Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Kommentar um "5 vor 12"

Bayern droht mit Gang nach Karlsruhe

Wer den Fall des Paragrafen 218 verhindern will, benötigt Taten statt Worte. Auch im ureigenen Interesse.
Bundesverfassungsgericht Karlsruhe.
Foto: IMAGO/Arnulf Hettrich (www.imago-images.de) | Sollte die Bundesregierung den Paragraf 218 streichen, droht Bayern mit einer Klage beim Bundesverfassungsgericht.

Bayerns Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales, Ulrike Scharf (CSU), hat der Ampelkoalition in Berlin mit dem Gang nach Karlsruhe für den Fall gedroht, dass diese das Verbot vorgeburtlicher Kindstötungen aus dem Strafgesetzbuch streicht. Das klingt gut. Allerdings hat Bayern Vergleichbares auch schon bei der vom Deutschen Bundestag im Juni 2017 beschlossenen sogenannten „Ehe für alle“ versprochen und nach der im Oktober desselben Jahres erfolgten Bundestagswahl dann doch nicht umgesetzt. Und auch dieses Mal stehen Wahlen vor der Tür. In Bayern wird Anfang Oktober ein neuer Landtag gewählt. Bis dahin gilt es das Profil zu schärfen.

Lesen Sie auch:
Lesen Sie auch:

Die Union hätte schon gegen die Streichung des Werbeverbost für Abtreibung klagen können

Außerdem ist Scharf in die Kabinettsdisziplin eingebunden. Und dessen Chef ist in Bayern Markus Söder. Ein Ministerpräsident, der Positionen häufiger wechselt, als ein Chamäleon seine Farbe. Vergessen werden darf auch nicht: Die Union hätte schon die von der Ampelkoalition beschlossene Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a) aus dem Strafgesetzbuch vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen können, wenn sie gewollt hätte. Hat sie aber nicht.

Seitdem steht jeder vor der Frage, wie man begründen soll, dass etwas, für das öffentlich geworben werden kann, eine Straftat darstellt, von deren Verfolgung der Staat lediglich absieht, wenn sich die Schwangere zuvor hat beraten lassen. In die Tasche lügen sich CSU und CDU auch, wenn sie, wie Scharf behaupten, die geltende rechtliche Regelung vorgeburtlicher Kindstötungen habe für „Rechtsfrieden“ gesorgt. Wie es um den bestellt ist, konnte in den vergangenen Jahren bei der Debatte um den § 219a StGB in extenso beobachtet werden.

Der Mangel an klarer Sprache und die Weigerung treffende Begriffe zu gebrauchen

Es mag zutreffen, dass ein Gesetz, welches das Leben wehrloser und unschuldiger Kinder im Mutterleib wirksamer schützt als das derzeitige, politisch momentan nicht durchsetzbar ist. Nur ist die Union daran keineswegs unschuldig. Das fängt schon damit an, dass auch ihre Abgeordneten eine klare Sprache scheuen, wie der Teufel das Weihwasser. Wer von „Leben“ oder gar „werdendem Leben“, statt von „ungeborenen Kindern“ oder „Menschen im Frühstadium ihrer Entwicklung“ redet, verschleiert, worum und vor allem, um wen es dabei eigentlich geht. Wer die „vorgeburtliche Kindstötung“, denn genau das geschieht bei einer Abtreibung, als „Schwangerschaftsabbruch“ verharmlost, braucht sich nicht wundern, wenn sich Abtreibungsärzte wie Kristina Hänel eingeladen fühlen, von der Entfernung von „Schwangerschaftsgewebe“ zu faseln und derartige Unterbestimmungen salonfähig zu machen.

Stiefmütterliche Behandlung von Lebensrechtlern

Biopolitik ist immer auch Sprachpolitik. Und auch wenn sie für Ideologie stets anfällig bleibt, so hat es doch nichts mit Ideologie zu tun, wenn Sachverhalte zutreffend beschrieben und Dinge bei ihrem wahren Namen genannt werden. Lebensrechtler haben dies überwiegend längst verstanden. Sie reden seit langem in aller Regel statt von „Mord“ von „Abtreibung“ und „vorgeburtlicher Kindstötung“ oder von „Suizid“ statt von „Selbstmord“. Und doch werden sie von der Politik oft weiterhin stiefmütterlich behandelt.

Dabei ist Schutz menschlichen Lebens ein Ziel, das gesellschaftlich mindestens so relevant ist, wie der Klimaschutz. Er ist verfassungsrechtlich geboten und damit auch eine Staatsaufgabe. Wer für ihn eintritt, hat – das schließt Widerspruch in Detailfragen keineswegs aus – ein Anrecht darauf, von gewählten Volksvertretern mit diesem Anliegen ernst genommen und auf Augenhöhe behandelt zu werden. Politiker, die darauf verzichten und etwa Zeichenhandlungen wie gemeinsame Auftritte oder Ehrungen peinlichst meiden, brauchen sich nicht wundern, wenn in der öffentlichen und veröffentlichten Meinung kein Klima entsteht, das begeisterte Unterstützung für das verspricht, was politisch notwendig ist. Statt darüber zu jammern, wie schlecht die Lage sei, müssen sie sich an die eigene Nase fassen. Dann und nur dann wird die Union auch verlorene Stammwähler wieder an sich binden können.

Katholischen Journalismus stärken

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen? Stärken Sie katholischen Journalismus!

Unterstützen Sie die Tagespost Stiftung mit Ihrer Spende.
Spenden Sie direkt. Einfach den Spendenbutton anklicken und Ihre Spendenoption auswählen:

Die Tagespost Stiftung-  Spenden

Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen.

Themen & Autoren
Stefan Rehder Bundesverfassungsgericht CDU CSU Deutscher Bundestag Kindstötung Lebensschutz Markus Söder Schwangerschaftsabbruch Ulrike Scharf

Weitere Artikel

Ob Gebet vor Abtreibungskliniken oder Kritik am „Aktionsplan Queer“: Der Politik scheint es nicht recht zu sein, wenn Bürger ihre Souveränität in Anspruch nehmen, schreibt Cornelia Kaminski.
14.02.2024, 14 Uhr
Cornelia Kaminski

Kirche

Das römische Dokument „Dignitas infinita" lädt ein, aus der Fülle der Identität als Erben Christi zu leben, statt eigene Identitäten zu konstruieren. 
26.04.2024, 17 Uhr
Dorothea Schmidt
Die deutschen Bischöfe werden beim Synodalen Ausschuss wohl keine kirchenrechtskonforme Lösung finden. Das Mehrheitsprinzip eröffnet einen rechtsfreien Raum.
25.04.2024, 11 Uhr
Regina Einig