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Katholischer Jurist: Kritik an Woelki sachlich ungerechtfertigt

In der Kölner Missbrauchsdiskussion müssten alle relevanten rechtsstaatlichen Grundsätze eingehalten werden, so der Vorsitzende des Bundes Katholischer Rechtsanwälte, Roger Zörb. Die Kritik am Kölner Kardinal sei sachlich ungerechtfertigt und persönlich verletzend.
Kritik an Woelki sachlich ungerechtfertigt
Foto: Arne Dedert (dpa) | Öffentlich würden „aus den unterschiedlichsten Motiven“ derzeit nicht überprüfbare Vorwürfe und Anschuldigungen gegen Kardinal Woelki erhoben, meint Zörb.

Der Vorsitzende des Bundes Katholischer Rechtsanwälte, Roger Zörb, hat die Kritik am Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki wegen dessen Missbrauchsaufarbeitung zurückgewiesen. Die Kritik erscheine ihm „sachlich ungerechtfertigt und persönlich verletzend“, so der Hamburger Rechtsanwalt in einem Gastbeitrag für „CNA Deutsch“.

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Zentrale Grundlagen der rechtsstaatlichen Ordnung

Woelki werde dazu gedrängt, „ein von mehreren renommierten Kollegen und Rechtsgelehrten unabhängig voneinander wegen äußerungsrechtlicher Mängel als nicht veröffentlichungsfähig bewertetes erstes Gutachten“ entgegen seiner Überzeugung von einer rechtssicheren, einwandfreien Methodik vorab nicht zu veröffentlichen.

Ausdrücklich schließe er sich der Verfahrenskritik des ehemaligen Vorsitzende des Zweiten Strafsenats des Bundesgerichtshofs, Thomas Fischer, an: Die Prinzipien des Äußerungsrechts gehörten substanziell zum Persönlichkeitsrecht, so Zörb. Dabei handele es sich nicht um „juristische Spiegelfechtereien“, sondern um „zentrale Grundlagen unserer rechtsstaatlichen Ordnung. Hier geht es um die Reputation und das öffentliche Ansehen von Mitmenschen, die ein Recht auf ein rechtlich einwandfreies Verfahren haben“.

Neue Studie abwarten

Zörb plädierte für die Einhaltung aller relevanten rechtsstaatlichen Grundsätze „und auch Klugheit, Gerechtigkeit, Fairness sowie das erforderliche Maß an Gründlichkeit bei der Aufklärung von Vorgängen im Umgang mit mutmaßlichen Straftätern und Beschuldigten“. Nur so könne auch den berechtigten Anliegen der betroffenen Opfer Genüge getan werden. Die Veröffentlichung der neuen Studie des Strafrechtsexperten Björn Gercke abzuwarten, bevor öffentlich „aus den unterschiedlichsten Motiven“ derzeit nicht überprüfbare Vorwürfe und Anschuldigungen gegen Kardinal Woelki erhoben würden, sei „gut und richtig“.

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