht zulasten des bereits geborenen Kindes durchgesetzt werden.

Schweiz

Leihmutterschaft ist in der Schweiz seit 1992 unzulässig. So steht es in der Bundesverfassung. Wer Leihmütter vermittelt oder sie als medizinische Dienstleistung anbietet, macht sich strafbar. Wenn sich allerdings Personen mit Wohnsitz in der Schweiz für eine Leihmutter im Ausland entscheiden, ist das nicht strafbar. Kinder, die im Ausland durch eine Leihmutter zur Welt gekommen sind, können in die Schweiz gebracht werden. Die rechtliche Anerkennung und Zuordnung der Elternschaft – über Adoption oder Anerkennung durch den Vater – ist jedoch kompliziert, teuer und langwierig.

Italien

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Italien hat eines der strengsten Gesetze gegen Leihmutterschaft. Sie ist bereits seit 2004 verboten. 2024 verschärfte die Regierungskoalition von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni das Gesetz noch einmal erheblich: Seitdem machen sich italienische Staatsbürger auch dann strafbar, wenn sie sich im Ausland an einer Leihmutterschaft beteiligen – unabhängig davon, ob die Praxis im jeweiligen Land legal ist. Ihnen drohen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren sowie Geldstrafen bis zu einer Million Euro. Ausgenommen sind nur die Leihmütter selbst. Rechtskräftige Verurteilungen sind bislang nicht bekannt. Nach Einschätzung von Rechtsexperten wirkt die Regelung vor allem präventiv.

Belgien

In Belgien ist Leihmutterschaft derzeit nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Zumindest die altruistische Leihmutterschaft wird an einigen medizinischen Zentren ermöglicht; kommerzielle Angebote sind verboten. Die Frau, die das Kind zur Welt bringt, gilt grundsätzlich als Mutter. Die Wunscheltern müssen die Elternschaft nach der Geburt rechtlich klären. Die Leihmutter darf keine genetische Verwandtschaft zum Kind aufweisen.

Niederlande

In den Niederlanden ist altruistische Leihmutterschaft erlaubt. Die Wunscheltern können sich selbst eine Leihmutter im engen Verwandten- oder Freundeskreis suchen. Es gilt jedoch als Straftat, professionell oder kommerziell zwischen Leihmutter und Wunscheltern zu vermitteln. Öffentliche Anzeigen – auch in Sozialen Medien – oder Agenturen sind nicht erlaubt. Alle Leihmutterschaftsverträge werden als nicht rechtsverbindlich betrachtet, weil sie als Verstoß gegen das Familienrecht gelten. Das führt zu großer rechtlicher Unsicherheit: Die Leihmutter kann mit vollem Recht das Kind behalten, und die Wunscheltern sind nicht verpflichtet, die Verantwortung für das Kind zu übernehmen.

Großbritannien

Großbritannien hat in diesem Jahr seine Gesetzgebung zu Leihmutterschaften gelockert. Erlaubt ist aber nur die uneigennützige Leihmutterschaft. Die Vermittlung erfolgt ausschließlich über gemeinnützige Agenturen. Die Leihmutter selbst sucht sich die Wunscheltern aus und behält während der Schwangerschaft das Recht, über ihren eigenen Körper zu entscheiden. Sie erhält zwar eine Kompensation für finanzielle Aufwendungen und Einbußen, aber keine finanziell attraktive Bezahlung.

Wenn der Prozess über eine offizielle Agentur läuft, werden die Wunscheltern direkt mit der Geburt als rechtliche Eltern anerkannt. Die Leihmutter erhält allerdings ein zeitlich eng begrenztes Einspruchsrecht nach der Geburt. Erfolgt kein Einspruch, wird die Elternschaft ohne langwierige Gerichtsverfahren rechtskräftig. Ein nationales Register stellt sicher, dass Kinder ab Erreichen der Volljährigkeit Einsicht in ihre genetische Herkunft nehmen können.

Dänemark

In Dänemark ist Leihmutterschaft seit 2025 gesetzlich geregelt und die altruistische Form erlaubt. Wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass die Leihmutter eine persönliche Beziehung zu den künftigen Eltern hat. Sie muss zudem mindestens 25 Jahre alt sein und bereits ein Kind geboren haben. Für das Austragen des Kindes darf sie nicht bezahlt werden. Die Absprache muss von allen Beteiligten vor Beginn einer Schwangerschaft unterschrieben und von der zuständigen Behörde genehmigt worden sein. Mindestens ein Elternteil muss genetisch Vater oder Mutter des Kindes sein. Bei gleichgeschlechtlichen Paaren gilt der andere Elternteil als „Mitvater“ oder „Mitmutter“.

Norwegen und Schweden

In Norwegen und Schweden ist Leihmutterschaft verboten – nicht aber, eine Leihmutter im Ausland zu suchen. In beiden Ländern gilt nur als Mutter, wer das Kind geboren hat. Für den biologischen Vater des von einer Leihmutter ausgetragenen Kindes hingegen ist die Anerkennung der Vaterschaft einfacher. Ist die geschafft, bleibt dem zweiten Elternteil die sogenannte Stiefkindadoption, um die Elternschaft offiziell übertragen zu bekommen.

Spanien

Spanien verbietet seit 2006 Leihmutterschaft und hat die Regeln vor einem Jahr noch weiter verschärft. Um Kinder, die im Ausland zur Welt kamen, zu registrieren, muss nun eine biologische Verbindung nachgewiesen werden oder eine bereits erfolgte Adoption.

Polen

Die Leihmutterschaft ist in Polen nicht gesetzlich reguliert. Das polnische Recht definiert – ähnlich wie das deutsche Recht – die Frau, die das Kind zur Welt bringt, als die rechtliche Mutter. Verträge oder Vereinbarungen, diese Mutterschaft im Vorfeld abzutreten oder zu verkaufen, sind rechtlich unwirksam. Die austragende Mutter könnte das Kind also nach der Geburt legal behalten. Die Ausstellung von Geburtsurkunden und Pässen für das Kind zur Ausreise nach Deutschland oder in andere EU-Staaten kann zu massiven juristischen Problemen führen.

Slowakei

Leihmutterschaft ist in der Slowakei streng verboten. Seit November 2025 ist das Verbot sogar ausdrücklich in der Verfassung verankert. Damit ist die Slowakei das erste EU-Land mit einem verfassungsrechtlichen Verbot der Leihmutterschaft.

Kolumbien

Kolumbien ist zu einem der wichtigsten Ziele des Leihmutterschaftstourismus geworden, weil es keine gesetzlichen Regelungen gibt. Nach der Geburt des Kindes trennt ein Gerichtsurteil die schwangere Mutter endgültig von dem Kind. Allerdings wurde vor wenigen Wochen ein Gesetzentwurf zum Verbot sämtlicher Formen der Leihmutterschaft ins Parlament eingebracht. Vorgesehen sind harte Strafen für diejenigen, die Leihmutterschaft fördern, vermitteln, finanzieren oder organisieren.

Israel

In Israel ist die kommerzielle Leihmutterschaft legal, allerdings streng reglementiert und auf Menschen mit Wohnsitz im Land begrenzt. Mindestens ein Elternteil muss eine genetische Verbindung zum Kind haben, und die Leihmutter darf nicht zugleich Eizellspenderin sein. Zudem muss ein Komitee jede Leihmutterschaft genehmigen. Bewerben dürfen sich Paare oder Alleinerziehende beider Geschlechter, auch homosexuelle Paare. Sie müssen mindestens 18 und höchstens 54 Jahre alt sein und in Israel leben. Die künftigen Eltern dürfen bereits nicht mehr als zwei Kinder haben. Auch müssen alle Parteien – Eltern und Leihmutter – derselben Religion angehören, um religiöse Konflikte zu vermeiden.

Indien

Zu Beginn der 2000er Jahre wurde Indien zu einem Zentrum der kommerziellen Leihmutterschaft – bis die Regierung sie für ausländische Paare 2015 verbot. Als Hauptgrund führte sie den Schutz wirtschaftlich benachteiligter Frauen an. Vermittlungsagenturen verdienten daran, während Leihmütter teils nur unzureichend versichert und medizinisch abgesichert waren. Seit 2022 ist auch für indische Staatsbürger nur noch die altruistische Leihmutterschaft erlaubt. Leihmütter dürfen lediglich medizinische Kosten und notwendige Auslagen während der Schwangerschaft erstattet bekommen. Sie müssen mindestens einmal verheiratet gewesen sein, bereits ein eigenes Kind haben und zwischen 25 und 35 Jahre alt sein. Eine Leihmutterschaft in Anspruch nehmen dürfen nur verheiratete, heterosexuelle und kinderlose Paare sowie in bestimmten Fällen verwitwete oder geschiedene Frauen.

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