Wahlen von Bundesverfassungsrichtern verlaufen normalerweise geräuschlos und ohne dass man als Normalbürger davon Notiz nähme. Ganz anders ist dies im Fall von Frauke Brosius-Gersdorf, die von der SPD für den Zweiten Senat in Karlsruhe nominiert worden ist. Ihre Wahl ist vorerst an einer unzureichenden Unterstützung aus den Reihen der Unionsfraktion gescheitert. Wie die Potsdamer Staatsrechtslehrerin selbst in einer Erklärung vom 15. Juli schreibt, steht im Zentrum der Kritik der Vorwurf, dass sie „dem ungeborenen Leben die Menschenwürdegarantie“ abgesprochen hätte.
Ein verfassungsrechtliches Dilemma?
Der Juristin Brosius-Gersdorf wird vorgeworfen, dass sie die Menschenwürde vor der Geburt infrage stelle. Verweist sie lediglich auf einen ungelösten Verfassungskonflikt? Ein Debattenbeitrag.
