Köln

Die Waage neigt sich über Köln

Die Vorwürfe gegen Kardinal Woelki wegen mutmaßlicher Vertuschung sexuellen Missbrauchs nehmen nicht ab. Auch dass Woelki einen Priester, der eingestand Kinder und Jugendliche missbraucht zu haben mit vier Jahre Verspätung angezeigt haben soll, verbessert die Situation nicht. Der ehemalige Bundesrichter Thomas Fischer versachlicht die Debatte.
Frankfurt am Main, Justitia
Foto: CHROMORANGE / Andreas Pulwey via www.imago-images.de (www.imago-images.de) | Aktuell ist die Debatte in Köln noch extrem aufgeladen und es wird wohl noch einige Zeit dauern, bis die Waage der Justitia ein eindeutiges Bild abgibt.

Die Unruhe im Erzbistum Köln legt sich nicht. Bei der Beurteilung des Sachverhalts scheint es gelegentlich so, dass nicht die Waage der Justitia zwischen Schuld und Nichtschuld pendelt, sondern dass vielfach gleich das Fallbeil der Vorverurteilung bemüht wird. Einen Beitrag zur Versachlichung hat jetzt der ehemalige Vorsitzende des Zweiten Strafsenats des Bundesgerichtshofs, Thomas Fischer, in seiner wöchentlichen Spiegel-Kolumne veröffentlicht.

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Viele fühlen sich als Experten berufen

Der Strafrechtsexperte zeigt sich verwundert über die Debatte zu den Inhalten eines Gutachtens, das noch niemand kennt, über das aber von Vielen diskutiert wird: „Das Ganze wird vielmehr auf einem Niveau abgehandelt, auf dem ernsthafte Zweifel am Sachverhalt gar nicht mehr als diskutabel angesehen, vielmehr öffentlich Schlachten um das gebotene Maß von ,Abscheu‘ und moralischer Verurteilung der ,Verantwortlichen‘ gefochten werden.“ Es gehe halt, so Thomas Fischer, auch um viel Geld, um Schadensersatzforderungen, um den Zusammenhang von Zölibat, Hierarchie, Homosexualität und Pädophilie, um Biografien und Selbstbilder und das Verhältnis von Kirche und Staat.

In einer solchen Debatte fühlen sich viele als Experten berufen. Die Abwehrschlacht, die derzeit die Münchener Juristen der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl auch zum Schutz des eigenen Rufs führen, heizt die Diskussion natürlich weiter an. So nannte der Rechtsanwalt Ulrich Wastl in einem Interview mit der „Zeit“-Beilage „Christ & Welt“ die Zurückhaltung seines Missbrauchsgutachtens durch den Kölner Kardinal einen „Gewaltangriff“.

Öffentlichkeit hat kein Recht das Gutachten zu prüfen

Auch hier tritt Thomas Fischer auf die Empörungsbremse. Das Gutachten der Rechtsanwälte sei, wie beispielsweise die Leistung eines Handwerkers beim Hausbau, ein „Werk“ im Sinne des § 631 BGB. Nach Vollendung des Werkes streite man hier wie dort gelegentlich um die Abnahme desselben. „Der Besteller machte zunächst Vorbehalte und dann Mängel geltend und weigerte sich, in das von der Kanzlei errichtete Gedankengebäude feierlich einzuziehen“, beschreibt es Fischer. Wer den Auftrag erhalte, ein privates Gutachten zu erstatten, habe keinen Anspruch darauf, dass die Öffentlichkeit eine Prüfung seines Werks durchführe. Dazu könne er, so der ehemalige Bundesrichter, auch nicht eigenmächtig versprechen, dass es veröffentlicht werde.

Natürlich sei das ganze Hin und Her rund um das Kölner Gutachten und die Auseinandersetzung, die um formale Fragen und – mangels Kenntnis – nicht um Inhalte gehe, nicht geeignet, zur gewünschten Klarheit beizutragen. So entstehe Raum für Spekulationen unter dem fiktiven Drehbuch „mächtiger Kardinal versucht, Aufklärung zu verhindern“. Deshalb stellt Fischer fest: „Dass diese eher schlichte Geschichte einen erheblichen Realitätsgehalt hat, ist zu bezweifeln.“

Es gibt keine strafbewehrte Anzeigepflicht für sexuellen Missbrauch

Und dann befasst sich der Strafrechtsexperte noch einmal mit der strafrechtlichen Vorwerfbarkeit bischöflichen Handelns. Es gebe eben keine allgemeine strafbewehrte Anzeigepflicht für sexuellen Missbrauch. Und so mache sich, weder innerhalb, noch außerhalb der Kirche, niemand schon deshalb strafbar, weil er eine ihm bekannt gewordene, vielleicht begangene Sexualstraftat nicht bei der Staatsanwaltschaft anzeige. Eine Strafbarkeit könne nur unter sehr eng gefassten Tatbestandsvoraussetzungen gegeben sein.

Das gelte für die aktive Beteiligung an einer Sexualstraftat ebenso wie für die Täterschaft durch Unterlassen oder die Strafvereitelung. „Eine aus allgemeiner Empörung und Zorn über jahrzehntelange Vertuschung abgeleitete Annahme, ,die Verantwortlichen‘ der katholischen Kirche seien im Grundsatz allesamt schuldig, trifft in dieser schlichten Schönheit nicht zu“, betont Fischer.  Ebenso wenig sei es angebracht, strafrechtliche Verantwortlichkeit ohne Weiteres aus moralischem Versagen abzuleiten.

Die Opfer haben ein Recht auf eine lückenlose Aufklärung

Die Debatte, bei der täglich tiefer im Nebel gestochert wird, ohne eine gesicherte Faktenlage zu haben, bewegt sich tatsächlich mehr auf der Ebene öffentlicher Empörung, als auf der einer sachlichen Auseinandersetzung. Und zuweilen hat man das Gefühl, dass auch alte Rechnungen beglichen werden sollen. Klar bleibt eines: Die Opfer haben ein Recht auf eine lückenlose Aufklärung der an ihnen begangenen Straftaten und etwaiger systemischer oder persönlicher Vertuschungen. Dazu ist es aber erforderlich, mit gesicherten und gerichtsfesten Fakten zu arbeiten.

Spannend ist sicherlich auch, wie das Handeln des Kölner Kardinals in der römischen Kurie gesehen wird. Im Fall des 2017 verstorbenen Düsseldorfer Pfarrers Johannes O. wird es nach Medienberichten offenbar keine kirchenrechtlichen Schritte gegen Erzbischof Woelki geben.Unter Berufung auf das Umfeld der Kurie heißt es dort, dass Woelki den Verdacht nach damals geltendem Recht nicht zwingend nach Rom melden musste. Die strenge Meldepflicht gelte erst seit 2020. Im Moment nur Gerüchte, die aber bereits von einem Münsteraner Kirchenrechtler als „Willkürjustiz“ gegeißelt werden. Das zeigt, wie aufgeladen die Debatte derzeit ist und voraussichtlich noch eine Zeit lang bleiben wird, bis die Waage der Justitia ein eindeutiges Bild abgibt.

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Woelki meldete mit vier Jahren Verzögerung Missbrauch an Kindern und Jugendlichen durch Geistlichen M.

Indes wurden am Dienstag neue Vorwürfe gegen Kardinal Woelki laut: Wie die „BILD“-Zeitung am Dienstag berichtete, soll Woelki erst mit vierjähriger Verzögerung Strafanzeige gegen den Kölner Pfarrer Joseph M. erstattet haben. M., der im Januar 2021 verstarb, soll laut Informationen der „BILD“ im September 2014 gestanden haben, zwischen 1971 und 1996 Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts missbraucht zu haben. Die Taten waren jedoch schon zum Zeitpunkt des Geständnisses verjährt. Auf Anfrage der „BILD“-Zeitung teilte ein Sprecher des Kölner Kardinals mit, dass M. bereits seit dem 15. September 2002 im Ruhestand gewesen und seitdem keinen seelsorgerischen Aufgaben nachgegangen sei. Wie substanziell die Vorwürfe sind, lässt sich derzeit noch nicht absehen. Sicher ist aber: Im Erzbistum Köln ist weiter für Spannung gesorgt.

 

 

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