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Bundestag debattiert Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen

Die Kabinettsmitglieder Buschmann und Paus verstricken sich in Widersprüche – Union: Werbung für Abtreibung ist mit den „Grundrechten und der Würde des Ungeborenen nicht vereinbar.
Marsch für das Leben in München
Foto: IMAGO/Sachelle Babbar (www.imago-images.de) | Bei der Debatte zur Abschaffung des §219a verstrickten sich ausgerechnet die Kabinettsmitglieder Marco Buschmann (Justiz) und Lisa Paus (Familien) in eklatante Widersprüche.

Der Deutsche Bundestag hat heute in Erster Lesung über die von der Ampelkoalition betriebene Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a StGB) debattiert. Dabei verstrickten sich ausgerechnet die Kabinettsmitglieder Marco Buschmann (Justiz) und Lisa Paus (Familien) in eklatante Widersprüche.

Buschmann: Aufhebung des § 219a beeinträchtigt Lebensschutzkonzept nicht

Zu Beginn der 55-minütigen, teils sehr emotional geführten Debatte verteidigte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) das Vorhaben gegen Kritik. Immer wieder werde „falsch behauptet, die Entscheidung, die wir heute treffen über § 219a sei eine Respektlosigkeit oder gar eine Unterhöhlung des Schutzkonzeptes von § 218. Und dazu möchte ich zwei Dinge sagen: Uns muss niemand den Respekt vor diesem historischen Kompromiss lehren, es waren unsere politischen Vorgänger, die ihn geschmiedet und vorbereitet haben. Zweitens: Es ist eine juristische, politische und historische Wahrheit, dass § 218 des StGB und § 219a nichts aber auch gar nichts miteinander zu tun haben. Das ist keine Beeinträchtigung des Lebensschutzkonzeptes. Ich bitte, diese Wahrheit zu akzeptieren.“

Paus: Der Schwangerschaftsabbruch gehört einfach nicht ins Strafrecht

Etwa 20 Minuten später erklärte die neue Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) „das sogenannte Werbeverbot“ untergrabe „das Recht von Frauen auf körperliche Selbstbestimmung und ihr Recht, sich über Abtreibungen zu informieren“. Es sei „schlicht zynisch, dass Ärzt*innen dafür Strafverfolgungen fürchten müssen. Es ist gut, dass wir den § 219a nun aufheben.“

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Und weiter: „Dieses Gesetz und die Debatte heute haben eine wichtige Signalwirkung. Diese Bundesregierung steht an der Seite der Frauen und zu ihrem Recht auf körperliche Selbstbestimmung. Und deshalb wollen wir auch einen zweiten Schritt gehen und die Regelung für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des StGB treffen. Um diese hochkomplexen, juristischen Fragen zu klären, setzen wir eine Kommission zur ,Reproduktiven Selbstbestimmung‘ ein. So wie sich Frauen auf medizinische Leistungen verlassen dürfen, wenn sie sich für ein Kind entscheiden, sollen sie künftig auf medizinische Leistungen verlassen können, wenn sie sich gegen ein Kind entscheiden. Der Schwangerschaftsabbruch gehört einfach nicht ins Strafrecht.“

Persilschein für Hänel & Co.

Die ebenfalls von der Bundesregierung geplante Aufhebung der Gerichtsurteile, mit denen Ärzte wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen in der Vergangenheit zu Geldbußen verurteilt wurden, begründete Buschmann so: „Diese Entscheidung haben wir uns nicht leicht gemacht, denn das ist immer ein Eingriff in die Gewaltenteilung, aber es geht hier um wenige Fälle. Und das ist, glaube ich, deshalb richtig und wichtig, weil wir die verurteilten Ärzte und Ärztinnen nicht auf den Gnadenweg beim Bundespräsidenten zwingen wollen, sie sollten nicht um Gnade bitten müssen, sondern wir sollten das Problem aus der Welt schaffen. Wir hätten es schon im letzten Bundestag tun können. Der Gesetzgeber hätte schon handeln können. Die Mehrheit war da. Die Kraft, die die alte Koalition nicht hatte, hat dazu jetzt die Fortschrittskoalition.“

Union: Gesetzentwurf „mit verfassungsrechtlichen Schutz des Ungeborenen unvereinbar“

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Nina Warken (CDU), deren Fraktion die Streichung des Werbeverbots aus dem Strafgesetzbuch ablehnt, erklärte im Anschluss an Buschmann, bei dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf gehe es „keineswegs nur um Information“. „Die geplante Streichung von § 219a“ ermögliche, anders von der Ampelkoalition behauptet, vielmehr „Werbung in den sozialen Medien, Anzeigen und Plakate“. Sie richte sich zwar „nicht reißerisch, aber aktiv“ an die Zielgruppe. Warken: „Und das sehen wir genau in Ländern ohne Werbeverbot: hier werben Kliniken, bei wem der Abbruch am günstigsten oder am schnellsten geht und bei wem die Atmosphäre am freundlichsten ist.“ 

Nach Auffassung von CDU/CSU sei die „mit dem verfassungsrechtlichen Schutz des Ungeborenen unvereinbar. Ein Schwangerschaftsabbruch ist keine normale ärztliche Heilbehandlung und er beendet einmaliges, individuelles, menschliches Leben.“ Das dürfe „nicht verharmlost werden“. Auch das Bundesverfassungsgericht fordere, „dass das Gespür für das Lebensrecht des Kindes im allgemeinen Bewusstsein erhalten bleiben muss. Werbung ist mit den Grundrechten und der Würde des Ungeborenen nicht vereinbar.“ Die CDU-Politikerin nannte es „unfassbar“, dass das der „Blick auf das Ungeborene“ in der Argumentation der Ampelkoalitionäre „kaum eine Rolle spielt“. Das Kind komme darin nicht vor „oder sie sprechen bloß von Schwangerschaftsgewebe“.

 „Das Ungeborene entwickelt sich ,als Mensch‘, nicht ,zum Menschen‘“

Warken: „Aber sagen wir doch einmal, wie es ist: Von Anfang an sind alle genetischen Anlagen festgelegt. Von Anfang an gibt es eine bruchlose kontinuierliche Entwicklung.“ Das Bundesverfassungsgericht habe dies auf „die Formel“ gebracht: „Das Ungeborene entwickelt sich von Anfang an ,als Mensch‘ und nicht erst ,zum Menschen‘. Und daraus folgen Grundrechte des Ungeborenen.

Und diese müssen auch bei Wahrung der alleinigen Entscheidung der Frau dann auch berücksichtigt werden. Es erfordert ein Schutzkonzept zugunsten des Kindes mit der Beratung und dem Verbot von Werbung.“

Im Anschluss an die Debatte wurde der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse überwiesen. Bereits am kommenden Mittwoch will sich der federführende Rechtsausschuss in einer „Öffentlichen Anhörung“ mit ihm befassen.

Lesen Sie weitere Hintergründe zur Debatte über die Streichung des §219a in der kommenden Ausgabe der "Tagespost".

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Stefan Rehder Bundesverfassungsgericht Bündnis 90/ Die Grünen CDU CDU/CSU-Bundestagsfraktion Deutscher Bundestag FDP Lebensrechtsbewegung Lebensschutz Marco Buschmann Widersprüche Würde

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