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Wie eine Handreichung zur Provokation wird

Die Gemeinsame Konferenz von DBK und ZdK zu Segnungen belastet schon in der Sedisvakanz das künftige Verhältnis der katholischen Kirche in Deutschland zu Rom, schreibt der Freiburger Dogmatiker Helmut Hoping.
Regenbogenflagge am Marienplatz
Foto: IMAGO/Wolfgang Maria Weber (www.imago-images.de) | Die große Mehrheit der für papabile gehaltenen Kardinäle lehnen gottesdienstliche Segnungen nichtehelicher Paarbeziehungen ab.

Am 4. April hat die Gemeinsame Konferenz von Mitgliedern der Deutschen Bischofskonferenz und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) die Handreichung „Segen gibt der Liebe Kraft. Segnungen für Paare, die sich lieben“ verabschiedet. Grundlage für dieses Empfehlung war der einschlägige Handlungstext des Synodalen Weges.

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Zur Erinnerung: Vier Fünftel aller deutschen Bischöfe stimmten beim Synodalen Weg dem Handlungstext „Segensfeiern für Paare, die sich lieben“ (10. März 2023) zu. Nur einzelne Bischöfe lehnten den Handlungstext ab oder enthielten sich der Stimme. Der Text sieht gottesdienstliche Benediktionen von Paaren vor, die kirchlich nicht miteinander verheiratet sind, darunter Paare gleichen Geschlechts, ungeachtet eines diesbezüglichen Verbots des Heiligen Stuhls vom 27. Februar 2021 (Responsum ad dubium), das durch die Erklärung „Fiducia supplicans“ (18. Dezember 2023) des Dikasteriums für die Glaubenslehre bekräftigt wurde. Nach dem Urteil des Dikasteriums sind nur spontane Segnungen außerhalb eines liturgischen Kontextes erlaubt (FS Nr. 23), wobei durch die Art der Segnung deutlich werden muss, dass es sich dabei nicht um die Segnung der Paarbeziehung handelt – so die Präzisierungen von Kardinal Victor Manuel Fernández, Präfekt des Dikasteriums, vom 23. Dezember 2023 und 22. Februar 2024. 

„Segensfeiern“, geleitet durch geweihte Amtsträger und Laien

Dies wird in der Gemeinsamen Konferenz anders gesehen. Mitglieder der Konferenz sind kraft Amtes der Vorsitzende der DBK, derzeit Bischof Georg Bätzing von Limburg, ein entschiedener Verfechter von gottesdienstlichen Benediktionen nichtehelicher Paarbeziehungen, und das Präsidium des ZdK. In der Handreichung, die Empfehlungen an die Diözesanbischöfe für die Praxis enthält, ist zwar nicht explizit von Segensfeiern, sondern von „Segnungen“ nichtehelicher Paarbeziehungen die Rede („geschiedene und wiederverheiratete Paare sowie Paare in der ganzen Vielfalt sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten“). Gemeint sind aber „Segensfeiern“, geleitet durch geweihte Amtsträger und Laien mit bischöflicher Gottesdienstbeauftragung.

So werden als liturgische Elemente der Benediktionen Schriftlesung, Danksagung, Lobpreis, Akklamationen, Gebete, Musik und Gesang genannt. Weiter ist von einer genauen Vorbereitung der Segnungen und einer die Benediktionen mittragenden Gemeinde die Rede. Auf den Homepages der DBK und des ZdK firmiert der Beschlusstext der Gemeinsamen Konferenz auch als Handreichung zu Segensfeiern für Paare in nichtehelichen Beziehungen.

Die Handreichung der Gemeinsamen Konferenz von DBK und ZdK wurde kurz nach dem Tod von Franziskus, noch vor dem Papstbegräbnis und der Wahl eines Nachfolgers, veröffentlicht. Offensichtlich wollte man das Ableben des sterbenskranken Pontifex abwarten, um im Machtvakuum die Handreichung zu verbreiten – eine pietätlose Provokation. Der Vatikan kann nicht reagieren, denn mit der Sedisvakanz haben alle Kardinalpräfekten, darunter Kardinal Fernández, ihr Amt verloren. Ursprünglich hatte Fernández vor, nach Deutschland zu kommen, um den Bischöfen „Fiducia supplicans“ zu erklären, wozu es nicht gekommen ist. Der Kardinal hätte wohl auch wenig ausrichten können. Denn mehrheitlich haben die deutschen Bischöfe ihre ganz eigene Lesart der Erklärung, von der sie sich partout nicht abbringen lassen wollen.

Ein ungewöhnlicher, aber nachvollziehbarer Schritt

Die Initiative „Neuer Anfang“ hat bei den zuständigen Stellen im Vatikan Einspruch gegen die Handreichung der Gemeinsamen Konferenz eingelegt und ihre Protestnote den Bischöfen der Weltkirche und allen Kardinälen, die den Nachfolger von Franziskus wählen werden, zur Kenntnis gebracht – ein ungewöhnlicher Schritt, doch nachvollziehbar, bedenkt man das Vorgehen der Spitzen von DBK und ZdK.

Helmut Hoping
Foto: Conny Ehm | Helmut Hoping.

Am 7. Mai, 16 Tage nach dem Tod von Papst Franziskus, wird das Konklave beginnen. Für den 9. Und 10. Mai ist die nächste Sitzung des „Synodalen Ausschusses“ geplant. Ursprünglich sollte dieser die Errichtung eines gemeinsamen „Synodalen Rat“ von DBK und ZdK vorbereiten, was der Vatikan mit einem Schreiben vom 16. Januar 2023 untersagt hatte. Nach der Veröffentlichung der Handreichung weiß man warum. Einer der drei Unterzeichner des Schreibens ist Kardinal Pietro Parolin, der bis zur Sedisvakanz Staatssekretär des Vatikans war und als einer der Favoriten für die Nachfolge von Franziskus gilt.

Doch die große Mehrheit der für papabile gehaltenen Kardinäle lehnen gottesdienstliche Segnungen nichtehelicher Paarbeziehungen ab, darunter Péter Erdö (Ungarn) und Jean-Marc Noël Aveline (Frankreich) – um nur zwei weitere Favoriten für die Nachfolge von Papst Franziskus zu nennen. Die Präsidentin des ZdK, Irme Stetter-Karp, hat derweil ihre Erwartungen an den Nachfolger von Franziskus formuliert. Sie entsprechen den Beschlüssen des Synodalen Weges. Man muss kein Prophet sein um vorauszusagen, dass das Verhältnis zwischen der katholischen Kirche in Deutschland und der Kirche Roms auch im nächsten Pontifikat schwierig bleiben wird. 

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