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Statistik: Kirchenaustritte in Köln sind im Vorjahresvergleich nicht gestiegen

Die Kirchenaustritte im Erzbistum Köln sind im Januar diesen Jahres im Vergleich zum Vorjahr nicht gestiegen. Das ergibt eine Umfrage der „Tagespost“. Der Zusammenbruch des Servers der Stadt Köln vergangene Woche hatte mehrere technische Ursachen.
Kirchenaustritte im Erzbistum Köln
Foto: Oliver Berg (dpa) | Lichter einer Absperrung leuchten am Rheinufer. Vor dem Dom in Köln steigt der Pegelstand, für die Schifffahrt gibt es erste Einschränkungen.

Wie Recherchen dieser Zeitung belegen, sind die Kirchenaustritte im Bereich des Erzbistums Köln im Januar 2021 im Vergleich zum selben Monat des Vorjahrs bisher nicht gestiegen. Bei einigen Gerichten, darunter Köln und Düsseldorf, gab es coronabedingt Verzögerungen bei der Abwicklung der Anträge auf Terminbasis, so dass Antragsteller auf einen späteren Zeitpunkt verwiesen werden mussten. Wie das Amtsgericht Siegburg gegenüber dieser Zeitung mitteilte, sei im Januar keine signifikante Zunahme der Terminwünsche feststellbar gewesen. 

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Kirchenaustritte im Vergleich zum Vorjahr gesunken

Nach Recherchen dieser Zeitung sind die Kirchenaustritte im Amtsgerichtsbezirk Köln im Januar 2021 im Vergleich zum Vorjahr sogar gesunken: Während im Januar 2020 1.103 Christen sowohl der katholischen als auch der evangelischen Kirche den Rücken zukehrten, sind im Januar 2021 756 Personen beider Konfessionen ausgetreten. Eine differenzierte Betrachtung der einzelnen Konfessionen liegt zum Stadtgebiet Köln nicht vor.
Eine Aufschlüsselung der Zahlen der auf dem Territorium des Erzbistums zuständigen Amtsgerichte veranschaulicht, dass von insgesamt 24 Amtsgerichten lediglich drei Amtsgerichte einen Anstieg der Austritte aus der katholischen Kirche im Januar 2021 im Vergleich zum Vorjahr verzeichneten. 16 Gerichte registrierten im Januar weniger Austritte aus der katholischen Kirche als im Vorjahr.

In Bonn beispielsweise traten vergangenes Jahr im Januar 209 Katholiken aus der Kirche aus, in diesem Jahr waren es 178. Die evangelische Kirche in Bonn verließen im Januar 2020 122 Gläubige, dieses Jahr 107. In Düsseldorf hingegen traten Januar 2020 111 Katholiken aus der katholischen Kirche aus, im ersten Monat dieses Jahres 77. In der evangelischen Kirche waren es Januar 2020 59 Protestanten weniger, dieses Jahr im Januar 35. Das Amtsbezirk Mettmann verzeichnete in diesem Jahr insgesamt 70 Kirchenaustritte (2020: 78), wobei trotz der coronabedingten Einschränkungen alle Anfragen bearbeitet wurden. 

Finale Erhebung im Sommer

In der Regel werden die Kirchenaustrittszahlen eines Jahres aller deutschen Bistümer im Juli des Folgejahres veröffentlicht. In den vergangenen Wochen war Medienberichten zufolge die Zahl der Austrittswilligen stark gestiegen. Eine kausale Zuordnung der Austrittszahlen zu den „Kölner Wirren“ ist aufgrund der vorliegenden Daten nicht möglich, da Amtsgerichte grundsätzlich nicht die Gründe der Antragstellers erheben. Der Zusammenbruch des Servers der Stadt Köln Ende vergangener Woche hatte nach Auskunft der Pressestelle mehrere technische Ursachen. Die Seite für die Online-Terminvergabe für Kirchenaustrittswillige  war erst am selben Tag für ganz Nordrhein-Westfalen - nicht allein für die Amtsgerichtsbezirke im Erzbistum Köln - freigeschaltet worden.

Zahlreiche Katholiken haben sich bisher durch verschiedene Aktionen hinter den Kölner Erzbischof gestellt und ihm ihr Vertrauen ausgesprochen. Zuletzt stellte der Rechtsanwalt Hans-Gerd Jauch am Aschermittwoch einen öffentlichen Brief an Woelki ins Netz. Darin heißt es: „Wir unterstützen Ihre Haltung, sich bis zur Veröffentlichung der beiden Gutachten inhaltlich nicht zu äußern, um mit den dann öffentlichen Gutachten die Aufarbeitung in neuer Qualität fortsetzen zu können.“ Zuvor wurden die Petitionen "Für Recht und Gerechtigkeit, Fairness und einen respektvollen Umgang in der katholischen Kirche" und "Initiative für Kardinal Woelki" gestartet.

Zurückhaltung des Gutachtens gerechtfertigt

Auch der Bund Katholischer Rechtsanwälte hatte Kardinal Woelki verteidigt. Die Zurückhaltung des Gutachtens der Anwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl wegen methodischer Mängel aufgrund einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte sei durch „eine wirklich renommierte Kanzlei“ geprüft worden und somit gerechtfertigt, so der Vorsitzende Roger Zörb. „Diese Äußerungsrechte sind keine Spiegelfechtereien, sondern gehören zu den Kernelementen des Rechtsstaates.“  DT/ vwe

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