Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Debatte um Stetter-Karp-Beitrag

Vier Synodalmitglieder widersprechen der ZdK-Präsidentin

Eine flächendeckende Ermöglichung von Abtreibungen hatte ZdK-Präsidentin Stetter-Karp gefordert. Vier Frauen aus der Synodalversammlung widersprechen ihr vehement.
Synodalmitglieder widersprechen der ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp
Foto: IMAGO/Arnulf Hettrich (www.imago-images.de)

In einem Gastbeitrag für die „Welt“ haben vier Mitglieder der Synodalen Weges am Dienstag der Forderung Irme Stetter-Karps nach einer flächendeckenden Ermöglichung von Abtreibungen widersprochen. Die Theologieprofessorinnen Katharina Westerhorstmann und Marianne Schlosser, die Religionsphilosophin Hanna-Barbara Gerl-Falkovitz und die freie Journalistin und „Tagespost“-Autorin Dorothea Schmidt antworten damit auf einen umstrittenen Gastbeitrag der Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) in der „Zeit“.

Pervertierung des Arztberufs

Es käme, so warnen die Autorinnen, einer Pervertierung des Arztberufes gleich, Abtreibungen als verpflichtenden Teil der Ärtzeausbildung einzuführen, wie Stetter-Karp es fordert. „Das eindeutige Eintreten für den Schutz von vulnerablen Menschen ohne Unterschied erscheint daher als christliches Gebot der Stunde und sollte als vordringliches Anliegen des „Synodalen Weges“ in aller Eindeutigkeit kommuniziert werden“, schreiben die Autorinnen. Dass dies insbesondere für Mitglieder des Präsidiums gelte – hierzu gehört Stetter Karp – , liege auf der Hand.
Flächendeckend Abtreibungen ermöglichen?

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Stetter-Karps Forderung, die Versorgung mit Abtreibungsmöglichkeiten in Deutschland künftig aktiv zu sichern, setze voraus, dass es sich beim Abbruch der Schwangerschaft um eine medizinische Leistung handele, die zum einen überall und stets verfügbar sein sollte und auf die man ein Recht hat. „Flächendeckend verteilt werden im ethischen Sinne kann nur ein Gut, das der Gerechtigkeit entspricht und damit dem Guten“, halten die die vier Mitglieder der Synodalversammlung der ZDK-Präsidentin entgegen. Nach christlicher und rechtlicher Auffassung handele es sich beim Schwangerschaftsabbruch aber eben nicht um ein legitimes Gut, sondern um ein in den meisten Fällen rechtswidriges Verfahren, das lediglich straffrei bleibe. Abtreibung sei ein Unrecht, da der Tod eines wehrlosen Menschen herbeigeführt werde, erinnern die Autorinnen.

Lebensrecht des Kindes versus Selbstbestimmung der Frau

Sie widersprechen ebenfalls Irme Stetter-Karps Aussage, ihre Position entspreche einer Gleichstellung der Selbstbestimmung der Frau und dem Lebensrecht des Kindes. „De facto wird hier jedoch das Lebensrecht der Selbstbestimmung nachgeordnet. Für eine Frau, die sich womöglich unter massivem inneren oder äußeren Druck zur Abtreibung genötigt sieht, ist diese Selbstbestimmung jedoch nur Fiktion“, stellen die Autorinnen klar. Den Menschen seiner Selbstbestimmung allein und sich selbst zu überlassen, anstatt zu helfen, Leiden zu Lindern und Hindernisse für ein gutes Leben zu beseitigen ist eine Gefahr, die die Autorinnen auch in anderen Bereichen des Lebensschutzes sehen. Dies sei der Grund, warum sich die Kirche auch gegen die Tötung auf Verlangen und den assistierten Suizid einsetzen, erklären sie.

Schutzwürdigkeit der Mutter

Es gehöre zur Verteidigung der Würde des Einzelnen, dass Frauen, die unter ihrer Schwangerschaft leiden, diese nicht gewollt haben oder anderweitig in Not sind, die umfassende Unterstützung erhalten, derer sie bedürfen, stimmen die Autorinnen einem Anliegen Stetter-Karps zu. Die Schutzwürdigkeit der Mutter, insbesondere hinsichtlich ihres Selbstbestimmungsrechts, könne jedoch nicht gegen das Lebensrecht des Kindes ausgespielt werden: Freiheit „endet jedoch immer auch an der Freiheit des anderen und „muss immer auf das Gute ausgerichtet sein, wenn sie nicht Willkür sein soll“, so die philosophische Überlegung der vier Synodal-Mitglieder. Das Gute sei nicht beliebig und nicht alle Bedürfnisse von Menschen ließen sich mit dem legitimen Freiheitswillen rechtfertigen: „Insbesondere der Schutz des Lebens und der körperlichen Integrität der Person ist allen Bestrebungen entgegenzuhalten, die das Lebensrecht der Schwachen einem liberalen Freiheitsverständnis ohne Ausrichtung am Guten und Gerechten opfern wollen.“  DT/fha

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