Synodaler Weg

Diözesanräte befürworten Synodalen Rat

Gegen Papst und Kurie stellen sich die deutschen Diözesanräte hinter Georg Bätzing und das ZdK. Was die „Passauer Erklärung“ besagt.
Vierte Synodalversammlung
Foto: Maximilian von Lachner/Synodaler Weg | Auch die deutschen Diözesanräte stellen sich hinter den Beschluss des Synodalen Wegs, einen Synodalen Rat einzurichten.

Die deutschen Diözesanräte unterstützen „mit überwältigender Mehrheit“ die Einrichtung eines Synodalen Rates in Deutschland. Das teilte das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) auf seiner Website mit. Wie aus der dort veröffentlichten Erklärung hervorgeht, befürwortet die „Konferenz der Vorsitzenden, Geschäftsführer*innen und ZdK-Mitglieder aus den Diözesanräten“, die am Wochenende in Passau tagte, auch „weitere Schritte zur Bildung des Synodalen Ausschusses“ sowie „Synodaler Räte in den einzelnen Bistümern“. Ziel sei die „Förderung einer gelebten Kultur gemeinsamen Beratens und Entscheidens, in der sich Transparenz und Gewaltenteilung als Ausdruck von Synodalität verwirklichen können“. Statt sie zu schwächen, stärke Synodalität die Bischöfe.

Die Erklärung nimmt Bezug auf das kürzlich vom vatikanischen Staatssekretariat versandte Schreiben an die Deutsche Bischofskonferenz (DBK), in dem es hieß, „dass weder der Synodale Weg noch ein von ihm eingesetztes Organ noch eine Bischofskonferenz die Kompetenz haben, den ,Synodalen Rat’ auf nationaler, diözesaner oder pfarrlicher Ebene einzurichten“. Das Schreiben hatten Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin und die Kurienkardinäle Luis Ladaria und Marc Ouellet unterzeichnet, unter Hinweis auf die ausdrückliche Billigung durch Papst Franziskus.

Kein ein Widerspruch zu römischem Schreiben

Mit der nun veröffentlichten Erklärung stellen sich die Diözesanräte öffentlich hinter ähnlich lautende Wortmeldungen aus ZdK und DBK. So hatten bereits der DBK-Vorsitzende Georg Bätzing und die ZdK-Präsidentin, Irme Stetter-Karp in Reaktion auf den Brief aus Rom gesagt, dass die bischöfliche Autorität durch den Synodalen Rat nicht geschwächt würde. In der nun veröffentlichten Passauer Erklärung der Diözesanräte heißt es weiter: „Wir ermutigen alle, diesen Weg zu einer synodalen Kirche zu gehen. Dies steht dem Inhalt des römischen Schreibens nicht entgegen, da jeder Ortsbischof Kraft seiner Autorität einen solchen Rat für seine Diözese einrichten kann. Wir sind gern mit unseren Bischöfen auf dem Weg zu einer synodalen Kirche.“

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Die Erklärung entstand auf der „jährlichen Rätetagung“ der Diözesanräte. Schon vor der Tagung hatten sich einzelne Diözesanräte und deren Vertreter entsprechend geäußert. So hieß es in einer Stellungnahme des Diözesanrates München und Freising: „Wir fordern, dass der Synodale Rat umgesetzt wird, wie er am 10.09.2022 auf der Vierten Synodalversammlung beschlossen wurde“. Die aktuelle Erklärung wurde von ostdeutschen Diözesanräten angestoßen. Tatsächlich ist mehr als die Hälfte des Textes der Passauer Erklärung wortgleich mit einem Statement des Magdeburger Katholikenrates, das auf den 30. Januar datiert ist und auf der Website des Bistums veröffentlicht wurde. In diesem wird auch hervorgehoben, dass der Magdeburger Bischof, Gerhard Feige, den Rat bereits gebeten habe, einen Synodalen Rat in seinem Bistum auszuarbeiten. 

Die Diözesanräte oder „Katholikenräte“ sind Gremien katholischer Laien auf Ebene der deutschen Bistümer. Sie wurden in Deutschland nach der Würzburger Synode eingerichtet, die damit dem „Dekret über das Laienapostolat“ des zweiten vatikanischen Konzils Rechnung tragen wollte. In diesem heißt es: „In den Diözesen sollen nach Möglichkeit beratende Gremien eingerichtet werden, die die apostolische Tätigkeit der Kirche im Bereich der Evangelisierung und Heiligung, im caritativen und sozialen Bereich und in anderen Bereichen bei entsprechender Zusammenarbeit von Klerikern und Ordensleuten mit den Laien unterstützen“. In das kirchliche Gesetzbuch, den codex iuris canonicis (CIC), hat diese Forderung keinen Eingang gefunden, weshalb die Diözesanräte keine Rechtsgrundlage auf weltkirchlicher Ebene haben. (DT/jra)

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