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Erzbistum Köln weist neue Vorwürfe gegen Woelki zurück

Kardinal Woelki zu keiner Zeit in die strafrechtliche Aufarbeitung des Fall um den Kölner Pfarrer Joseph M. eingebunden gewesen, heißt es aus dem Erzbistum Köln.
Kardinal Rainer Maria Woelki
Foto: Oliver Berg (dpa) | Im Fall M. handelt es sich laut „BILD“ um einen der 15 Fälle, die in dem von Woelki zurückgehaltenen Gutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) behandelt werden.

Nachdem die „BILD“-Zeitung am Dienstag neue Vorwürfe gegen den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki im Zusammenhang mit einem des sexuellen Missbrauchs beschuldigten katholischen Priesters publik gemacht hatte, hat das Kölner Erzbistum nun zu dem Fall Stellung genommen. 

Demnach sei Kardinal Woelki zu keiner Zeit in die strafrechtliche Aufarbeitung des Fall um den Kölner Pfarrer Joseph M. eingebunden gewesen. Die „BILD“-Zeitung hatte am Dienstag berichtet, dass Woelki erst mit vierjähriger Verzögerung Strafanzeige gegen den Pfarrer erstattet habe.

Nicht zu allen Fällen Strafanzeige geboten

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M., der im Januar 2021 verstarb, soll laut Informationen der „BILD“ im September 2014 gestanden haben, zwischen 1971 und 1996 Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts missbraucht zu haben. Ein jüngerer Priester habe sich im April 2014 an das Kölner Erzbistum gewandt und berichtet, von M. Zwischen dem 14. und 19. Lebensjahr sexuell missbraucht worden zu sein. 2017 soll M. der Personalabteilung im Kölner Generalvikariat erneut „Sexualverbrechen“ gestanden haben.

Diesbezüglich teilte das Kölner Erzbistum mit, dass nicht alle der von Pfarrer M. im April 2014, also noch vor Kardinal Woelkis Ernennung zum Kölner Erzbischof, beschriebenen Situationen „Übergriffe“ und/oder potentielle Straftaten gewesen seien. So sei der letzte Vorfall aus dem Jahr 1996 eine Handlung unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit. „Schon daher war nicht zu allen Vorgängen eine Strafanzeige geboten.“ Unabhängig von einer strafrechtlichen Relevanz sei die kircheninterne Verfolgung und Ahndung zu sehen. „Sicher ist, dass bereits im Jahr 2014 alle Vorgänge strafrechtlich verjährt waren.“

Ausübung des priesterlichen Dienstes untersagt

Weiter heißt es, die Glaubenskongregation habe von der Anordnung eines kirchlichen Strafverfahrens abgesehen, jedoch Kardinal Woelki gebeten, durch „geeignete Maßnahmen außerhalb eines Strafprozesses der Gerechtigkeit wieder Geltung zu verschaffen“. Woelki habe dazu im März 2017 ein Dekret erlassen, das die bereits im September 2016 beschlossenen Auflagen gegenüber Pfarrer M. nochmals bestätigt habe. Untersagt gewesen seien die öffentliche Ausübung des priesterlichen Dienstes „und alle Situationen, in denen Minderjährige allein seiner Einflussnahme ausgesetzt sein könnten“. Das Dekret sei durch die Glaubenskongregation zur Kenntnis genommen und der Fall aus kirchenrechtlicher Sicht abgeschlossen. Kardinal Woelki habe darüber hinaus Pfarrer M. dazu verpflichtet, sich an den Therapiekosten der Betroffenen zu beteiligen.

Im Fall M. handelt es sich laut „BILD“ um einen der 15 Fälle, die in dem von Woelki zurückgehaltenen Gutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) behandelt werden. Wie das Kölner Erzbistum bestätigte, sei M. bereits seit dem 15. September 2002 im Ruhestand und seitdem nicht mehr mit seelsorgerischen Aufgaben betraut gewesen.  DT/mlu

 

 

Lesen Sie weitere Hintergründe zu Kardinal Woelki und den Missbrauchsfällen im Erzbistum Köln in der kommenden Ausgabe der Tagespost.

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