Die Ablehnung vorgeburtlicher Kindstötungen gehöre zum katholischen Tafelsilber. Und das nicht erst seit die Ultraschall-Technologie den Fötus unzweifelhaft als menschlich erweise, sondern von Anfang an. Schon die ersten Christen hätten das Verbot der Abtreibung gekannt, wie Bioethik-Experte und Tagespost-Korrespondent Stefan Rehder anhand von Fundstellen in der „Doctrina duodecim apostolorum“ und Tertullians „Apologeticum“ belegt.
Konzil und Päpste haben sich zur Abtreibung stets klar und unmissverständlich geäußert
Auch das kirchliche Lehramt lasse keinerlei Zweifel daran, dass Katholiken Abtreibungen niemals dulden könnten. So erinnere Papst Pius XII. in der Enzyklika „Casti connubii“ (1930) Staatslenker, „die durch ihre Gesetze und Verordnungen“ ungeborene Kinder „den Händen der Ärzte und anderer zur Tötung überlassen und ausliefern“, daran, „daß Gott der Richter und Rächer unschuldigen Blutes ist, das von der Erde zum Himmel schreit“.
DasII. Vatikanische Konzil nenne die vorgeburtliche Kindstötung ein „verabscheuenswürdiges Verbrechen“ (1965). Und der heilige Papst Johannes Paul II. gehe in seiner Enzyklika „Evangelium Vitae“ (1995) gar soweit, den Angriff auf das Leben eines unschuldigen und wehrlosen Kindes im Mutterleib mit dem auf das Leben Gottes selbst gleichzusetzen: „wer daher nach dem Leben eines Menschen trachtet, trachtet Gott selbst nach dem Leben.“
„Non possumus“
Aufgrund dieser und vieler weiterer Fundstellen kommt der Autor in seinem Beitrag für das Ressort „Glaube & Wissen“ zu dem Schluss, dass das Eintreten für den Schutz menschlichen Lebens für Katholiken „kein Luxus ist, auf den ihre Repräsentanten in der Öffentlichkeit auch verzichten könnten“. Auch könne, wer katholisch bleiben wolle, beim Lebensschutz keine Kompromisse eingehen. Wer sie verlange, dem könnten Katholiken nur entgegnen: „Non possumus“ – „Wir können nicht“. DT/ reh
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