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Bischöfe: Homosexualität normale Form sexueller Prädisposition

Synodaler Weg: Ist das lehramtliche Verbot praktizierter Homosexualität noch zeitgemäß? Soll die Kirche künstliche Empfängnisverhütung erlauben? - Kontroverse Debatte bei Fachkonsultation.
Berliner Erzbischof Heiner Koch
Foto: Harald Oppitz, KNA | Der Berliner Erzbischof Heiner Koch ist Vorsitzender der Familienkommission der Deutschen Bischofskonferenz.

Die katholischen Bischöfe in Deutschland haben „jedwede Form einer Diskriminierung von homosexuell veranlagten Menschen“ zurückgewiesen. „Kontrovers diskutiert wurde die Frage, ob das lehramtliche Verbot praktizierter Homosexualität noch zeitgemäß ist, wie auch die Frage der Erlaubtheit der Anwendung künstlicher Empfängnisverhütungsmittel in der Ehe und bei nichtverheirateten Paaren.“ Einverständnis herrschte, dass hetero- wie homosexuelle Ausrichtung zu den „normalen Formen einer sexuellen Prädisposition“ gehören, „die durch keine spezifische Sozialisation veränderbar ist oder verändert werden müsste.“

Dies geht aus einer Pressemitteilung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) im Anschluss an ein Expertentreffen vom vergangenen Donnerstag hervor. Anlass der Diskussion war eine Fachkonsultation im Rahmen des Synodalen Weges, die die Kommission für Ehe und Familie der Deutschen Bischofskonferenz in Berlin durchgeführt hat. Das Thema des Treffens lautete: „Die Sexualität des Menschen – wie wissenschaftlich-theologisch erörtern und kirchlich beurteilen?“

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Expertentagung mit zahlreichen Bischöfen

„Die Kommission wollte mit der Konsultation einen Beitrag leisten, um das Thema aus sexualmedizinischer, theologisch-anthropologischer und moraltheologischer Sicht und den Stand des kirchlichen Lehramts zu Fragen der Sexualmoral zu erörtern sowie die Historie und Hintergründe der katholischen Sexuallehre zu beleuchten“, heißt es in der Mitteilung der Bischofskonferenz. Die Expertentagung in Berlin wurde in Verbindung mit dem von Professor Andreas Lob-Hüdepohl geleiteten Berliner Institut für christliche Ethik und Politik (ICEP) veranstaltet. An der Fachtagung nahmen unter anderem der Erzbischof von Berlin, Heiner Koch, der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode, der Bischof von Görlitz, Wolfgang Ipolt, Bischof Peter Kohlgraf aus Mainz sowie mehrere Weihbischöfe aus der Glaubens- und der Familienkommission teil, die mit Sexualmedizinern, Moraltheologen, Dogmatikern und Kirchenrechtlern diskutierten.

„Die Kommission wollte mit der Konsultation einen Beitrag leisten, um das Thema aus sexualmedizinischer, theologisch-anthropologischer und moraltheologischer Sicht und den Stand des kirchlichen Lehramts zu Fragen der Sexualmoral zu erörtern sowie die Historie und Hintergründe der katholischen Sexuallehre zu beleuchten“
Deutsche Bischofskonferenz

Der Vorsitzende der Familienkommission, Erzbischof Heiner Koch, hob hervor, dass der Synodale Weg zwar unvoreingenommen und ohne schon festliegende Positionen begonnen werden solle, aber keineswegs ohne Kenntnis des Standes der Wissenschaften. „Konsens herrschte in der Frage, dass die menschliche Sexualität eine Lust-, Fortpflanzungs- und Beziehungsdimension umfasst. Ebenso herrschte Einverständnis darüber, dass die sexuelle Präferenz des Menschen sich in der Pubertät ausprägt und eine hetero- oder homosexuelle Ausrichtung annimmt. Beide gehören zu den normalen Formen einer sexuellen Prädisposition, die durch keine spezifische Sozialisation veränderbar ist oder verändert werden müsste“, heißt es in der Pressemitteilung der Deutschen Bischofskonferenz.

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Kein genereller Ausschluss mehr vom Empfang der Eucharistie

In den Überlegungen der Kirche bedeute dies, dass jedwede Form einer Diskriminierung von homosexuell veranlagten Menschen zurückgewiesen werden müsse, wie es schon länger lehramtlich gefordert sei und auch von Papst Franziskus im Nachsynodalen Schreiben „Amoris laetitia“ ausdrücklich betont werde. „Kontrovers diskutiert wurde jedoch die Frage, ob das lehramtliche Verbot praktizierter Homosexualität noch zeitgemäß ist, wie auch die Frage der Erlaubtheit der Anwendung künstlicher Empfängnisverhütungsmittel in der Ehe und bei nichtverheirateten Paaren“.

Zwei Mitglieder der deutschen Sprachgruppe der römischen Bischofssynode vom Oktober 2015, Erzbischof Koch und Bischof Bode, unterstrichen die Bedeutung einer soliden, von Humanwissenschaften und Theologie gestützten Diskussion und hoben die in „Amoris laetitia“ feststellbaren Entwicklungen hervor. So sei eine sexuelle Beziehung nach Scheidung und Wiederheirat hierin nicht weiter pauschal als schwere Sünde qualifiziert und damit auch kein genereller Ausschluss mehr vom Empfang der Eucharistie vorgesehen.

Laut DBK werden die Ergebnisse der Fachkonsultation in das Forum des Synodalen Weges „Leben in gelingenden Beziehungen – Liebe leben in Sexualität und Partnerschaft“ einfließen, das im Februar 2020 seine Arbeit aufnimmt.

DT/DBK.

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