Bayerns Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales, Ulrike Scharf, droht mit dem Gang nach Karlsruhe, sollte die Ampel das Verbot vorgeburtlicher Kindstötungen aus dem Strafgesetzbuch streichen. Den Zeitungen der "Mediengruppe Bayern" sagte die 55-jährige CSU-Politikerin gestern: Die Bundesfamilienministerin ignoriere, dass Abtreibung "Leben beendet". "Wird der Paragraf 218 gestrichen, setze ich mich mit ganzer Kraft dafür ein, dass das Bundesverfassungsgericht das neue Gesetz überprüft."
Kritik kam promt
In der Woche zuvor hatte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis/Die Grünen) die Streichung des Strafrechtsparagrafen gefordert. Ausgerechnet an dem Tag, an dem sich die Welt mit einem Requiem auf dem Petersplatz in Rom von dem verstorbenen, emeritierten deutschen Papst Benedikt XVI. verabschiedete, erklärte Paus gegenüber den Zeitungen der "Funke Mediengruppe", bei der Streichung des Paragrafen 218 gehe es um fundamentale und existenzielle Fragen. "Wer anders als die Schwangeren selbst sollte entscheiden, ob sie ein Kind austragen möchten oder können? Wer anders als die Frauen selbst sollte darüber entscheiden, wann und in welchen Abständen sie Kinder bekommen?" Das Strafgesetzbuch sei, so Paus, "nicht der richtige Ort, das zu regeln". Und: "Frauen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, dürfen nicht länger stigmatisiert werden."
Die Kritik auf Paus neuerlichen Vorstoß ließ nicht lange auf sich warten: "Eine Familienministerin, die gegen Kinder ist, ist wie ein Umweltminister, der den Fluss vergiftet", erklärte postwendend die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär (CSU). Und selbst der kleinste Partner der Ampelkoalitionäre meldete Bedenken in Gestalt der rechtspolitischen Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Katrin Helling-Plahr, an. Der geltende Strafrechtsparagraf sei "Ergebnis einer langen gesellschaftlichen Diskussion" und stelle einen "gelungenen Kompromiss" dar, so Helling-Plahr. "Aus ethischen und verfassungsrechtlichen Gründen" stehe sie daher einem "Aufkündigen des Kompromisses äußerst skeptisch gegenüber".
Keine Ausnahmen bei Tötung
Auch Lebensrechtler sparten nicht mit Kritik: "Einmal mehr wird deutlich, dass es der Ampel-Koalition nicht um den Schutz des Lebens der Ungeborenen geht. Sie ordnet das Lebensrecht des Kindes ausschließlich dem Zustimmungsvorbehalt der Mutter unter. Das Kind spielt keinerlei Rolle, es wird nicht einmal erwähnt. Stattdessen wird immer wieder ein angebliches ,Recht auf Abtreibung postuliert", erklärte die Bundesvorsitzende der "Christdemokraten für das Leben" (CDL), Susanne Wenzel am vergangenen Samstag.
Tags zuvor hatte bereits die Bundesvorsitzende der "Aktion Lebensrecht für Alle" (ALfA), Cornelia Kaminski, erklärt: "Ein Staat, der Ärzten die Tötung wehrloser und unschuldiger Kinder im Mutterleib auf Verlangen ihrer Erzeuger erlaubt, hört auf, ein Rechtsstaat zu sein." Das Recht eines wehrlosen und unschuldigen Menschen von anderen nicht getötet zu werden, gelte "entweder immer und für alle oder es gilt gar nicht und für niemanden". Zudem verpflichte das Grundgesetz die "Bundesrepublik Deutschland zur Wahrung der Menschenrechte und ganz besonders des Rechts auf Leben, dessen Sicherstellung die Voraussetzung für die Wahrnehmung aller übrigen Rechte ist". Da "Menschenrechte nicht verliehen, sondern lediglich anerkannt" würden, stehe es "dem Staat auch nicht frei, Ausnahmen vom Tötungsverbot zu machen und das Gewaltmonopol zu privatisieren".
Und die grüne Bundesfamilienministerin? Die scheint all das nicht anzufechten. Am Dienstag empfing Paus in Berlin eine Abordnung der Sternsinger und posierte seelenruhig inmitten der Mädchen und Jungen für die Hauptstadtpresse. Die Sternsinger sammeln in diesem Jahr bundesweit Spenden für Kinder in Not ein. Diesmal lautet das Motto: "Kinder stärken, Kinder schützen".
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