Mit dem Schreiben von Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin sowie den Kurienkardinälen Luis Ladaria und Marc Ouellet vom 16. Januar hat der Vatikan eine Weisung erteilt, die den deutschen Bischöfen bei der fünften und letzten Vollversammlung des Synodalen Wegs vom 9. bis 11. März eigentlich die Richtung vorgeben müsste: Weder der Synodale Weg „noch ein von ihm eingesetztes Organ“ – sprich: der Synodale Ausschuss – „noch eine Bischofskonferenz“ hätten die Kompetenz, „den ,Synodalen Rat' auf nationaler, diözesaner oder pfarrlicher Ebene einzurichten“.
Kein „schmutziges“ Schisma provozieren
Und damit der Adressat des Briefs, Bischof Georg Bätzing, und die deutschen Oberhirten wissen, dass da nicht Kurienbehörden ihre Meinung sagen, hat Franziskus das Schreiben „in forma specifica“ bestätigt. Wenn nun einzelne Bischöfe ankündigen, selber einen Synodalen Rat in ihrer Diözese einrichten zu wollen, oder Bischof Bätzing überlegt, die schon bestehende Gemeinsame Konferenz von DBK und ZdK mit weiteren Kompetenzen auszustatten und über diese „Rückfalloption“ (Bätzing) doch so eine Art Synodaler Rat zu installieren, geht das am Sinn der römischen Maßgabe vorbei: Die Aufgabe, in Sachen der Lehre und Moral zu leiten, kommt laut Zweiten Vatikanum den geweihten Hirten zu
Schon im Juli vergangenen Jahres hatte eine Note des Staatssekretariats klargestellt, dass Bischöfe und Gläubige nicht auf „neue Formen der Leitung“ verpflichtet werden dürfen. Die Bischöfe sollten es bei der Synodalversammlung im März nicht auf ein „schmutziges“ oder „de facto“-Schisma ankommen lassen.
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